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Private Haftpflichtversicherung im Ausland - Wo gilt Schutz?

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Wer den Versicherungsschutz über eine private Haftpflichtversicherung bereits abgeschlossen hat, benötigt die Risikoversicherung auch bei Reisen in das Ausland. Wie im Heimatland können ebenso im Ausland Schadensersatzansprüche entstehen. Die Dauer der Deckung ist bei einzelnen Haftpflichtversicherungen vollkommen unterschiedlich. Bevor Sie einen Aufenthalt im Ausland antreten, sollten Sie sich auf jeden Fall über den Umfang der Haftpflichtversicherung im Klaren sein.

Wo schützt die private Haftpflichtversicherung?

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Ausland. Bei der weltweiten Absicherung gibt es allerdings zum Teil zeitliche Einschränkungen, wodurch der Schutz nach einem bestimmten Zeitraum im Ausland erlischt.

Dauer der Deckung im Ausland

Für Reisen im europäischen Ausland ist die Dauer des Aufenthalts unwichtig. Hier gilt bei den Haftpflichtversicherungen in der Regel ein uneingeschränkter Versicherungsschutz. Anders sieht es im außereuropäischen Ausland aus. Hier steht die Absicherung über die Versicherung nur für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Je nach Tarif können Sie hier einen Auslandsschutz zwischen zwölf und 60 Monaten wählen.

So wichtig sind Leistungen für Kautionszahlung

In manchen Ländern kann es passieren, dass nach einem Versicherungsfall eine Kaution von dem Versicherungsnehmer verlangt wird. Die Kaution dient zur Sicherstellung der möglichen Ansprüche dritter Personen. Kann keine Kaution im Ausland hinterlegt werden, sind sogar Gefängnisaufenthalte möglich. Wurde eine Kautionszahlung durch eine Behörde angeordnet, geht die private Haftpflichtversicherung in Vorleistung und hinterlegt im Ausland eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist von dem Versicherungstarif abhängig und liegt meist zwischen 50.000,- und 150.000,- Euro. Die Tarife können anhand eines Versicherungsvergleichs gegenübergestellt werden. Muss der Versicherungsnehmer später eine Haftpflichtleistung erbringen, wird der entsprechende Schadensersatz von der Kaution entnommen. Der verbleibende Teil muss an die Versicherung zurückgezahlt werden. Ist die verursachte Schadenssumme im Ausland höher als die hinterlegte Kaution, muss die Haftpflichtversicherung die Leistungen aufstocken.

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