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Ist eine Hausratversicherung Pflicht?

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Haus und Schild für Hausratversicherung

In Deutschland gibt es eine Reihe von Versicherungen, die für alle Bürger und Bürgerinnen Pflicht sind. Andere Versicherungen sind ausschließlich für bestimmte Personengruppen verpflichtend. Wie sieht es hier mit der Hausratversicherung aus? Gibt es eine Hausratversicherung Pflicht? Können Vermieter ihre Mieter zum Abschluss einer solchen Hausversicherung zwingen? Bei Versicherungscheck erhalten Sie die Antwort auf Ihre Fragen.

Gibt es eine Hausratversicherung Pflicht?

In Deutschland gibt es keine Hausratversicherung Pflicht. Das bedeutet, dass Bürger und Bürgerinnen unter keinen Umständen dazu gezwungen werden können, eine Hausratversicherung abzuschließen. Grund dafür ist, dass durch die Hausratversicherung Privateigentum geschützt wird und der Staat keine Pflicht von Eigentum verhängen kann.

Mann im blauen Anzug

Obwohl es keine Hausratversicherung Pflicht gibt, ist eine solche Sachversicherung in vielen Fällen dennoch sinnvoll. Denn Personen, die eine solche Hausratversicherung nicht haben, müssen im Schadenfall alle Kosten selber tragen. Zerstört Beispielsweise ein Wasserschaden, das Mobiliar der Küche oder eine Brand jenes des Wohnzimmers, so kommen hohe Kosten auf die unversicherte Person zu.

Für wen ist eine Hausratversicherung sinnvoll? Eine Hausratversicherung lohnt sich nicht nur für Personen, die exklusives oder besonderes Mobiliar besitzen. Auch für Personen, die ausschließlich Alltagsgegenstände, wie ein Sofa, einen Fernseher und IKEA Teppiche besitzen, kann die Neuanschaffung dieser Gegenstände teuer werden. Die Hausratversicherung kann daher auch in solchen Fällen sinnvoll sein.

Gibt es eine Hausratversicherung Pflicht für Mieter?

Gelbes Haus

Nicht selten wird in deutschen Mietverträgen eine Hausratversicherung Pflicht festgelegt. Die betroffenen Mieter und Mieterinnen fragen sich in diesen Fällen, ob der/die Vermieter/in den Abschluss einer Hausratversicherung verlangen kann und eine solche Sondervereinbarung im Mietvertrag festhalten darf.

 

Laut aktuellem Mietrecht kann der/die Vermieter/in eine solche Hausratversicherung Pflicht nicht vom Mieter verlangen. Für Schäden an der Mietwohnung selbst, zahlen Mieter/innen bei Abschluss des Mietvertrages bereits eine Kaution. Die Forderung nach einer Sicherung über eine Hausratversicherung widerspricht sich zudem komplett. Die Versicherung sichert nämlich nicht die Schäden am Eigentum des Vermieters ab, sondern lediglich die Inneneinrichtung des Mieters.

Hinweis! Sollte eine vertragliche Klausel bereits in dem Mietvertrag bestehen und unterschrieben worden sein, ist sie automatisch unwirksam und kein Bestandteil für die Nutzung der Mietwohnung.

Welchen Schutz bietet die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat der versicherten Person auf. Dies gilt sowohl für den Hausrat in der Wohnung/dem Haus als auch für Gegenstände in Nebengebäuden wie z.B. dem Keller oder dem Schuppen im Garten. Kurz: Die Hausratversicherung sichert jegliche Gegenstände ab, die aus dem Haus/der Wohnung rausfallen würde, wenn man dieses/diese auf den Kopf stellen würde.

  • Was zählt alles zum Hausrat?
  • Möbel, z.B. Sofa, Tisch
  • Elektrogeräte, z.B. PC und Laptop, Fernseher
  • Schmuck und Uhren
  • Weitere Wertgegenstände, z.B. Fahrrad, Werkzeuge

Sie interessieren sich für das Thema Hausratversicherung? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Hausratversicherung wechseln und Hausratversicherung Umzug und erfahren Sie alles, was Sie zu dem Thema wissen müssen.

