Rechtsschutzversicherung

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Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung

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Für manche Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung muss erst eine Wartezeit verstrichen sein, damit der Versicherungsschutz in Kraft treten kann. Nach dem vereinbarten Zeitraum können die Rechtsschutzleistungen dann komplett in Anspruch genommen werden. Die Wartezeit dient der Versicherung dazu, geplante und aktuelle Rechtsangelegenheiten von dem Versicherungsschutz auszuschließen, um so eine kurzfristige Ausnutzung der Rechtsschutzversicherung zu vermeiden. Wenn Sie Ihre Risikoversicherung wechseln und die neue Versicherung direkt nach Ablauf des vorherigen Vertrags beginnt, entfallen die Wartezeiten. Mit einem Versicherungscheck finden Sie Ihre neue Rechtsschutzversicherung:

Beispiel zur Wartezeit

Erst nach Ablauf der Wartezeit tritt der volle Versicherungsschutz in Kraft. Für Versicherungsfälle, die vor dem Ende der Wartezeit eintreten, können die Rechtsschutzkosten von der Versicherung nicht übernommen werden. Beginnt Ihr Vertrag zum Beispiel am 01.06. und hat die Versicherungsleistung eine Wartezeit von 3 Monaten, dann gilt der Versicherungsschutz für alle Fälle, die ab dem 01.09. eintreten.

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Viele Bereiche der Rechtsschutzversicherung gibt es allerdings auch ohne Wartezeit. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Rechtsschutzarten, die von dem Versicherungsnehmer nicht voraussehbar oder beeinflussbar sind. Die folgenden Bereiche der Rechtsschutzversicherung sind daher ohne Wartezeiten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht
  • Bereiche vom Steuer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Bereiche vom Sozial-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversichrung für Datenschutz

Darüber hinaus kann die Wartefrist auch entfallen, wenn Sie die Rechtsschutzversicherung wechseln. Sofern ein nahtloser Übergang der Versicherungen besteht, erlassen viele Anbieter die Wartezeit.

3 Monate Wartezeit

Für folgende Rechtsschutzarten kann eine Wartezeit von 3 Monaten vorliegen:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

12 Monate Wartezeit

Eine zwölfmonatige Wartezeit gibt es lediglich bei dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Dabei geht es meistens um Unterhaltspflichten des ehemaligen Partners nach einer Scheidung oder Trennung.

36 Monate Wartezeit

Eine dreijährige Wartezeit gilt für den Rechtsschutz in Ehesachen. Bevor Sie Kosten für Rechtsangelegenheiten aufgrund einer Scheidung oder Trennung von der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen können, müssen Sie die vertraglich vereinbarte Frist abwarten.

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