Die Basisrente in der Steuererklärung bis zu 100% absetzen


Wer Versicherungsbeiträge in die Basisrente / Rürup-Rente einzahlt, kann die geleisteten Zahlungen in der Steuererklärung angeben und somit von der Steuer absetzen. Einen Nachweis über die eingezahlten Beiträge können Sie von der Versicherung anfordern. Die Einsendung des Nachweises bei dem zuständigen Finanzamt ist aber erst auf Nachfrage notwendig.

Wo in der Steuererklärung eintragen?

Die Beiträge zur Basisrentenversicherung vermerken Sie einfach in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 8. Das grundsätzliche Vorgehen für die steuerliche Anerkennung der Basisrentenversicherung sieht entsprechend so aus:

  • Zahlung der Beiträge für die Rürup-Rente
  • Eintragung in der Einkommensteuererklärung
  • Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt
  • Anerkenntnis der Steuererleichterung

Eine große Entlastung bei der Steuer ist vor allem für Selbstständige und gut verdienende Angestellte bemerkbar, die entsprechend hohe Beträge für die Altersvorsorge zurücklegen wollen.

Absetzbarkeit in der Ansparphase

Grundsätzlich gilt, dass Sie die Versicherungsbeiträge für die Basisrente als Sonderausgaben bei der Steuer geltend machen können. Wie hoch die Steuer abgesetzt werden kann, unterliegt einer speziellen Staffelung. Jedes Jahr können zwei Prozent mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2025 können Sie dann die vollen 100 Prozent der Beiträge von der Steuer absetzen. Maximal können Versicherungsbeiträge bis zu 20.000,- Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bei verheirateten Personen liegt der höchste Förderbetrag bei 40.000,- Euro pro Jahr.

Erhöhung der Rente mit Sonderbeitrag

Es ist möglich, zusätzlich zu den normalen Beiträgen, eine jährliche Einmalzahlung in die Basisrente zu tätigen. Der Einmalbeitrag wird für die Aufstockung der Rente verwendet. Alle geleisteten Einmalzahlungen dürfen Sie in der Steuererklärung angeben, damit auch diese steuerlich berücksichtigt werden. Die letzte Einmalzahlung in die Basisrente ist spätestens fünf Jahre vor dem Rentenbeginn möglich. Die Einmalzahlung muss in der Regel mindestens 1.000,- Euro und darf maximal 20.000,- Euro betragen. Sollten Sie eine höhere Zuzahlung für die Basisrente entrichten, können die Beträge über dem Höchstbeitrag für die Steuer nicht anerkannt werden.

Steuern in der Rentenphase

Kommen Sie in das Rentenalter, wird das angesammelte Vermögen als eine Rente an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Erfolgt der Renteneintritt noch vor dem Jahr 2040, müssen die Renten nur anteilsmäßig versteuert werden. Ein Rest der Rentenleistungen bleibt steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rente gesichert und als fester steuerfreier Betrag lebenslang festgeschrieben. Bei einem Renteneintritt nach dem Jahr 2040 müssen die Renten von dem Versicherungsnehmer voll versteuert werden, da bereits in der Ansparphase eine Steuervergünstigung gewährleistet wurde. Rentner unterliegen meist einer geringeren Steuerbelastung als Berufstätige, so dass die Steuerersparnis in der Ansparphase überwiegt.

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