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Hausratversicherung bei Umzug mitnehmen oder kündigen

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Gelbes Schild mit blauem Haus

Wenn Sie Ihren Hausrat bereits über eine Hausratversicherung abgesichert haben und es während der Vertragslaufzeit zu einem Umzug kommt, gelten laut den Versicherungsbedingungen bestimmte Regeln. Die Hausversicherung gilt bei einem Haus- oder Wohnungswechsel zum Beispiel nur für einen bestimmten Zeitraum. Ebenso gibt es besondere Bestimmungen, wenn Partner zusammenziehen oder ihr gemeinsames Zuhause wieder auflösen.

Versicherungsdauer bei dem Umzug

Wechseln Sie den Wohnraum, ist es wichtig, dass der Hausrat in beiden Wohnungen parallel geschützt ist. Aus diesem Grund bietet die Hausratversicherung während des Umzugs den Schutz sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung an. Ab dem Beginn des Wohnortwechsels gilt die Sachversicherung für beide Wohnungen bis zu zwei Monate. Danach ist der Hausrat des Versicherungsnehmer nur noch in der neuen Unterkunft abgesichert. Sofern der Versicherungsnehmer nach Ablauf von zwei Monaten jedoch weiterhin in der alten Wohnung lebt, verbleibt der Versicherungsschutz nur an diesem Ort. Die Einrichtungsgegenstände in dem neuen Wohnraum sind sodann nicht mehr geschützt, da es sich hierbei dann um eine Zweitwohnung handelt. Sind Sie im Besitz einer Zweitwohnung müssen Sie eine zusätzliche Hausratversicherung beantragen.

Umzüge ins Ausland

Wenn Sie ins Ausland umziehen, erlischt bei nahezu jeder Hausratversicherung die Deckung, da der Schutz nur innerhalb nationaler Grenzen geboten werden kann. Auch hier gilt die Versicherungsdauer von zwei Monaten. Nach dem Umzugsbeginn besteht für den Versicherungsnehmer noch zwei Monate der Versicherungsschutz in den bisherigen Räumlichkeiten.

Warum den Umzug melden?

Sobald der Umzug in ein neues Heim beginnt, sollten Sie dies möglichst zeitnah der Versicherungsgesellschaft melden. Dadurch kann zum Beispiel die Größe der Wohnfläche oder der Risikoort angepasst werden. Falls bestimmte Leistungen für den neuen Aufenthaltsort nicht mehr notwendig sind oder zusätzlich eingeschlossen werden sollen, können Sie diese Anpassung gleichzeitig durchführen lassen. Die Berechnung der neuen Versicherungsbeiträge ist in den meisten Fällen von der Quadratmeterzahl abhängig. Erfolgt nun keine Anpassung des Versicherungstarifs, kann eine Unterversicherung bestehen, wenn der neue Wohnsitz größer ist als bisher. Für flächenmäßig größere Behausungen muss dann nämlich auch die Versicherungssumme höher sein.

Nutzung des Sonderkündigungsrechts

Eine Beitragsänderung kann in Kraft treten, wenn sich die Tarifmerkmale der Wohnung oder des Hauses ändern. Je nach Ort und Lage können sich die Kosten entsprechend verringern oder erhöhen. Die Hausratversicherung teilt dem Versicherungsnehmer eventuelle Änderungen mit, sobald die Anzeige des Wohnortwechsels eingegangen ist. Wird der Beitrag erhöht oder sonstige tarifrelevanten Merkmale zu Lasten des Versicherungsnehmers geändert (zum Beispiel eine Erhöhung der Selbstbeteiligung), können Sie innerhalb eines Monats von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung kündigen. Die Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie die Mitteilung über eine Beitragserhöhung erhalten haben.

Haushaltsauflösung bei Lebenspartnern

Bei einer Trennung oder Scheidung zieht mindestens ein Lebenspartner aus dem gemeinsamen Haushalt aus. Wie der Versicherungsschutz für den Hausrat in einem solchen Fall weitergeführt werden kann, ist davon abhängig, wer genau in eine andere Unterkunft umzieht. Sofern der Versicherungsnehmer umziehen muss, bleibt dabei der Schutz auch noch für den verbleibenden Lebenspartner in dem vorherigen Wohnraum bestehen, solange der Vertrag von dem Versicherungsnehmer nicht geändert wird, jedoch längstens bis zu 3 Monaten ab der nächsten Beitragsfälligkeit. Bei vorheriger Abmeldung des Partners erlischt die Absicherung über die Hausratversicherung in dem alten Haushalt schon früher. Wenn beide Ehegatten oder Lebenspartner als Versicherungsnehmer auftreten, gelten dieselben Voraussetzungen, sodass vorerst in beiden Heimstätten der Schutz bestehen bleibt. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten endet der Versicherungsschutz in der neu bezogenen Wohnung oder dem neu bezogenen Haus. Wechseln beide Lebenspartner den Wohnraum, erlischt auch hier nach den genannten drei Monaten die Absicherung in beiden neu bewohnten Häuslichkeiten. Jeder einzelne Partner muss so eine eigene Hausratversicherung neu abschließen.

Zusammenzug von zwei Personen

Wenn zwei Personen zusammenziehen und somit zwei Hausratversicherungen bestehen, gibt es eine Sonderregelung für die zukünftige Vertragsgestaltung. Grundlage hierfür sind auch gesetzliche Vorschriften aus dem § 77 ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Da nicht mehrere Hausratversicherungen für dieselbe Wohnfläche laufen dürfen, muss Sie einen Vertrag vorzeitig kündigen. Bei dem Zusammenzug ist dem Versicherungsnehmer mit dem jüngeren Tarif daher ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Die Kündigung erfolgt dann zum Umzugsdatum. Der länger bestehende Versicherungsvertrag muss aufrecht gehalten und gemeinsam genutzt werden. Der normale Tarifwechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft kann dann erst zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Sie sollten jedoch schon zum Umzugstermin prüfen, ob es notwendig ist, die Versicherungssummen anzupassen. Vor allem die Deckungshöhe für den prozentual begrenzten Fahrradiebstahlschutz sollten Sie überprüfen, wenn der Freund oder Partner auch ein Fahrrad in den Haushalt mit einbringt.

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