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Was ist die private Krankenversicherung?

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Im Krankheitsfall möchten wir alle bestmöglich versorgt werden. Eingeschränkte Behandlungsmaßnahmen, lange Wartezeiten für Termine oder Operationen sind dann unangenehm. Für viele Menschen ist deshalb die private Krankenversicherung (PKV) eine unverzichtbare Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse. Private Krankenversicherungen sind eigenständige Versicherungsunternehmen, die weniger von den Vorgaben des Gesetzgebers abhängig sind als gesetzliche Gesundheitsversicherung. So werden zum Beispiel Leistungen und Medikamente erstattet, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden. Außerdem entscheiden Sie, wie hochwertig Ihr Versicherungsschutz sein soll. Die von Ihnen gewählten Leistungen sind dann vertraglich garantiert. Wir erklären Ihnen, was für Privatpatienten wichtig ist. Worauf sollten Sie bei Ihrem Tarif achten? Zusätzlich erfahren Sie, welche Einwände gegen die PKV oft unberechtigt sind und wie Sie bei uns einen unabhängigen Versicherungscheck anfordern können.

Wer darf sich privat versichern?

Leider darf nicht jeder in die PKV wechseln. Grundsätzlich ist man als Berufstätiger in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Bestimmte Personengruppen dürfen aber die gesetzliche Krankenkasse verlassen und in die private Krankenversicherung wechseln. Möchten Sie sich privat versichern, müssen Sie einem der folgenden Personengruppen angehören:

  • Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Selbstständige / Freiberufler
  • Beamte auf Widerruf / Beamte auf Probe / Beamte auf Zeit / Beamte auf Lebenszeit
  • Sonstige beihilfeberechtigte Personen
  • Studenten
  • Hausfrauen / Hausmänner
  • Minijobber

Sobald Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können, bekommen Sie eine Mitteilung von dem Arbeitgeber oder später auch von der Krankenkasse. Daraufhin können Arbeitnehmer entscheiden, ob sie weiterhin gesetzlich versichert bleiben oder sich privat versichern. Selbstständige, Freiberufler und Beamte sind sofort ab Beginn der beruflichen Tätigkeit nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist also sofort möglich. Vor allem Beamte sollten diese Möglichkeit nutzen, weil nur die PKV spezielle Beihilfetarife anbietet. Diese Tarife sind im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenkasse wesentlich günstiger und versichern genau die notwendigen Prozentsätze, die über die Beihilfe nicht abgedeckt sind. Der Anteil der beihilfeberechtigen Personen in der PKV beläuft sich auf etwa 50 Prozent. Dazu gehören beispielsweise Beamte und Pensionäre. Die restlichen 50 Prozent der Versicherten haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Das sind zum Beispiel Angestellte, Selbstständige, Freiberufler, Minijobber und Studenten.

Abrechnung in der PKV

Viele Privatpatienten finden es gut, wenn sie die Arztrechnungen einsehen und prüfen können. PKV-Mitglieder bekommen nämlich immer die Rechnungen direkt zugeschickt. Sie überweisen dann selber den Rechnungsbetrag an den Arzt oder bitten Ihre private Krankenversicherung um Überweisung. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie es anders gewöhnt. Hier rechnen die Ärzte im Hintergrund mit der Krankenkasse ab. Welche Diagnosen genau auf der Rechnung stehen oder welche Behandlungen abgerechnet wurden, das bekommen Sie gar nicht mit. Haben Sie die Rechnung selber bezahlt, dann reichen Sie im Nachgang den Beleg bei Ihrer PKV ein. Die Übermittlung der Arztrechnungen an Ihre private Krankenversicherung geht per Post, sicher über die Internetseite oder per App. Ihre Krankenversicherung überweist daraufhin den Erstattungsbetrag auf Ihr Bankkonto. 