Grundsätzlich gilt, dass der/die Versicherte im Schadensfall eine Neuwertentschädigung für den beschädigten Hausrat erhält. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Gegenstände durch einen Brand oder einen Wasserschaden beschädigt oder bei einem Diebstahl entwendet wurden. In einigen spezifischen Situationen greift der Schutz der Hausratversicherung jedoch nicht, z.B. wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde:

  • Naturkatastrophen, z.B. Hagel-, Blitz- und Stromschäden
  • Feuer, z.B. Brand und Explosion
  • Kriminalität, z.B. Einbruch, Raub
  • Wasserschäden durch austretendes Leitungswasser
  • Vorsätzlich herbeigeführter Schaden
  • Unkalkulierbares Risiko, z.B. Kriege, Nuklearunfall

Wird das Fahrrad von der Hausratversicherung geschützt? Grundsätzlich ist in den Hausratversicherungsverträgen der Schutz des Fahrrads festgeschrieben. Dieser Schutz gilt jedoch nur so lange, wie das Fahrrad Teil des Hausrates ist. Konkret bedeutet das, dass es eine Neuwertentschädigung gibt, wenn das Fahrrad bei einem Einbruch aus dem Haus gestohlen wird. Wird es von der Straße geklaut, so ist es nicht von der Hausratversicherung geschützt.

Wie teuer ist eine Hausratversicherung?

Wie teuer die Hausratversicherung ist, hängt in erster Linie von der persönlichen Situation der versicherten Person ab:

  • Wo lebt die versicherte Person? Wie hoch ist die Kriminalitätsrate in dieser Gegend oder besteht ein erhöhtes Risiko für Naturkatastrophen?
  • Wie groß ist die Wohnfläche? Handelt es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus?
  • Kam es in den vergangenen Jahren bereits zu einem Hausratschaden? Wie viele Schäden waren es und worum handelte es sich genau?

Basierend auf diesen Informationen, stellen Versicherungsunternehmen der interessierten Person mehrere mögliche Tarife zur Auswahl. Welcher Tarif gewählt wird, hängt von den Ansprüchen der betroffenen Person ab. Je höher die Versicherungssumme sein soll, desto höher ist auch der monatlich zu zahlende Beitrag. Zudem beinhalten höhere Tarife bestimmte Extras, die die niedrigeren Tarife nicht haben, z.B.:

  • Schadensübernahme auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Schadensübernahme für Objekte, die außerhalb des Versicherungsortes mitgeführt wurden
  • Allgefahrendeckung: Der Hausrat wird vor jegliche Gefahren geschützt und zwar unabhängig von Ihren Ursachen

Selbstbeteiligung bei der Hausratversicherung In der Regel ist im Vertrag zur Hausratversicherung eine sogenannte Selbstbeteiligung festgelegt. Im Schadenfall muss der/die Versicherte einen Teil der Kosten übernehmen. Liegen die Schadenskosten beispielsweise bei 530 €, so muss der/die Kund/in je nach Vertrag z.B. 150 € zahlen und die Versicherung zahlt die übrigen 380 €.

Die genauen Kosten einer Hausratversicherung sind selbstverständlich auch vom Versicherungsunternehmen abhängig. Da eine ganze Reihe von Faktoren eine wichtige Rolle spielen, ist es dennoch schwierig einen allgemeinen Preisvergleich anzustellen. Die nachfolgende Tabelle soll jedoch einen ersten Überblick schaffen. Folgende Daten wurden als Grundlage zur Berechnung der Versicherungspreise genommen:

  • Versicherungsnehmer/in lebt in Berlin-Mitte
  • Versicherungsnehmer/in lebt in einer 50 qm großen Wohnung
  • Die Versicherungssummer liegt bei mindestens 100.000 €
  • Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 €
  • Versicherungsnehmer interessiert sich ausschließlich für den Basistarif
Hausratversicherung Preisvergleich
Versicherungsunternehmen Beitrag (monatlich)
Ammerländer Versicherung 11,91 €
AXA 10,65 €
BarmeniaDirekt 12,82 €
Gothaer 13,43 €
HanseMerkur 12,43 €  

Quelle: Check24, Stand April 2023

Unser Tipp! Bevor Sie sich für eine Hausratversicherung entscheiden, sollten Sie eine Liste mit Ihrem Hausrat erstellen und überlegen wie viel ihre Gegenstände ca. Wert sind. Anhand dieser Schätzung können Sie die Versicherungssumme festlegen. Zudem sollten Sie sich überlegen, wie viel Geld Sie bereit sind, im Schadensfall selbst zu investieren.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

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