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Neuwertentschädigung - Das sind die Voraussetzungen

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Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, ist es bei Vertragsabschluss der Kfz-Versicherung empfehlenswert, eine Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung mit einzuschließen. Bei einem versicherten Kaskoschaden bezahlt die Sachversicherung nämlich die Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit. Vor allem bei Neuwagen können hohe Kosten entstehen. Aufpassen müssen Sie allerdings, wenn die veranschlagten Reparaturkosten den aktuellen Wert des Fahrzeug übersteigen. In diesem Fall spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden und Ihre Kfz-Versicherung zahlt eigentlich nur den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs aus. Es sei denn, Sie haben einen Versicherungstarif, der eine Neuwertentschädigung oder Neupreisentschädigung enthält. Mit einer Neuwertentschädigung erstattet Ihnen die Versicherung dann den kompletten Neupreis Ihres Fahrzeugs.

Neuwertentschädigung: Was sind die Voraussetzungen?

Damit Sie die Leistung der Neuwertentschädigung von der Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Die Neupreisentschädigung kommt in den folgenden Fällen zum Tragen:

  • Totalschaden
  • Verlust (zum Beispiel aufgrund eines Diebstahls)
  • Zerstörung

Ein Totalschaden oder Zerstörung liegt dann vor, wenn die anfallenden Reparaturkosten nach einem Versicherungsfall 80 Prozent des Fahrzeugneuwerts übersteigen. So müssen die Reparaturkosten für eine notwendige Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs also mindestens 80 Prozent des Neupreises betragen. Sofern ein Totalschaden, ein Verlust oder eine Zerstörung gegeben ist, müssen Sie das versicherte Kraftfahrzeug erstmalig zugelassen haben. Sie müssen also der erste Halter sein. Als Neuwagen gelten aber oftmals auch Fahrzeuge, wenn sie vorher nur auf den Autohersteller oder -händler zugelassen waren und der Kilometerstand weniger als 1.000 Kilometer aufweist. Je nach Versicherungstarif muss der Versicherungsfall innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingetreten sein. Die Neuwertentschädigung ist oft innerhalb eines Zeitraums von 6, 18 oder 24 Monaten nach der Erstzulassung gültig. Mit einem Versicherungscheck können Sie diese Zeiträume einfach vergleichen und den besseren Tarif online abschließen. Darüber hinaus muss das Fahrzeug noch im Eigentum des Käufers sein, der das Fahrzeug bei dem Hersteller oder Händler als Neufahrzeug gekauft hat. Wurde das Fahrzeug als Gebrauchtwagen gekauft, verfällt der Anspruch auf eine Neuwertentschädigung. Auch wenn in der Zwischenzeit ein Weiterverkauf an eine dritte Person erfolgte, können Sie keine Leistungen mehr aus der Neuwertentschädigung beanspruchen.

Wie hoch ist die Neuwertentschädigung?

Die Höhe der Entschädigung ist von dem Neupreis des Fahrzeugs abhängig. Die Kfz-Versicherung erstattet maximal bis zum marktüblichen Neupreis des beschädigten Fahrzeugs. Für die Berechnung der Entschädigungsleistung wird derselbe Fahrzeugtyp mit der gleichen Ausstattung als Grundlage genommen. Sofern das entsprechende Fahrzeug nicht mehr hergestellt wird, nimmt die Kfz-Versicherung den Preis von einem ähnlichen oder nachfolgenden Vergleichsmodell zur Grundlage der Entschädigungsberechnung. Bei manchen Versicherungstarifen sollten Sie darauf achten, ob es Einschränkungen für die Zahlung der Neupreisentschädigung gibt. So kann es zum Beispiel sein, dass als Höchstentschädigung nur der Wiederbeschaffungswert erstattet wird, wenn Sie die ausgezahlte Versicherungsleistung nicht innerhalb von 1 bis 2 Jahren für den Kauf eines neuen Autos oder für die Reparatur des beschädigten Autos verwenden. Sollte diese Einschränkung vorhanden sein, muss die Autoversicherung dies aber explizit in den Versicherungsbedingungen festgelegt haben. Sollte der beschädigte Wagen noch einen Restwert aufweisen, wird dieser Wert von der Entschädigungsleistung der Versicherung abgezogen.

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