Rechtsschutzversicherung

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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

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Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den Versicherungen, die versicherte Personen für Rechtsschwierigkeiten unterstützt. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen können Sie als Versicherungsnehmer die Leistungen der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Die schwerwiegendsten Kosten, die bei einem Rechtsstreit auf einen zukommen können, sind zum Beispiel Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Gebühren für ein Schlichtungsverfahren, Sachverständigenhonorare, Aufwandsentschädigungen für Zeugen oder auch Reisekosten zum Gericht. Diese Kosten werden unter anderem von der Risikoversicherung übernommen und gehören somit zu dem Leistungsumfang der Rechtsschutztarife, damit die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers durchgesetzt werden können.

Welche Rechtsschutz-Bereiche gibt es?

Möchten Sie ein Angebot für die Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie sich vorher ein paar Gedanken über den Umfang des Versicherungsschutzes machen. Der genaue Deckungsumfang der Versicherung kann nämlich immer individuell festgelegt werden. Bestimmte Bereiche aus dem Alltag können entsprechend eingeschlossen oder ausgeschlossen werden. Die Rechtsschutzversicherung hat fünf Leistungsbereiche:

  • Private Angelegenheiten
  • Berufliche Streitigkeiten
  • Angelegenheiten im Verkehrsrecht
  • Wohnhäuslicher Rechtsstreit als Mieter
  • Rechtsschutz für Vermieter

Die Rechtsschutzversicherung für Vermieter wird auch oft als Immobilienrechtsschutz oder Eigentümerrechtsschutz bezeichnet. Beide Ausdrücke stellen jedoch dieselbe Rechtsschutzart dar.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die private Rechtsschutzversicherung gewährleistet dem Versicherungsnehmer oder der gesamten Familie den Versicherungsschutz. In der Rechtsschutzversicherung gibt es folgende Leistungsarten, die je nach Tarifumfang in der Versicherung enthalten sind:

  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Arbeitsrechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung für Datenschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutzversicherung in Ehesachen
  • Rechtsschutzversicherung in Unterhaltssachen

Welche Kosten sind im Versicherungsfall versichert?

Über den Versicherungsschutz können so bestimmte Kostenpunkte erstattet werden. Bekannt ist vor allem, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts abgesichert ist. Daneben gibt es jedoch noch viele weitere Leistungen, die generell mitversichert sind. Die erstattungsfähigen Kosten sind in der privaten Rechtsschutzversicherung sehr umfangreich. Im Versicherungsfall können Sie sich daher darauf verlassen, dass ein großer Teil der rechtlichen Dienste gut abgesichert ist. Zu den versicherten Kosten gehören die folgenden Rechtsleistungen:

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahren
  • Entschädigungen für Zeugen, Sachverständige und Gerichtsvollzieher
  • Verfahren vor Verwaltungsbehörden
  • Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Übersetzung schriftlicher Rechtsdokumente im Ausland
  • Berufung eines Dolmetschers bei Haftandrohungen im Ausland
  • Gebühren für Ersatzdokumente auf Auslandsreisen
  • Verwaltungskosten von privaten Dokumenten bei Reisen
  • Rechtskosten der gerichtlichen Gegenpartei, sofern man dazu verpflichtet ist
  • Reisekosten zum Gericht

Umfang der Rechtsanwaltskosten

Die Grundlage für die Abrechnung von Anwaltsgebühren ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierüber werden die ortsüblichen Vergütungssätze für Rechtsanwälte zu Grunde gelegt. Im Versicherungsschutz inbegriffen sind zudem Auskünfte in einem Beratungsgespräch oder die Ausarbeitung von einem Gutachten. Der Umfang für die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten ist in der Rechtsschutzversicherung noch genauer bestimmt. In Einzelfällen können sogar die Tätigkeiten von bis zu zwei Rechtsanwälten erstattet werden, wenn die geforderten Voraussetzungen vorliegen. Sollte der Gerichtsstand mehr als 100 Kilometer vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt sein, ist es möglich, einen zweiten Rechtsanwalt vor Ort einzuschalten. Der ortsansässige Rechtsanwalt kann so den Schriftverkehr mit dem Anwalt beim Gerichtsstand führen, wodurch der Versicherungsnehmer nicht ständig persönlich vor dem Gericht erscheinen muss. Diese Leistung gilt sowohl im Inland als auch im Ausland.

