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Wann ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

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Dokument, Plakette mit Haus Icon und Person, die Hausratversicherung steuerlich absetzt

Die Hausratversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen teilweise absetzbar. Sie möchten wissen, welche Voraussetzungen das sind und wo diese Hausversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden muss? Versicherungscheck hat die Antwort auf alle Ihre Fragen zumThema Hausratversicherung Steuererklärung absetzbar.

✍️ Kann man die Hausratversicherung steuerlich absetzen?

In der Regel kann die Hausratversicherung nicht steuerlich abgesetzt werden. Eine Ausnahme gibt es für das Arbeitszimmer. Hat der/die Versicherte ein solches Zimmer, das er/sie zu mindestens 90 % für berufliche Zwecke nutzt, so kann ein Teil der Versicherung von der Steuer abgesetzt werden.

🏡 Ist die Hausratversicherung bei Homeoffice steuerlich absetzbar?

Für das steuerliche Absetzen der Hausratversicherung im Falle von Home Office gelten strikte Regeln. So kann die Steuer nur abgesetzt werden, wenn die versicherte Person das Büro für die Vor- bzw. Nachbereitung der beruflichen Tätigkeit benötigt oder gar ganz von zuhause arbeitet. Zudem muss es sich beim Arbeitszimmer um ein separates Zimmer in der privaten Wohnung handeln und hauptsächlich mit arbeitsrelevanten Gegenständen ausgestattet sein.

📍 Wo muss die Hausratversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden?

Wo die Hausratversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden muss, hängt von der beruflichen Situation der versicherten Person ab. Arbeitnehmer/innen müssen den Versicherungsbeitrag in der Anlage N unter Werbungskosten angeben.

Ist die Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Die Hausratversicherung ist in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Hat der/die Versicherte jedoch ein Arbeitszimmer in der Wohnung, das hauptsächlich beruflich genutzt wird, so ist die Hausratversicherung teilweise steuerlich absetzbar. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Arbeitszimmer gehört zur Privatwohnung.
  • Es handelt sich bei dem Arbeitszimmer um ein eigenständiges Zimmer. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Durchgangszimmer können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
  • Beruflich benötigte Gegenstände, z.B. Schreibtisch, Regale etc. dominieren die Einrichtung.
  • Die Nutzung des Arbeitszimmer erfolgt nachweislich zu 90 % beruflich.

Wieso ist die Hausratversicherung nicht steuerlich absetzbar? Die Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, das bedeutet, dass sie dem Schutz von privatem Eigentum dient. Diese Art Versicherungen sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Vorsorgeversicherungen, die die Gesundheit und das Vermögen schützen, können im Gegensatz dazu grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu gehört beispielsweise die Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Welcher Anteil der Hausratversicherung ist steuerlich absetzbar?

Hausratversicherung Steuer berechnen

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Werden die Voraussetzungen erfüllt, so kann die versicherte Person einen Teil der Hausratversicherung steuerlich absetzen. Wie hoch der anrechenbare Betrag ist, hängt von der Größe der gesamten Wohnung und des Arbeitszimmers sowie der Höhe des jährlichen Versicherungsbeitrages ab. Basierend auf diesen Angaben wird folgende Rechenformel angewendet: Größe des Arbeitszimmers x Versicherungsjahresbeitrag / Wohnungsgröße.

Taschenrechner zur Berechnung der Steuer

Beispiel: Frank M. ist selbständig und arbeitet von zuhause aus. Seine Wohnung ist 100 m² groß und das Arbeitszimmer nimmt hiervon 10 m² ein. Insgesamt zahlt er jährlich 90 € für seine Hausratversicherung. Um zu berechnen, wie hoch der abzusetzende Beitrag ist, muss er demnach folgende Rechnung durchführen: 10 m² x 90 €/ 100 m². Insgesamt sind demnach 9 € der Hausratversicherung steuerlich absetzbar.

Wer kann die Hausratversicherung steuerlich absetzen?

Grundsätzlich kann die Hausratversicherung von jeder Person steuerlich abgesetzt werden, die in der Privatwohnung über ein Arbeitszimmer verfügt, das beruflich genutzt wird. Im Regelfall betrifft dies jedoch ausschließlich bestimmte Personengruppen.

Hierzu gehören Selbstständige und angestellte Heimarbeiter, bei denen der Großteil der Arbeit am Büro verrichtet wird. Auch andere Berufsgruppen wie z.B. Lehrer/innen und Außendienstmitarbeiter/innen, die ein Arbeitszimmer zur Vor- und Nachbereitung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen, gehören dazu.

Hinweis! Sowohl Eigentümer als auch Mieter können die Hausratversicherung von der Steuer absetzen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Für keine dieser beiden Personengruppen gelten besondere Regeln bzw. Voraussetzungen.

Hausratversicherung als Studierender steuerlich absetzen

Auch Studierende können ihre Hausratversicherung grundsätzlich steuerlich absetzen. Voraussetzung ist auch hier, dass sie über ein eigenständiges Arbeitszimmer verfügen und dieses hauptsächlich zum Lernen nutzen. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, so können Studierende die Versicherung als Sonderausgaben absetzen.

Student, der Hausratversicherung steuerlich absetzen möchte

Hausratversicherung als Vermieter/in steuerlich absetzen

Zwar ist die Vermietung von Immobilien eine berufliche Tätigkeit, doch können Vermieter/innen die Hausratversicherung nicht steuerlich absetzen. Dies gilt auch für Personen, die über ein privates Arbeitszimmer verfügen, von dem aus sie die Aufgaben rund um die Vermietung erledigen. Grund dafür ist, dass die Quelle des Einkommens die Immobilie ist und nicht die am Schreibtisch verrichtete Arbeit.

Sie sind gerade dabei, Ihre Steuererklärung zu machen und möchten wissen, welche Versicherungen Sie absetzen können? Dann lesen Sie unsere Artikel zu diesem Thema:

Wie kann die Hausratversicherung steuerlich abgesetzt werden?

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, können die Hausratversicherung steuerlich absetzen. Selbstverständlich müssen diese Personen dem Finanzamt nachweisen können, dass sie die Voraussetzungen erfüllen. Hierfür müssen folgende Angaben gemacht bzw. Belege eingereicht werden:

  • Nachweis über die Gesamtwohnfläche und die Größe des Arbeitszimmers, z.B. Mietvertrag
  • Versicherungsnachweis über die geleisteten Beiträge, z.B. Versicherungsvertrag oder Kontoauszüge

Anschließend muss die Hausratversicherung in die Steuererklärung eingetragen werden. Wo die Versicherung angegeben werden muss, hängt von der beruflichen Situation der versicherten Person ab:

  • Selbständige geben die Versicherungskosten in der Anlage Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) unter Betriebsausgaben an.
  • Arbeitnehmer/innen geben die Versicherungskosten in der Anlage N unter Werbekosten an.
  • Studierende geben die Versicherungskosten in der Anlage Sonderausgaben unter Berufsausbildung an.

Wo die Hausratversicherung in der Steuererklärung eingetragen werden muss, geschieht unabhängig davon, ob die Erklärung in Papier- oder in elektronischer Form gemacht wird.

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