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Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung?

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Schild für Rechtsschutzversicherung

Wie in vielen anderen Versicherungsbereichen können Sie auch die Tarifmerkmale der Rechtsschutzversicherung individuell gestalten. Entscheidend für die Höhe des Versicherungsbeitrags sind zum einen der Umfang der Leistungen der Risikoversicherung und zum anderen die Höhe der Selbstbeteiligung - oft auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt. Speziell bei Rechtsschutztarifen kann die Selbstbeteiligung zwischen 0,- und 1.000,- Euro pro Fall liegen. Je höher dieser Betrag ist, desto günstiger ist auch der Beitrag für die versicherten Personen. Der vereinbarte Eigenanteil gilt nicht pro Jahr, wie viele Versicherte denken, sondern pro Rechtsschutzfall.

Ist der Schutz ohne Selbstbeteiligung sinnvoll?

Wie Sie die Eigenschaften eines Tarifs beantragen, ist jedem Versicherungsnehmer selbst überlassen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass Sie das bestmögliche aus den Angeboten auf dem Versicherungsmarkt herausholen. Einen Überblick bekommen Sie üblicherweise durch einen Versicherungsvergleich. Im Vergleich zu Tarifen mit einem geringen Eigenanteil von beispielsweise 150,- Euro pro Rechtsschutzfall sind die Preise bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung wesentlich höher. Das kann sogar eine Beitragsdifferenz von mehr als 200,- Euro im Jahr ausmachen. Betrachten Sie diesen Umstand langfristig, haben Sie durch den Einschluss eines Selbstbehalts bereits nach einem Jahr eine hohe Ersparnis bekommen. Sollte selbst dann ein Rechtsschutzfall eintreten, kann der zu zahlende Eigenanteil durch die Ersparnis ausgeglichen werden. Im besten Fall sind Sie sogar noch im Plus. Personen, die eine Absicherung für den Ernstfall brauchen und eher selten eine gerichtliche Auseinandersetzung haben, ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung nicht wirklich sinnvoll. Die Versicherungsbeiträge sind dann entsprechend zu hoch. Zudem sparen Sie mit einem Selbstbehalt langfristig enorm viel Geld ein. In dem obigen Beispiel zur Beitragsdifferenz hätten Sie nach 5 Jahren bereits 1.000,- Euro weniger Beitrag gezahlt. Rechnen Sie demgegenüber mit eher regelmäßigen rechtlichen Auseinandersetzungen, macht ein Tarif ohne Selbstbeteiligung durchaus Sinn. Sie sollten dabei allerdings beachten, dass die Rechtsschutzversicherung immer ein Kündigungsrecht hat, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Liegt eine hohe Schadenquote vor, machen die Versicherer von diesem Recht auch Gebrauch. Für den gekündigten Versicherungsnehmer wird es dann schwieriger eine neue Versicherung zu finden.

Wann wird keine Selbstbeteiligung fällig?

Manche Anbieter ermöglichen es den Kunden, bestimmte Leistungen kostenlos und ohne Selbstbeteiligung in Anspruch zu nehmen, selbst wenn eine Selbstbeteiligung mit abgeschlossen wurde. Bei diesen Ausnahmen müssen Sie den Selbstbehalt also nicht zahlen. Die davon betroffenen Rechtsangelegenheiten sind in den Versicherungsbedingungen genau festgelegt. Dazu können zum Beispiel die folgenden Ereignisse zählen:

  • Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
  • Auslandsfälle
  • Rechtsschutz für Vorsorgeverfügung
  • Hilfe bei einem Mediationsvertrag zur Schlichtung eines Streits
  • Beratungen im privaten Internet-Rechtsschutz bei Erhalt einer Abmahnung durch Urheberrechtsverstoße
  • Außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartner- und Erbrecht bis zu einer Höchstgrenze
  • Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer beruflichen Aufhebungsvereinbarung

Rechtsschutzfälle mit einer Selbstbeteiligung

Daneben gibt es aber auch die umgekehrten Fälle. Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt, müssen Sie bei speziellen Leistungsansprüchen einen Eigenanteil leisten. Der Beitrag wird dann automatisch von den entstandenen Kosten abgerechnet und muss von dem Versicherungsnehmer entrichtet werden. Solche Situationen können je nach Versicherungstarif bei den folgenden Erstattungsarten vorkommen:

  • Rechtsschutz in Ehesachen: 500,- Euro
  • Rechtsschutz in Unterhaltssachen: 250,- Euro

Da der Versicherungsschutz auch von Ehepartnern in Anspruch genommen werden kann, können sich der Versicherungsnehmer und die mitversicherte Person vor allem bei ehelichen Streitigkeiten den entsprechenden Selbstbehalt teilen. In den oben genannten Fällen werden so die eigenen Kosten pro Person nochmal um die Hälfte verringert.

Was ist eine jährlich fallende Selbstbeteiligung?

Bei einer Rechtsschutzversicherung mit einer fallenden Selbstbeteiligung verringert sich der Selbstbehalt jedes Jahr um einen bestimmten Betrag. Die Voraussetzung dafür ist, dass kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde.

Entwicklung der Selbstbeteiligung

Eine solche Tarifvariante bietet zum Beispiel der KS/AUXILIA Rechtsschutz an. Bei Vertragsbeginn haben Sie eine Selbstbeteiligung von 400,- Euro. Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem kein Schaden entstanden ist, wird die Selbstbeteiligung auf 300,- Euro gesenkt. Nach jedem schadenfreien Jahr wird der Eigenanteil also um 100,- Euro kleiner.

Anrechnung der Vorversicherung

Sofern Sie bereits eine Vorversicherung haben, die mindestens den Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz abgesichert hat, können Sie bei einem Versicherungswechsel schon ab Vertragsbeginn mit einer geringeren Selbstbeteiligung starten. Wie hoch Ihr Selbstbehalt (SB) dann ist, hängt davon ab wie viele schadenfreie Jahre Ihre Vorversicherung hat:

  • 2 schadenfreie Jahre: 200,- Euro SB
  • 3 schadenfreie Jahre: 100,- Euro SB
  • 4 oder mehr schadenfreie Jahre: Ohne Selbstbeteiligung

Rückstufung nach einem Schaden

Wenn Sie während der Vertragslaufzeit einen Rechtsschutzschaden haben und diesen der Rechtsschutzversicherung melden, wird die Selbstbeteiligung wieder auf 400,- Euro zurückgesetzt. Dabei ist es egal, wie viele Jahre Sie bereits schadenfrei waren. Nachdem Sie 6 Jahre ohne Schaden in der SB-Stufe mit 0,- Euro versichert waren, erfolgt gar keine Rückstufung mehr und der Vertrag bleibt dauerhaft ohne Selbstbeteiligung bestehen. Diese Konstellation tritt dann also nach dem 10. schadenfreien Versicherungsjahr ein.

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