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Wie hoch darf das Krankenhaustagegeld maximal sein?

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Das Krankenhaustagegeld ist eine Versicherung, bei der Sie die Leistungen bis zu einer Höchstgrenze selber festlegen können. Die Versicherungskosten sind für diese Versicherungsart größtenteils sehr gering, so dass dafür eigentlich jeder einen Beitrag aufwenden kann. Je nachdem, wie umfangreich Sie sich schützen möchten, können Sie entweder einen geringen oder den maximalen Schutz der Zusatzversicherung beantragen. Der spezifische Höchstsatz ist bei fast jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Doch welche Höhe ist überhaupt am besten geeignet und für die versicherte Person sinnvoll?

Welche maximale Höchstgrenze ist erlaubt?

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl von Anbieter, die den Kunden einen möglichst günstigen Versicherungsbeitrag für Gesundheitsversicherungen bereitstellen möchten. Die Beitragsunterschiede der einzelnen Tarife lassen sich unter anderem auf die Kostenstruktur der Unternehmen zurückführen. Wichtig ist aber auch, wie hoch die einzelnen Krankenhaustagegelder sein können. Je höher Sie das Tagegeld versichern, desto mehr Kosten entstehen Ihnen für die Krankenhaustagegeldversicherung. Wer eine Grundabsicherung haben möchte, für den reicht meist schon ein Krankenhaustagegeld zwischen 25,- und 50,- Euro aus. Die momentan maximale Höhe bei der Krankenhaustagegeldversicherung liegt bei 150,- Euro pro Tag. Liegt man zum Beispiel für 8 Tage im Krankenhaus, erhält der Patient so eine Versicherungsleistung von insgesamt 1.200,- Euro. Dabei ist es egal ob der Versicherungsschutz für Kinder, Berufstätige oder Rentner abgeschlossen wurde. Leistungsunterschiede aufgrund des Berufs gibt es nicht. Jedoch können die Tarifpreise voneinander abweichen. Öffentlicher Dienst oder ein Kind erhalten teilweise günstige Prämien.

Zusatzschutz mit einem Genesungsgeld

Zusätzlich zu der Krankenhaustagegeldversicherung können Sie im Zusammenhang mit der privaten Unfallversicherung ein Genesungsgeld mit beantragen, wenn Sie die Geldleistungen im Krankheitsfall erhöhen möchten. Das Genesungstagegeld wird allerdings nur ausgezahlt, wenn vorher ein Anspruch auf ein Krankenhaustagegeld bestanden hat. So haben versicherte Personen zum Beispiel während einer Kur oder Reha noch das Anrecht auf eine Art Übergangsleistung bis die Behandlungen komplett abgeschlossen sind. Der Tagessatz des Genesungsgeldes ist auf demselben Niveau wie das Krankenhaustagegeld und wird für dieselbe Dauer wie die des Klinikaufenthalts bezahlt. Abhängig vom Tarifanbieter wird die Zahlung höchstens bis zu 750 Tage geleistet und eventuell ab dem 10. Tag in abgestufter Form geleistet. Es können allerdings auch andere Staffelungen für das Genesungsgeld vorkommen, die einer umgekehrten Progression ähneln und beispielsweise so aussehen:

  • Vom 1. bis zum 100. Tag: 100% des Tagegeldes
  • Vom 101. bis 365. Tag: 50% des Tagegeldes

Welcher Tagessatz ist sinnvoll?

Jeder Krankenhauspatient hat persönliche Vorstellungen zu der Inanspruchnahme von Leistungen. Es gibt Patienten, die gerne Besuch bekommen, bestimmte Services vom Krankenhaus beanspruchen oder sich einfach in einem Einbettzimmer erholen möchten. Der optimale Tagessatz ist daher von den individuellen Bedürfnissen der entsprechenden Person abhängig. Sofern Sie eine Aufstockung zu einem Zweibett- oder Einbettzimmer wünschen, sollten Sie schon einen Tagessatz in Höhe von etwa 80,- bis 120,- Euro veranschlagen. Reicht allerdings ein Mehrbettzimmer aus und möchten Sie nur von den gesetzlichen Zuzahlungen im Krankenhaus befreit sein, kommen Sie auch mit einem stationären Tagegeld von ungefähr 20,- bis 40,- Euro aus. Wie hoch die Versicherungsbeitrag in den Fällen sind, macht vor allem das Alter und der Tagessatz aus.

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