Was ist nicht versichert?

Bis zu einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung muss der Versicherungsnehmer die Gebühren für rechtliche Dienste selber bezahlen. In der Rechtsschutzversicherung gibt es darüber hinaus auch Leistungen, die nicht in die Deckung fallen und somit von dem Versicherer nicht übernommen werden. Bei fast allen Rechtsschutzarten handelt es sich dabei um die nachstehenden Unkosten:

  • Kosten, die der Versicherungsnehmer ohne Rechtspflicht übernommen hat
  • Kosten, die bei mehr als 3 Zwangsvollstreckungen entstehen
  • Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung, die später als 5 Jahre nach dem Rechtsspruch veranlasst werden
  • Entschädigungskosten aufgrund nicht zufriedenstellender Ergebnisse
  • Strafvollstreckungsverfahren mit geringen Geldbußen (etwa unter 250,- Euro)
  • Gebühren, die eine dritte Person leisten muss
  • Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung aufgrund Umweltschutz auf gewerblich genutzten Grundstücken

Hinzu kommt, dass versicherte Leistungen insgesamt bis zu der vereinbarten Versicherungssumme übernommen werden. Die Begrenzung der Versicherungssumme gilt jedoch nur pro Rechtsschutzfall. Beginnt ein neuer Versicherungsfall werden anfallende Gebühren wieder voll erstattet.

Beispiele von Rechtsschutzfällen

Anbei einige Beispiele, wo die Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten von Rechtsstreitigkeiten abfangen würde:

  • Verkehrsunfall, hauptsächlich über den Verkehrsrechtsschutz versichert
  • Sturz im Supermarkt
  • Falschberatung bei der Vermögensanlage
  • Trennung oder Scheidung
  • Verteilung eines Erbes
  • Kündigung des Arbeitsplatzes
  • Arbeitszeugnis ist nicht korrekt
  • Geschwindigkeitsübertretung im Straßenverkehr
  • Urlaubsgeld wurde gestrichen
  • Wohngeldabrechnung ist falsch
  • Arbeitslohn wurde vom Arbeitgeber nicht gezahlt
  • Beihilfe-Streitigkeiten eines Beamten
  • Werbungskosten wurden vom Finanzamt nicht anerkannt
  • Eigenbedarfskündigung des Vermieters
  • Mietminderung wegen Wohnmängel
  • Geltendmachung von Schmerzensgeld

Wofür gibt es Leistungsausschlüsse?

Die nachfolgenden Ereignisse können, aber müssen nicht von der Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen sein. Je nach Tarif und Anbieter sollten Sie den Versicherungsschutz entsprechend vergleichen, um zu prüfen, ob die Fälle versichert sind.

  • Feindselige oder terroristische Taten, sowie vorsätzliche und rechtswidrige Handlungen
  • Aufstände
  • Erdbeben
  • Genetische Schäden und Nuklearschäden
  • Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Errichtung eines Gebäudes oder Grundstücks
  • Gemeinschaftliches Arbeits- und Dienstrecht
  • Zum Teil Gerichtsverfahren bei Verfassungsgerichten
  • Enteignungsverfahren
  • Insolvenzverfahren
  • Verstöße gegen ein Halt- und Parkverbot
  • Asylrechtsverfahren
  • Gerichtsverfahren mit Personen des gleichen Rechtsschutzvertrags
  • Patent-, Marken- und Urheberrechte
  • Tätigkeiten als Geschäftsführer oder Vorstand
  • Spiel- oder Wettverträge
  • Kauf und Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren
  • Streitigkeiten im Wettbewerbsrecht

Welche Personen können Sie mitversichern?

