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Was ist eine Vorsorgeversicherung?
Der Begriff Vorsorgversicherung umfasst Versicherungen, die es Menschen ermöglichen, sich gegen absehbare und unabsehbare Risiken in der Zukunft finanziell abzusichern. Sie möchten wissen, welche Vorsorgeversicherungen es gibt und welche davon sinnvoll sind? Versicherungscheck hat die Antwort auf all Ihre Fragen.
Vorsorgeversicherungen Definition: Welche Versicherungen gibt es?
Vorsorgeversicherungen gibt es in vielen Formen und Farben. Ihr Ziel ist es den/die Versicherte/n vor sozialen und wirtschaftlichen Folgen von absehbaren und nicht absehbaren Lebensereignissen zu schützen. Wer beispielsweise im Alter oder nach einem Unfall pflegebedürftig wird, der nimmt oftmals Leistungen in Anspruch, die sehr kostenaufwendig sind. Hier ist die Pflegeversicherung zuständig.
Eine weitere Vorsorgeversicherung, die zudem zu den Sozialpflichtversicherungen in Deutschland gehört, ist die Rentenversicherung. Diese bietet Versicherten einen finanziellen Schutz im Alter. Auch eine Lebensversicherung kann eine finanzielle Absicherung im Alter oder gar für die Nachfahren bedeuten. Im Weiteren erfahren Sie mehr Details zu den jeweiligen Vorsorgeversicherungen.
Ist eine Vorsorgeversicherung steuerlich absetzbar? Grundsätzlich können alle Vorsorgeversicherungen steuerlich abgesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise die Pflege- und Risikolebensversicherung, aber auch Versicherungen wie die Kranken- und Unfallversicherung. Nur Versicherungen, die ausschließlich Sachversicherungen sind, wie z.B. die Kfz- oder die Hausratversicherung, können nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Vorsorgeversicherung: Was leistet die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung gehört zu den fünf Sozialversicherungen in Deutschland und ist somit für die Mehrheit der Menschen eine Pflichtversicherung. Konkret betrifft dies jegliche sozialpflichtig beschäftigte Personen. Das sind grundsätzlich jegliche Arbeitnehmer/innen, die über 450 € im Monat verdienen und weder Beamte noch Selbstständige sind.
Mit dieser Vorsorgeversicherung haben Versicherte im Pflegefall Anspruch auf bestimmte Leistungen. Hierbei handelt es sich um finanzielle Leistungen, die für die Pflegekosten eingesetzt werden können. Benötigt eine pflegebedürftige Person beispielsweise Unterstützung, so kann sie einen Pflegedienst beauftragen, dessen Kosten zum Teil von der Vorsorgeversicherung übernommen werden.
Achtung!Die Pflegeversicherung übernimmt nicht die gesamten Pflegekosten. Das bedeutet konkret, dass es zwar einen finanziellen Zuschuss gibt, der/die Versicherte jedoch einen Teil der Kosten selber tragen muss.
Wie können die Leistungen der Pflegeversicherung beantragt werden?
Um die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss die betroffene Person einen Antrag auf einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse stellen. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrade:
Pflegegrad 1: geringe beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: in der Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4: schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5: schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Hinweis! Je höher der Grad ist, desto höher sind die finanziellen Leistungen, die in Anspruch genommen werden können. Mit einem Pflegegrad 1 besteht beispielsweise kein Anspruch auf Pflegegeld, während der/die Betroffene bei einem Pflegegrad 2 monatlich 316 € erhält.
Nachdem der Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Vorsorgeversicherung eingegangen ist, schickt diese einen Beauftragten zu dem/der Antragsteller/in nach Hause, um die Pflegebedürftigkeit zu überprüfen. Basierend auf dem erstellten Bericht, entscheidet die Pflegekasse, ob bzw. welcher Pflegegrad genehmigt wird.
Ist eine Pflegeversicherung sinnvoll?
Die Pflegeversicherung ist, wie bereits erwähnt, eine Pflichtversicherung in Deutschland. Das bedeutet, dass ein Großteil der in der Bundesrepublik lebenden Menschen eine solche Vorsorgeversicherung automatisch haben. Da die Pflegeversicherung jedoch nicht alle Kosten übernimmt, kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein. Die Pflegezusatzversicherung gibt es in drei verschiedenen Ausführungen:
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der/die Versicherte/r ein sogenanntes Pflegetagegeld, d.h. eine vorab ausgemachte Geldsumme, die monatlich ausgezahlt wird.
