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Was ist das Krankenhaustagegeld?

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Bei der Absicherung von Krankheitsfällen gibt es jede Menge zusätzliche Versicherungsarten, mit denen sich Verbraucher schützen lassen können. So zum Beispiel auch anhand der Krankenhaustagegeldversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte in der Höhe beliebig festlegen können.

Leistung vom Krankenhaustagegeld

Die Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Gesundheitsversicherung, die finanzielle Leistungen für die versicherten Personen auszahlt, wenn diese sich voll- oder teilstationär im Krankenhaus befinden. Dabei wird das Krankenhaustagegeld pro Aufenthaltstag in der festgesetzten Höhe geleistet. Der Grund für den Krankenhausaufenthalt ist dabei unerheblich. Es muss lediglich eine ärztliche Diagnose vorliegen und im Leistungsfall der Krankenhausentlassungsbericht an die Versicherung geschickt werden, damit sie das Geld auszahlen kann. Das Tagegeld kann vor allem hilfreich sein, wenn man unumgängliche Zuzahlungen im Krankenhaus bezahlen muss oder bestimmte Leistungen nutzen möchte. Sinnvoll kann es daher zum Beispiel für die folgenden Ereignisse sein:

  • Ausgleich für die gesetzliche Zuzahlung
  • Aufstockung vom Mehrbettzimmer auf Zwei- oder Einbettzimmer
  • Zusätzliche Unterbringung eines Familienangehörigen
  • Bezahlung von Telefon- oder Fernsehgebühren

Ein Krankenhaustagegeld kann übrigens auch bei einer Rehabilitationsmaßnahme (REHA) ausgezahlt werden. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass man sich mindestens teilstationiert im Krankenhaus befindet. Krankenhaustagegeldversicherungen können auch dann Entschädigungen leisten, wenn es im Rahmen einer Schwangerschaft zu der Entbindung im Krankenhaus kommt. Für einen Anspruch auf das Tagegeld muss lediglich der stationäre Krankenhausaufenthalt als Bedingung vorliegen. Und das ist auch bei einer Entbindung der Fall.

Wie hoch sollte Ihr Tagegeld sein?

Um eine sinnvolle Höhe bei der Krankenhaustagegeldversicherung festzulegen, ist es wichtig genau zu klären, wie umfangreich Sie versichert sein möchten. Wofür möchten Sie sich absichern? Der Tagessatz kann meist zwischen 5,- und 150,- Euro abgeschlossen werden. Die maximale Höhe ist dabei vor allem von den jeweiligen Versicherungsanbietern abhängig. Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, müssen Sie pro Krankenhaustag einen Eigenanteil tragen. Dieser beträgt 10,- Euro pro Tag und muss an die Krankenkasse gezahlt werden. Die Zuzahlung ist allerdings auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Wer sich daher für ein Krankenhaustagegeld entscheidet, sollte als gesetzlich Versicherter einen Tagessatz von mindestens 10,- Euro vereinbaren. In der privaten Krankenversicherung gibt es einen solchen Eigenanteil nicht.

Gibt es eine Wartezeit?

Laut den allgemeinen Versicherungsbedingungen gibt es bei der Krankenhaustagegeldversicherung generell eine Wartezeit. Sie beginnt ab dem Versicherungsbeginn und beträgt bis zu drei Monate. Die Wartezeit kann allerdings unter bestimmten Umständen wegfallen. Das ist der Fall, wenn die versicherte Person einen Unfall hatte oder bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung mit ärztlichem Zeugnis vorgelegt hat. Bei diesen Begebenheiten leistet die Versicherung somit von Anfang an ohne jegliche Wartezeiten. Eine besondere Wartezeit von 8 Monaten gibt es auch für das Krankenhaustagegeld. Erst nach Erfüllung dieses Zeitraums werden die Vertragsleistungen erbracht:

  • Geburt
  • Kieferorthopädie
  • Psychotherapie
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz

Krankenhaustagegeld wieder kündigen

Jeder Versicherungsnehmer hat die Option das Krankenhaustagegeld mit einer Frist von 3 Monaten wieder zu kündigen. Oftmals gilt als Versicherungszeitraum das Kalenderjahr. Die Kündigung ist dann nur zum Jahreswechsel möglich und muss spätestens bis Ende September bei dem Versicherungsanbieter eingegangen sein. Manche Krankenhaustagegeldtarife beinhalten eine Mindestvertragslaufzeit von 1 bis maximal 2 Jahren. Erst nach Ablauf dieser Vertragsdauer kann die Kündigung wirksam ausgesprochen und der Versicherungsabschluss für die Zukunft aufgehoben werden. In Ausnahmefällen kann es Tarife geben, die auf die Erfüllung einer Mindestvertragslaufzeit verzichten. Die Krankenhaustagegeldversicherung können Sie allerdings auch bei folgenden Anlässen durch ein Sonderkündigungsrecht aufheben:

  • Beitragserhöhung
  • Tarifanpassungen
  • Beitragsanhebung aufgrund des Lebensalters (zum Beispiel Übergang von Kind auf Erwachsener)
  • Tod

Kunden haben in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht und können die Versicherung wechseln. Die Meldefrist für den Aufhebungswunsch beträgt 4 Wochen nachdem die Versicherung über die Anpassungen informiert hat. Die Kündigung wird dann zum ursprünglich geplanten Änderungszeitpunkt rechtskräftig. Sofern die Kündigung vorzeitig innerhalb des aktuellen Versicherungsjahres wirksam wird, erstattet Ihnen die Versicherung die bereits gezahlten Beiträge zurück. Das kommt beispielsweise vor, wenn Sie eine jährliche Zahlweise vereinbart haben und der Jahresbeitrag am Anfang des Jahres schon komplett bezahlt wurde, aber der Vertrag dann im Mai aufgehoben wird.

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