Exklusivleistungen in der PKV

Erfahren Sie jetzt, welche besonderen Zusatzleistungen die private Krankenversicherung Ihnen bietet. Also die Leistungen, die Sie im Normalfall bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht haben. Zu den Exklusivleistungen der privaten Krankenversicherung zählt folgendes:

  • Einbett- oder Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung
  • Qualifizierte Ärzte auf Honorarbasis
  • Zahnersatz bis zu 100 Prozent
  • Keramikfüllungen, Inlays, Kronen und Implantate
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Hochwertige Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Sehhilfen (z. B. Brillen und Kontaktlinsen)
  • Freie Arztwahl im Krankenhaus
  • Auslandskrankenversicherung

Darüber hinaus gibt es viele inoffizielle Vorteile. Diese können zwar von der privaten Krankenversicherung nicht garantiert werden. Trotzdem sind sie oft ein fester Bestandteil im Leben eines Privatpatienten:

  • Bevorzugte Behandlung in Arztpraxen
  • Kürzere Wartezeiten beim Arzt
  • Separates Wartezimmer
  • Mehr Zeit für Beratungen
  • Extra-Services im Krankenhaus (z. B. Tageszeitung, WLAN, Essen à la carte, Handtücher, Bademantel, Drogerieartikel)
  • Schnellere Termine für Operationen

Was kann noch mitversichert werden?

Der Einschluss von Zusatzbausteinen in die private Krankenversicherung ist wichtig. Aber nicht alle sind unbedingt notwendig. Folgende Leistungen können Sie zum Beispiel optional mitversichern:

  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld
  • Pflegezusatzversicherung

Wonach richtet sich Ihr Versicherungsbeitrag?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keinen einheitlichen Beitragssatz. Vielmehr wird Ihr Versicherungsbeitrag individuell berechnet. Die Höhe des Einkommens ist dabei unerheblich. Für die Berechnung der Versicherungsbeiträge sind unter anderem die folgenden Merkmale ausschlaggebend:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn
  • Versicherte Leistungen / Tarif

Weil Versicherte unterschiedliche Vertragsmerkmale haben können, sind auch die Beiträge bei vielen PKV-Mitgliedern unterschiedlich. Daneben hat jedes Familienmitglied, anders als in der Familienversicherung der GKV, einen eigenen Monatsbeitrag. Sofern ein Elternteil weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleibt, lassen sich Kinder dort kostenlos mitversichern.

Ansprüche auf eine Beitragsrückerstattung

Was passiert eigentlich, wenn Sie Ihre private Krankenversicherung gar nicht nutzen müssen? Dann wäre es doch schön, wenn Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurückbekommen. Bei nahezu allen Tarifen der PKV ist das sogar der Fall. Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, erhalten Sie eine sogenannte Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist abhängig von der Höhe der Versicherungsbeiträge, Ihrem PKV-Tarif und die Anzahl der leistungsfreien Jahren. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der erfolgsabhängigen und garantierten Beitragsrückerstattung. Meist wird die Rückerstattung über Jahre hinweg gestaffelt. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Jahren ohne Inanspruchnahme der Leistungen steigt also die Höhe der Rückzahlung. Manche private Krankenversicherungen erstatten sogar bis zu fünf Monatsbeiträge zurück. Solche Tarife sind oft für Angestellte interessant, weil etwa die Hälfte der Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber zahlt. Für einen Angestellten fallen dann unter Einberechnung der Beitragsrückerstattung und des Arbeitgeberzuschusses kaum Kosten für die PKV an. Ein detaillierter Versicherungscheck lohnt sich also. 

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung

Die erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen sind für private Krankenversicherungen nicht zu 100 Prozent verbindlich. PKV-Gesellschaften können zum Beispiel bei finanziellen Schwierigkeiten auf eine Auszahlung verzichten, um die Leistungsansprüche aller Versicherungsnehmer zu gewährleisten. In den meisten Fällen wurden diese Beitragsrückerstattungen in der Vergangenheit dennoch ausgezahlt.

Garantierte Beitragsrückerstattung

Ebenso gibt es die garantierte Beitragsrückerstattung. Diese Art der Beitragsrückerstattung ist vertraglich garantiert und muss jedes Jahr ausgezahlt werden. Unabhängig davon, wie das Geschäftsjahr für den Versicherer verlief.