Bei der Pflegekostenversicherung wird ein Teil der anfallenden Pflegekosten bis zu einem bestimmten Höchstsatz übernommen.
Bei der Pflegerentenversicherung erhält der/die Versicherte eine vorab festgelegte monatliche Pflegerente.
Ob eine solche Pflegezusatzversicherung sinnvoll ist, hängt von der betroffenen Person und ihrer persönlichen Situation ab: Wie steht es um die gegenwärtigen und die zukünftigen finanziellen Möglichkeiten der Person? Kann sie sich die Zusatzversicherung auf Dauer leisten oder hat sie eine andere Möglichkeit, sich gegen den Pflegefall abzusichern?
Vorsorgeversicherung: Welchen Schutz bietet die Rentenversicherung?
Auch die Rentenversicherung gehört in Deutschland zu den Sozialpflichtversicherungen. Wer demnach sozialpflichtig arbeitet, zahlt automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Im Gegenzug erhalten Versicherte mit Eintritt ins Rentenalter eine monatliche Rente, die ihr Gehalt ersetzt.
Wie hoch diese Rente ist, hängt zum Großteil vom Gehalt des/der Versicherten ab. Je mehr eine Person verdient, desto höher ist auch ihr Rentenanspruch. Zudem ist wichtig, dass der/die Versicherte die Wartezeit erfüllt und das entsprechende Renteneintrittsalter erreicht hat. Andernfalls wird von den Rentenansprüchen ein bestimmter Prozentsatz abgezogen.
Altersrente, Hinterbliebenenrente und Erwerbsunfähigkeitsrente Neben der regulären Altersrente ist die Rentenversicherung auch für die sogenannte Hinterbliebenenrente und Erwerbsunfähigkeitsrente zuständig. Bei der Hinterbliebenenrente handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die dem/der Ehepartner/in eines/r Verstorbenen zusteht. Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente haben Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Braucht man eine private Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Vorsorgeversicherung, die Versicherten eine Grundsicherung bietet. Doch besonders Personen mit einem sehr hohen Gehalt können mit der gesetzlichen Rente oftmals nicht ihren Lebensstandard absichern. Hier empfiehlt sich eine private Rentenversicherung, die zur Aufstockung der gesetzlichen Rente dient.
Beispiel für eine solche private Rentenversicherung ist die Riester-Rente. Hierbei handelt es sich um eine staatlich geförderte Vorsorgeversicherung. Versicherte verpflichten sich dazu, einen Teil ihres Jahresgehaltes zurückzulegen und erhalten im Gegensatz eine staatliche Förderung. Der Gesamtbetrag wird mit Eintritt ins Rentenalter entweder auf einen Schlag oder in monatlichen Raten an den/die Versicherte/n ausgezahlt.
Wichtig! Die Anzahl der Riester-Verträge entspricht nicht der Anzahl der Personen, die eine Riester-Rente haben, da eine Person mehrere Riester-Verträge haben kann.
Die Basisrente ist ein weiteres Beispiel für eine solche private Vorsorgeversicherung. Diese lohnt sich in erster Linie für Selbstständige, da diese die monatlich eingezahlten Beiträge steuerlich absetzen können. Der/die Versicherte spart somit nicht nur für die Zukunft, sondern hat auch in der Gegenwart einen steuerlichen Vorteil.
Vorsorgeversicherung: Welche Lebensversicherungen gibt es?
Die Lebensversicherung ist eine Vorsorgeversicherung, die es in zwei verschiedenen Ausführungen gibt:
die Risikolebensversicherung
die Kapitallebensversicherung
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall Versicherungsschutz gewährt. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme an die Nachkommen des/der Versicherten nach dessen/deren Tod ausgezahlt wird. Es handelt sich also um eine Vorsorgeversicherung für die Hinterbliebenen des/der Versicherten.
Die Kapitallebensversicherung kann auch vor dem Tod Versicherungsschutz gewähren. So zahlt der/die Versicherte während des Versicherungszeitraums eine bestimmte Geldsumme ein, auf die er/sie zusätzlich Zinsen erhält. Nach Ablauf dieses Zeitraumes erhält er/sie die Versicherungssumme ausgezahlt. Dies kann auch vor dem Tod des/der Versicherten sein.
Sie interessieren sich für das Thema Kapitallebensversicherung? Dann lesen Sie unseren Artikel zum Thema Sterbegeld. In unserem Artikel zum Thema Bezugsberechtigung erfahren Sie zudem, wer Anspruch auf die Versicherungssummer der Vorsorgeversicherung hat.
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