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Greift die Rechtsschutzversicherung auch bei Scheidungen?

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Eine Hochzeit soll zwei Menschen eigentlich ein Leben lang miteinander verbinden. Des Öfteren kommt es allerdings im Laufe der Jahre zu Unstimmigkeiten innerhalb der Ehe. Ein Ausweg daraus ist erst einmal das Getrenntleben und nach dem Trennungsjahr dann die Scheidung, wodurch die Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst wird. Rechtsschutzversicherungen erbringen für die versicherten Personen die mit der Scheidung verbundenen Leistungen. Dabei gibt es zwei verschiedene Arten von Kostenübernahmen, die von den Versicherten der Risikoversicherung ersucht werden können. Zum einen gibt es in Scheidungsfällen die gewöhnlichen Beratungsleistungen und zum anderen auch Kostenerstattungen für gerichtliche Verhandlungen. Welche Ansprüche die Versicherungsnehmer daraus ableiten können, ist in den Versicherungsbedingungen zugrundegelegt.

Was leistet der Beratungs-Rechtsschutz?

Bei einer partnerschaftlichen Trennung kommt oft erst die Beratungs-Rechtsschutz für Familien- und Lebenspartnerschaftsrecht zum Tragen. Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen können Sie sich hieraus Rat und Auskunft von einem zugelassenen Rechtsanwalt einholen. Ausgangspunkt muss dabei aber sein, dass die Zulassung des Anwalts in Deutschland erteilt wurde. Dieser Leistungstyp dient vor allem dazu, dass Sie sich über die eigenen Rechte und Pflichten grob informieren können. Ein Gespräch mit einem Fachmann wird helfen, um abzuwägen, was zukünftig auch in gerichtlicher Hinsicht auf Sie zukommen kann. Desweiteren kann die Beratung darüber Auskunft geben, worauf Sie bei der Scheidung im Hinblick auf die Durchführung beachten und was Sie vermeiden sollten.

Wie sind Sie vor Gericht abgesichert?

Über die Rechtsschutzversicherung gibt es Leistungen, die bei einer Scheidung besonders wichtig sein können:

  • Rechtsschutz in Ehesachen
  • Rechtsschutz in Unterhaltssachen

Leider sind diese Leistungen nicht bei allen Versicherungstarifen inbegriffen. Vorläufer auf dem Versicherungsmarkt sind dabei zum Beispiel die Unternehmen ARAG, Deurag und KS/Auxilia. Die Anbieter offerieren entsprechende Tarife, die diese Leistungen beinhalten. In einem Vergleich können Sie die Preise der Gesellschaften miteinander vergleichen. Die Wahrnehmung von rechtlichen Interessen in Ehesachen und Unterhaltssachen können Sie sich bei gerichtlichen Verhandlungen von der Versicherung entschädigen lassen. Das Gerichtsverfahren muss jedoch im Zusammenhang mit einer Trennung, Scheidung, einem Scheidungsfolgeverfahren oder familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten stehen und darf nur vor deutschen Familiengerichten ausgetragen werden, so wie es in Deutschland üblich ist. Im Normalfall ist die Erstattungssumme dieser Art pro Versicherungsfall auf einen Höchstbetrag von 30.000,- Euro begrenzt. Die Leistungen können dabei sowohl von dem Versicherungsnehmer als auch von dem Ehepartner genutzt werden.

Gibt es eine Wartezeit?

Bevor Sie die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, muss die vertraglich geregelte Wartezeit abgelaufen sein. Die Erstattungen für Beratungen sind meist ohne Wartezeit und können daher von Anfang an genutzt werden. Für die Durchsetzung von Interessen vor Gericht gibt es bei Scheidungen eine Wartefrist von 36 Monaten, da hiermit weitaus mehr Kosten verbunden sind. Viele Eheleute kümmern sich zu spät um den Versicherungsschutz und werden erst tätig, wenn die Scheidung bereits abzusehen ist. Falls Sie die Rechtsschutzversicherung nur für die anfallenden Gerichtskosten kurzfristig abschließen möchten, lohnt sich das aufgrund der langen Wartezeit von 3 Jahren nicht.

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