In der privaten Rechtsschutzversicherung ist zuallererst der Versicherungsnehmer versichert. Daneben ist im Paartarif der Ehepartner oder ein eingetragener Lebenspartner in dem Versicherungsschutz eingeschlossen. Im Rahmen eines Versicherungschecks müssen Sie entsprechend angeben, ob Sie sich alleine oder mit der Familie versichern möchten. Für Versicherungsnehmer, die bereits eine Familie gegründet haben, werden auch die Kinder im Familientarif mitversichert. Die private Rechtsschutzversicherung schließt Kinder mit ein, wenn sie noch minderjährig sind oder noch keiner eigenen beruflichen Tätigkeit nachgehen.

So gestalten Sie Ihren Rechtsschutzvertrag

Um eine günstige und auf Sie zugeschnittene Rechtsschutzversicherung für die Absicherung von Rechtsfällen zu bekommen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag individuell gestalten. Die einzelnen Tarifbestandteile legen Sie einfach beim Online-Versicherungscheck fest. Dadurch erhalten Sie die entsprechenden Tarifergebnisse und entscheiden sich dann für einen guten Anbieter. Sofern Sie den Rechtsschutzvertrag mit den folgenden Tipps gestalten, sind außerdem Rabatte von bis zu 50 Prozent möglich.

Welche Lebensbereiche möchten Sie absichern?

Die Rechtsschutzversicherung können Sie für verschiedene Lebensbereiche abschließen. Sie sollten daher erstmal überlegen, welche Bereiche Sie versichern möchten und auf welche Sie verzichten können. Oft wird mindestens der private, berufliche und verkehrsrechtliche Bereich abgesichert. Zusätzlich sichern sich Mieter oder Vermieter noch über die Wohn- oder Vermieterrechtsschutzversicherung ab. Selbstständige haben zudem die Möglichkeit, das Gewerbe in den Versicherungsschutz mit einzuschließen. In diesem Fall werden zusätzlich die Gefahren im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen. Für die meisten Berufe ist jedoch eine separate Gewerberechtsschutzversicherung notwendig.

Wie soll die Mindestvertragslaufzeit sein?

Die vereinbarte Mindestlaufzeit des Vertrages kann den Versicherungsbeitrag der Rechtsschutzversicherung beeinflussen. Sie können zwischen einer Laufzeit von 1 Jahr und 3 Jahren wählen. Wenn Sie sowieso beabsichtigen, die Versicherung über einen längeren Zeitraum laufen zu lassen, dann können Sie mit der Mindestvertragslaufzeit die langfristigen Versicherungskosten optimal senken. Die maximale Laufzeit einer Versicherung ist außerdem gesetzlich geregelt und liegt bei höchstens drei Jahren. Bei einem Vertragsabschluss mit 3 Jahren Laufzeit geben Rechtsschutzversicherungen einen Rabatt von bis zu 15 Prozent.

Möchten Sie eine Selbstbeteiligung mit einschließen?

Um eine günstige Rechtsschutzversicherung zu finden, vereinbaren Sie am besten auch eine Selbstbeteiligung. Sie können den Versicherungsschutz aber natürlich auch komplett ohne Selbstbeteiligung abschließen. Der Einschluss des Selbstbehalts ist langfristig gesehen sinnvoll, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nur selten Leistungen von der Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen müssen. Der Versicherungsbeitrag wird je nach Höhe der Selbstbeteiligung um bis zu 30 Prozent günstiger. Kommt es zu einem Versicherungsfall, werden von der Rechtsschutzversicherung alle versicherten Leistungen abzüglich der Selbstbeteiligung übernommen.

Welcher Zahlungsrhythmus ist sinnvoll?

Wenn Sie zusätzlich etwas Geld für die Rechtsschutzversicherung einsparen und von günstigen Beiträgen profitieren möchten, können Sie die Zahlweise des Rechtsschutzvertrages anpassen. Bei der Zahlweise wählen Sie zwischen den vier verschiedenen Optionen:

  • jährlich
  • halbjährlich
  • vierteljährlich
  • monatlich

Wenn Sie die jährliche Zahlweise wählen, ist der Beitrag im Vergleich zu einem Vertrag mit monatlicher Zahlweise bei vielen Versicherungen um etwa 5 Prozent günstiger. Bei halbjährlicher und vierteljährlicher Zahlweise liegen die Vergünstigungen zwischen ungefähr 2 bis 3 Prozent.

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