Die Basisrente in der Steuererklärung bis zu 100% absetzen

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Gelbes Schild, Taschenrechner und Steuererklärung für die Basisrentenversicherung

Die Basisrente kann in der Steuererklärung angegeben und von der Steuer abgesetzt werden. Je höher die Beiträge für die Vorsorgeversicherung, desto mehr kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Ein Nachweis über die gezahlten Basisrentenbeiträge kann bei der zuständigen Rentenversicherung angefordert werden. Eine Einsendung beim zuständigen Finanzamt ist jedoch nur auf Nachfrage notwendig.

Wo muss die Basisrente in der Steuererklärung eingetragen werden?

Die Beiträge zur Basisrentenversicherung können einfach in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 8 der Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Ein Nachweis über die gezahlten Beiträge muss ausschließlich auf Nachfrage eingereicht werden. In solch eine Fall, kann der/die Versicherte den Nachweis bei der zuständigen Versicherung beantragen.

Wichtig! In der Steuererklärung wird stets die tatsächlich entrichtete Beitragssumme für die Basisrente eingetragen. Um die Berechnung der steuerlich absetzbaren Summe, kümmert sich anschließend das zuständige Finanzamt.

Das allgemeine Vorgehen für die steuerliche Anerkennung der Basisrentenversicherung sieht folgendermaßen aus:

  • Schritt 1: Zahlung der Beiträge für die Basisrente
  • Schritt 2: Eintragung in der Einkommensteuererklärung
  • Schritt 3: Abgabe der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt
  • Schritt 4: Ggf. Nachfrage über Zahlungsnachweis
  • Schritt 5: Berechnung und Anerkennung der Steuererleichterung durch das Finanzamt

Wann kann die Basisrente steuerlich abgesetzt werden?

Ursprünglich wurde die Basisrente für Selbstständige geschaffen, die nicht versicherungspflichtig sind und somit oftmals keine gesetzliche Rentenversicherung haben. Mittlerweile ist die Basisrente jedoch auch Angestellten zugänglich, die ein finanzielles Polster für das Rentenalter aufbauen wollen. Allerdings entfällt der steuerliche Vorteil, wenn bereits ein hoher Beitrag für die gesetzliche Altersvorsorge abgeführt wird.

Für wen lohnt sich die Basisrentenversicherung? Die Basisrentenversicherung lohnt sich vor allem für gut verdienende Selbstständige und Angestellte, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben. Für diese Personengruppen bedeutet die Basisrente nämlich eine große Entlastung bei der Steuer. Denn je höher das Einkommen einer Person, desto höher sind die eingezahlten Versicherungsbeiträge und desto höher ist letztendlich die steuerliche Entlastung.

Damit die Basisrente in der Steuererklärung angegeben werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das zuständige Versicherungsunternehmen muss im Besitz des sogenannten Rürup-Zertifikats sein.
  • Im Versicherungsvertrag muss die Zahlung einer monatlichen Leibrente vereinbart sein, die der/die Versicherte bis zum Lebensende zahlt.

Hinweis! Wurde der Versicherungsvertrag für die Basisrente vor 2011 abgeschlossen, so kann die Rente ab der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Bei Verträgen, die nach 2011 unterzeichnet wurden, beginnt die Auszahlung, sobald der/die Versicherungsnehmer/in das 62. Lebensjahr erreicht hat.

In welcher Höhe kann die Basisrente von der Steuer abgesetzt werden?

Grundsätzlich gilt, dass die Versicherungsbeiträge für die Basisrente als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden können. Wie hoch die Steuer abgesetzt werden kann, ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • die Höhe des Einkommens
  • die Höhe der gezahlten Beiträge
  • die Höhe des individuellen Steuersatzes
Geldmüntzen, -scheine und Geldbeutel

Je höher das Einkommen einer Person ist, desto höher sind in der Regel auch die gezahlten Beiträge und der individuelle Steuersatz. Daraus ergibt sich letztendlich eine hohe Summe, die von der Steuer abgesetzt werden kann. Allerdings kommt es hier auch darauf an, wie hoch der Anteil der Beitragszahlungen ist, die das Finanzamt als steuerlich absetzbar anerkennt.

Grundsätzlich unterliegt die Basisrente einer speziellen Staffelung. Jedes Jahr können zwei Prozent mehr in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab dem Jahr 2025 können dann die vollen 100 % der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Im Jahr 2023 können maximal bis zu 26.528 € pro Jahr steuerlich abgesetzt werden. Bei verheirateten Personen liegt der höchste Förderbetrag bei der doppelten Höhe, also 53.056 € pro Jahr.

Wichtig! Über die jährliche Maximalsumme von 26.528 € bzw. 53.056 € hinaus lohnt es sich nicht, in die Basisrente einzuzahlen, da ein höherer Betrag nicht steuerlich abgesetzt werden kann.

Es ist möglich, zusätzlich zu den normalen Beiträgen, eine jährliche Einmalzahlung in die Basisrente zu tätigen. Alle geleisteten Einmalzahlungen dürfen in der Steuererklärung angegeben werden, damit auch diese steuerlich berücksichtigt werden. Die letzte Einmalzahlung in die Basisrente ist spätestens fünf Jahre vor dem Rentenbeginn möglich. Die Einmalzahlung muss in der Regel mindestens 1.000 € und darf maximal 26.528 € betragen.

Wie wird die Basisrente besteuert?

Sobald das Rentenalter erreicht ist, wird das angesammelte Vermögen als Rente an den/die Versicherungsnehmer/in ausgezahlt. Erfolgt der Renteneintritt noch vor dem Jahr 2040, müssen die Renten nur anteilsmäßig versteuert werden. Ein Teil der Rentenleistungen bleibt demnach steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn der Rente gesichert und als fester steuerfreier Betrag lebenslang festgeschrieben.

Mann im gelben Anzug

Bei einem Renteneintritt nach dem Jahr 2040 müssen die Basisrenten von dem/der Versicherungsnehmer/in voll versteuert werden, da bereits in der Ansparphase eine Steuervergünstigung gewährleistet wurde. Da Rentner/innen einer geringeren Steuerbelastung als Berufstätige unterliegen, überwiegen jedoch die Steuerersparnisse der Ansparphase in der Regel.

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