Private Krankenversicherung im Rentenalter

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung können steigen, wenn die entstandenen Krankheitskosten höher sind als von der Versicherung kalkuliert wurde. Im Rentenalter fürchten sich daher viele Menschen vor zu hohen Beitragskosten. Gründe für Beitragserhöhungen sind zum Beispiel Inflation, erhöhte Lebenserwartung, teurere Medikamente, innovative Hilfsmittel und steigende Arztkosten. Wenn Sie eine beitragsstabile private Krankenversicherung finden möchten, sollten Sie deshalb auch die Bilanzkennzahlen der Versicherer berücksichtigten. Diese geben Rückschlüsse auf die Solvenz des Unternehmens. Ebenso sollten Sie über den Abschluss eines Beitragsentlastungstarifs nachdenken, womit die Krankenversicherung im Alter wieder günstiger wird.

Was sind Alterungsrückstellungen?

Seit dem Jahr 2000 müssen private Krankenversicherungen spezielle Rücklagen für die versicherten Mitglieder bilden. Dabei werden bis zum 60. Lebensjahr 10 Prozent Ihres monatlichen Tarifbeitrags verzinslich angespart. Die dadurch angesammelten Rücklagen nennt man Alterungsrückstellungen. Alterungsrückstellungen sollen stabile Beiträge im Rentenalter gewährleisten. Beitragserhöhungen sollen so vermieden werden. Haben Sie besonders hohe Rücklagen, dann ist sogar eine Beitragssenkung möglich.

Häufige Fragen zu der PKV

Krankenversicherte stellen vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung interessante Fragen. Das ist gut, weil sie so abwägen können, ob der Wechsel sinnvoll ist. Hier bekommen Sie nun einen Überblick über die häufigen Fragen zu der privaten Krankenversicherung:

Diese Frage lässt sich pauschal leider nicht beantworten, weil die Entwicklung Ihres Einkommens und Ihres PKV-Tarifs nicht vorhersehbar ist. Es ist sinnvoll in der PKV entsprechend vorzusorgen. Das funktioniert zum Beispiel mit einem Beitragsentlastungstarif. Ab dem 60. Lebensjahr fällt außerdem der gesetzliche Zuschlag weg. Der Zuschlag macht 10 Prozent vom Versicherungsbeitrag aus. Daneben haben Sie immer das Recht, in den Basistarif zu wechseln, falls sich die Beiträge doch schlechter entwickeln als erwartet.

Im Normalfall bekommen Sie die Arztrechnungen direkt zugeschickt. Den Rechnungsbetrag überweisen Sie dann an den Arzt. Für die Bezahlung der Arztrechnung haben Sie in der Regel 30 Tage Zeit. Sie müssen sich aber keine Sorgen machen, dass Sie in Vorleistung gehen müssen. Viele private Krankenversicherungen zahlen den Rechnungsbetrag schon innerhalb von wenigen Tagen an Sie aus. Bei größeren Rechnungen (zum Beispiel bei stationärer Unterkunft) rechnen die privaten Krankenversicherungen meist direkt mit dem Krankenhaus ab.In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie vertraglich garantierte Leistungen. Versicherer dürfen diese Leistungen nicht einfach reduzieren oder gar komplett aufheben. Im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung ist das ein großes Plus, weil dort hin und wieder Leistungen wegfallen können.Unter bestimmten Umständen ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung bis zum 55. Lebensjahr möglich. Am häufigsten ist das der Fall, wenn Sie eine Tätigkeit als Arbeitnehmer aufnehmen und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Gerne beraten wir Sie hierzu individuell in Bezug auf Ihre Lebenssituation.Nein, das muss nicht sein. Private Krankenversicherungen bieten oft ein Online-Kundenportal oder eine App an. Bei Bedarf verwalten Sie dort Ihre Rechnungen, Diagnosen und verschriebenen Medikamente. Ergänzend stehen spezielle Online-Services zur Verfügung. Dazu zählen zum Beispiel Online-Beratungen oder Hilfen für die Terminreservierung bei einem Spezialarzt.

Haben Sie noch weitere Fragen? Gerne klären wir Ihre Fragen im Rahmen eines Tarifvergleichs, weil Sie so am besten herausfinden, ob sich die private Krankenversicherung für Sie lohnt und welcher Tarif am ehesten Sinn macht. Sollten Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden, dann bemerken Sie sicher bereits bei Ihrem ersten Arzttermin die Unterschiede. Mit dem Wechsel in einen ausgezeichneten PKV-Tarif werden Sie zu einem exklusiven Privatpatienten. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich auf eine hervorragende Gesundheitsversorgung verlassen.

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