Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Optionen in der Wohngebäudeversicherung nach Hauskauf

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Gelbes Schild mit blauem Haus

Auf dem Immobilienmarkt werden Häuser entweder selber gebaut oder von anderen Eigentümern abgekauft. Nach dem Hauskauf kommen auf den Erwerber der Immobilie dann weitere organisatorische Maßnahmen hinzu. So ist vor allem die Absicherung über eine Wohngebäudeversicherung zu koordinieren. Den bisherigen Wohngebäudetarif eines Alteigentümers dürfen Sie kündigen und dafür einen neuen Tarif abschließen. 

Rechte und Pflichten nach dem Hauskauf

In den Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung ist es genau geregelt, inwiefern der Versicherungsschutz auf den Käufer übergeht. Haben Sie den Hauskauf erfolgreich durchgeführt, müssen Sie den Eigentumsübergang bei der Hausversicherung schriftlich anzeigen. Dadurch ist es dem Versicherungsunternehmen möglich, die Versicherungsbeiträge neu zu berechnen oder den Versicherungsschutz generell zu überprüfen. Des Weiteren ist es für den Sachversicherer wichtig zu wissen, mit welchem Versicherungsnehmer zukünftig der Schriftverkehr geführt werden muss.

Wie erfolgt die Übernahme nach dem Kauf?

Nachdem Sie ein Haus gekauft haben, geht die Versicherung automatisch auf Sie als Käufer über. Der Käufer wird ab der Eigentumsänderung im Grundbuch der neue Versicherungsnehmer. Zum selben Zeitpunkt werden damit auch die Rechten und Pflichten eines Versicherungsnehmers übertragen. Die Wohngebäudeversicherung kann nun den Versicherungsbeitrag sowohl von dem alten Eigentümer als auch von dem Erwerber einholen. Die Parteien haften sozusagen gesamtschuldnerisch. Nach dem Hauskauf hat sowohl der Käufer und auch der Anbieter der Gebäudeversicherung ein Kündigungsrecht. Sofern die Kündigung von einer Partei ausgesprochen wird, haftet nur noch der Verkäufer für den Versicherungsbeitrag gegenüber der Versicherung. Eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft wird nur dann wirksam, wenn sie innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Eigentumsübergangs ausgesprochen und dem Erwerber schriftlich zugegangen ist. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 1 Monat.

Wann kann der Käufer kündigen und wechseln?

Wenn der Käufer die Gebäudeversicherung kündigen und den Anbieter wechseln möchte, muss er sich an bestimmte Kündigungsfristen halten. So muss das Kündigungsschreiben spätestens nach einem Monat ab dem Tag des Hauskaufs bei der Wohngebäudeversicherung eingegangen sein. Wird der neue Eigentümer erst zu einem späteren Datum von dem Bestehen einer Versicherung in Kenntnis gesetzt, beginnt die Kündigungsfrist ab diesem Moment zu laufen. Der Käufer kann dabei entscheiden, ob die Aufhebung des Vertrages sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen soll. Wird die Kündigung sofort nach dem Hauskauf wirksam, sollten Sie sich schon vorab nach alternativen Angeboten umgeschaut haben. Wenn Sie für den Versicherungswechsel noch etwas mehr Zeit benötigen, ist eine Vertragskündigung erst zum Ende des Versicherungsjahres zu empfehlen. Für die Kündigung reicht eine kurze Mitteilung über den Erwerb des Hauses, die Vertragsnummer und der gewünschte Kündigungszeitpunkt aus. Als Nachweis ist es zu empfehlen, eine Kopie vom Grundbuchauszug mitzuschicken.

Wann besteht kein Versicherungsschutz?

Sofern die Mitteilung über den Wechsel des Eigentümers an die Wohngebäudeversicherung nicht erfolgt, kann die Versicherungsgesellschaft eine Entschädigung verweigern, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt. Eine Verweigerung der Leistung ist allerdings nur dann möglich, wenn der Termin zur Mitteilung mehr als 1 Monat zurückliegt und die Versicherung beweisen kann, dass sie den Vertrag mit dem Erwerber nicht anerkannt hätte. Um denkbare Konsequenzen zu umgehen, sollten Sie daher möglichst sofort nach dem Kauf, den Verkäufer um entsprechende Vertragsinformationen bitten und den Eigentumswechsel anzeigen.

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