⚡ STROM | 🔥 GAS | 📞INTERNET

Wir helfen beim Sparen Ihrer Haushaltsrechnungen! 100 % Kostenlos & unverbindlich 👇

Werbung - Selectra Service

⚡ ENERGIE | 📞DSL

Wir helfen beim Sparen Ihrer Haushaltsrechnungen! 100 % Kostenlos & unverbindlich 👇

Werbung - Selectra Service

Welche Schadenfreiheitsklasse erhält man für den Zweitwagen?

Aktualisiert am
Lesezeit

Wer sich einen Zweitwagen kauft und diesen versichern möchte, bekommt meist bessere Konditionen als bei einer Neueinstufung ohne Erstwagen. Jede Kfz-Versicherung bietet die Gelegenheit nach der Zulassung eine Sondereinstufung ähnlich wie bei Fahranfängern vorzunehmen, wodurch Sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingeordnet werden und dadurch Geld einsparen. Eine Sondereinstufung für Ihr Zweitfahrzeug kann immer dann erfolgen, wenn bereits ein anderer Versicherungsvertrag bei einem Versicherer vorhanden ist. Dabei kann es sich um einen Vertrag von dem Versicherungsnehmer selber oder auch um ein Vertragsverhältnis mit dem Ehe- oder Lebenspartner handeln. Je nach Versicherungsvertrages ist eine Sondereinstufung sogar bis zu derselben Schadenfreiheitsklasse wie bei dem Erstfahrzeug möglich.

Einstufung in die richtige Schadenfreiheitsklasse

Manche Sachversicherungen verlangen für die Anwendung der Zweitwagenregelung, dass bereits das erste Auto auch bei derselben Kfz-Versicherung versichert und auf denselben Namen oder auf den Ehegatten zugelassen sein muss. Viele Versicherer bieten aber auch eine günstige Rabatteinstufung, wenn das Fahrzeug woanders versichert ist. Wichtig ist jedoch, dass der Zweitwagen nicht nur über einen kurzfristigen Zeitraum versichert werden soll. Bei ein paar wenigen Autoversicherungen gilt laut Versicherungsbedingungen die Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer zumindest vor hat, das Kraftfahrzeug für mindestens 1 Jahr anzumelden. Es ist jedoch fraglich, wie das letztendlich nachgewiesen werden soll.

Einstufung in SF-Klasse 1/2

Die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 ist bei den Kfz-Versicherungen noch am einfachsten durchzusetzen. Damit dies möglich ist, muss lediglich Ihr bereits versicherte Erstwagen auch mindestens in dieser SF-Klasse geschützt sein.

Einstufung in SF-Klasse 1

Damit Sie Ihren Zweitwagen sofort in der Schadenfreiheitsklasse 1 versichern können, können je nach Anbieter die oben genannten Voraussetzungen gelten: Das erste Auto muss bereits bei derselben Versicherung und auf dieselbe Person beziehungsweise auf den Ehegatten versichert sein. Daneben muss das Erstfahrzeug mindestens eine SF-Klasse 2 vorweisen können.

Einstufung in SF-Klasse 2

Für diese Art der Sondereinstufung muss auch mindestens die Schadenfreiheitsklasse 2 bei einem ersten Auto vorhanden sein. Ferner ist es notwendig, dass der Versicherungsnehmer und sämtliche Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind. Fällt eine der Voraussetzungen weg, ist die Autoversicherung berechtigt, den Vertrag für die Zukunft mit einer niedrigeren SF-Klasse zu bewerten.

Einstufung in SF-Klasse 3

Wenn Sie diese Sondereinstufung von der Autoversicherung bekommen möchten, gibt es neben den oben genannten noch eine weitere Voraussetzung zu beachten. Es müssen nicht nur alle Fahrer mindestens 23 Jahre alt und das Erstfahrzeug mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft sein. Insbesondere ist es auch unentbehrlich, dass der Zweitwagen nur von dem Versicherungsnehmer, Ehegatten oder Lebenspartner gefahren wird.

Einstufung wie den Erstwagen

Manche Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen sogar an, dass Sie dieselbe Rabatteinstufung wie bei dem Erstwagen bekommen. Dafür sind allerdings je nach Anbieter verschiedene Voraussetzungen notwendig. Eine solche Möglichkeit bieten zum Beispiel die folgenden Versicherungen:

  • Admiral Direkt
  • Bavaria Direkt
  • Condor
  • Gothaer
  • Hanse Merkur
  • Janitos
  • Kravag
  • R+V
  • Verti
  • VHV

Möchten Sie die einzelnen Anbieter und Tarife miteinander vergleichen, können Sie von dem Kfz-Versicherungsrechner Ihre entsprechende Schadenfreiheitsklasse automatisch ermitteln lassen.

Rabattübernahme von einem Dritten

Neben einer möglichen Sondereinstufung bleibt jedem Autofahrer die Option offen, einen Schadenfreiheitsrabatt von einer dritten Person ganz zu übernehmen. Dabei kann der Zweitwagen dann auch bei einer anderen Kfz-Versicherung versichert werden. Die Übernahme ist allerdings oft nur von Eltern, Ehepartnern oder Kindern möglich.

Übertragung von Erstwagen auf Zweitwagen

Eine weitere Option ist die Übertragung der Schadenfreiheitsklassen von dem Erstwagen auf den Zweitwagen. Die Schadenfreiheitsrabatte können Sie nämlich beliebig zwischen den Fahrzeugen tauschen. Sofern Sie das so durchführen, muss der Erstwagen entsprechend neu eingestuft werden. Daher sollten Sie vorher genau prüfen, welches Fahrzeug den höheren Schadenfreiheitsrabatt bekommen sollte. Dafür müssen Sie einfach Ihre Versicherung für den Erstwagen fragen, wie teuer der Beitrag wird, wenn Sie die Schadenfreiheitsklassen auf das andere Fahrzeug übertragen.

Schauen Sie sich unsere Ratgeber an!

Feedback? Anregungen? Schreiben Sie uns! Wir sind nicht perfekt, geben aber unser Bestes, um qualitativ hochwertige Inhalte für Sie zu verfassen! Sie haben konstruktives Feedback und Anregungen? Dann schreiben Sie uns, denn so können wir uns stetig verbessern: [email protected]

Brauchen Sie Hilfe?

Kostenlos & unverbindlich!

Die passende Versicherung finden!

Wir helfen Ihnen die beste Versicherung mit fairem Preis zu finden. Zu 100 % zuverlässig und unverbindlich – garantiert!

Mit unseren Rechnern finden Sie garantiert die passende Versicherung mit Best-Preis: