Welche Wertermittlungen gibt es?
Um den optimalen Wert eines Gebäudes zu ermitteln, gibt es vier verschiedene Varianten. Die Wohngebäudeversicherung überlässt dem Versicherungsnehmer der Sachversicherung die Entscheidung, welche Art der Wertermittlung er festlegt.
Gleitender Neuwert
EmpfohlenDie übliche und sicherste Maßnahme. Die Deckungssumme wird an die Baukostenentwicklung angepasst. Basiert auf dem Wert 1914 und beinhaltet den Unterversicherungsverzicht.
Neuwert
Nicht empfohlenDer ortsübliche Neubauwert des Gebäudes. Wird nicht automatisch angepasst, sodass nach wenigen Jahren die Deckungssumme zu gering sein kann und Leistungen gekürzt werden.
Zeitwert
Ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich Minderungen durch Alter und Abnutzung. Immer geringer als der Neuwert. Die Ermittlung ist kompliziert und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Gemeiner Wert
Wird nur angewandt, wenn das Gebäude abgerissen oder entwertet werden soll. Entspricht dem erzielbaren Verkaufspreis und ist für die Beitragsermittlung ungeeignet.
In den meisten Fällen wird die Berechnung der Versicherungssumme anhand des gleitenden Neuwerts durchgeführt. Für den Versicherungsnehmer hat das den Nutzen, dass im Leistungsfall der Versicherer auf eine Minderung der Entschädigung verzichtet, falls die Deckungssumme ungewollt kleiner als der wirkliche Gebäudewert ist. Es gilt somit der Unterversicherungsverzicht.
Keine Unterversicherung mit dem gleitenden Neuwert
Der gleitende Neuwert ist die übliche Maßnahme zur Bestimmung der Versicherungssumme. Die dadurch ermittelte Deckungssumme nennt sich auch Wert 1914. Der gleitende Neuwert ist somit der ortsübliche Neubauwert des Jahres 1914. Dieses Jahr wird in der Gebäudeversicherung als Grundlage genommen, da zu diesem Zeitpunkt die Immobilienpreise noch relativ stabil waren.
Die Berechnung des Wert 1914 erfolgt ganz einfach online über den Vergleichsrechner für Wohngebäude oder anhand eines Fragebogens. Der Fragebogen muss meist direkt bei der Versicherung angefragt und zugeschickt werden.
Tipp: Die Deckungssumme wird im Laufe der Jahre gegebenenfalls an die Baukostenentwicklung angepasst. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz immer auf dem richtigen Niveau, wodurch das Gebäude jederzeit vollständig abgesichert ist. Die Ermittlung der Versicherungssumme anhand des gleitenden Neuwerts gilt für den Kunden daher als sicherste Variante.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vergleichenHäufig gestellte Fragen zur Versicherungssumme der Gebäudeversicherung
Der gleitende Neuwert ist die empfohlene Methode. Er basiert auf dem Wert 1914 und wird automatisch an die Baukostenentwicklung angepasst. Dadurch besteht kein Risiko einer Unterversicherung und der Versicherer verzichtet auf Leistungskürzungen.
Bei einer Unterversicherung ist die Versicherungssumme geringer als der tatsächliche Gebäudewert. Im Schadensfall kann die Versicherung die Entschädigung dann anteilig kürzen. Mit dem gleitenden Neuwert und dem Unterversicherungsverzicht lässt sich dieses Risiko vermeiden.
Ja. Nach Umbaumaßnahmen, Anbauten oder wesentlichen Veränderungen am Gebäude sollte die Versicherungssumme unbedingt angepasst werden. Andernfalls kann eine Unterversicherung entstehen, die im Schadensfall zu geringeren Leistungen führt.
Der Neuwert ist der aktuelle Neubauwert des Gebäudes, der sich nicht automatisch anpasst. Der gleitende Neuwert basiert auf dem Wert 1914 und wird jährlich an die Baukostenentwicklung angepasst, sodass die Versicherungssumme stets aktuell bleibt.