Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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Welche Versicherungssumme für die Gebäudeversicherung?

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In der Wohngebäudeversicherung gibt es mehrere Varianten, wie Sie die Versicherungssumme berechnen und festlegen können. Damit das versicherte Gebäude im Schadensfall komplett versichert ist, sollte die gewählte Berechnungsmethode gründlich durchgeführt werden. Ansonsten kann eine Unterversicherung bestehen, wodurch im Versicherungsfall die Erstattung der Hausversicherung anteilig gemindert wird. Um solche Fehler zu vermeiden, sollte Sie daher auch während der Vertragslaufzeit darauf achten, dass Sie die Deckungssummen anpassen, wenn zum Beispiel Umbaumaßnahmen gemacht wurden. 

Welche Wertermittlungen gibt es?

Um den optimalen Wert eines Gebäudes zu ermitteln, gibt es vier verschiedene Varianten. Die Wohngebäudeversicherung überlässt dem Versicherungsnehmer der Sachversicherung die Entscheidung, welche Art der Wertermittlung er festlegt. Der Gebäudeeigentümer kann dabei zwischen den folgenden Versicherungswerten wählen:

  • Gleitender Neuwert
  • Neuwert
  • Zeitwert
  • Gemeiner Wert

In den meisten Fällen wird die Berechnung der Versicherungssumme anhand des gleitenden Neuwerts durchgeführt. Für den Versicherungsnehmer hat das den Nutzen, dass im Leistungsfall der Versicherer auf eine Minderung der Entschädigung verzichtet, falls die Deckungssumme ungewollt kleiner als der wirkliche Gebäudewert ist. Es gilt somit der Unterversicherungsverzicht.

Keine Unterversicherung mit dem gleitenden Neuwert

Der gleitende Neuwert ist die übliche Maßnahme zur Bestimmung der Versicherungssumme. Die dadurch ermittelte Deckungssumme nennt sich auch Wert 1914. Der gleitende Neuwert ist somit der ortsübliche Neubauwert des Jahres 1914. Dieses Jahr wird in der Gebäudeversicherung als Grundlage genommen, da zu diesem Zeitpunkt die Immobilienpreise noch relativ stabil waren. Die Berechnung des Wert 1914 erfolgt ganz einfach online über den Vergleichsrechner für Wohngebäude oder anhand eines Fragebogens. Der Fragebogen muss meist direkt bei der Versicherung angefragt und zugeschickt werden. Die Deckungssumme für die Versicherung wird im Laufe der Jahre gegebenenfalls an die Baukostenentwicklung angepasst. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz immer auf dem richtigen Niveau, wodurch das Gebäude jederzeit vollständig abgesichert ist. Die Ermittlung der Versicherungssumme anhand des gleitenden Neuwerts gilt für den Kunden daher als sicherste Variante.

Berechnung nach dem Neuwert

Unter dem Neuwert versteht man lediglich den ortsüblichen Neubauwert des Gebäudes. Der Versicherungswert wird hierbei jedoch nicht automatisch angepasst, so dass nach wenigen Jahren die Deckungssumme zu gering sein kann. Bei einem Versicherungsfall kann es daher passieren, dass Leistungen von der Wohngebäudeversicherung gekürzt werden. Diese Variante der Wertermittlung ist daher nicht zu empfehlen.

Was ist der Zeitwert?

Der Zeitwert eines Gebäudes lässt sich anhand des Neuwerts ermitteln. Der Wert berücksichtigt dabei jedoch Minderungen, die aufgrund von Alter und Abnutzung entstehen. Daher ist der Zeitwert immer geringer als der Neuwert. Die genaue Ermittlung des Zeitwerts ist entsprechend kompliziert und kann für Verbraucher weitere Kosten verursachen.

Gemeiner Wert als Verkaufspreis

Von vornherein kann der gemeine Wert nicht als Grundlage für die Berechnung der Versicherungssumme genutzt werden. Er wird nur dann angewandt, wenn das versicherte Gebäude abgerissen oder anderweitig entwertet werden soll. Der gemeine Wert ist dann der erzielbare Verkaufspreis des Gebäudes und meist wesentlich geringer als der Neuwert. Für die Beitragsermittlung der Wohngebäudeversicherung ist dies daher auch ungeeignet.

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