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Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung im Erbrecht?

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Der Tod eines nahen Verwandten ist nur selten einfach zu verkraften. Noch schlimmer kommt es dann, wenn es Differenzen um das Erbe gibt. Streitigkeiten mit der engsten Familie, anderen Bekannten des Verstorbenen oder sonstigen Gläubigern möchten Hinterbliebene so gut wie möglich vermeiden. Manchmal sind sie jedoch leider unausweichlich und müssen vor Gericht ausgetragen werden. Die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sind von dem jeweiligen Streitwert der Erbschaft abhängig. Je höher das hinterlassene Vermögen ist, desto größer sind auch die Gebühren für Erbstreitigkeiten. In solchen Zuständen sind Erbberechtigte dann froh, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Versicherungsnehmer der Risikoversicherung werden meist mit einer Erstberatung unterstützt. Dabei können sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um den möglichen Erfolg einer gerichtlichen Klage abzuwägen.

Welche Leistungen sind versichert?

Die Inanspruchnahme von Rechtsschutzleistungen bei Erbschaften ist über den sogenannten Beratungs-Rechtsschutz im Erbrecht geregelt. Demnach werden die Kosten für erste, fachkundige Auskünfte und Ratschläge bis zu einem anbieterabhängigen Höchstbetrag übernommen. Eine Wartezeit für diese Leistungsart gibt es in der Regel nicht. Nach dem Versicherungsbeginn können Sie daher theoretisch sofort die Dienstleistung von einem zugelassenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Die meisten deutschen Versicherungsgesellschaften verlangen dabei nur, dass die Anwaltszulassung in Deutschland erteilt wurde. Ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt oder auch Notar dürfen Sie dann im Erbrecht beanspruchen, wenn der Versicherungsfall laut den allgemeinen Bedingungen eingetreten ist. Nach den Vertragstexten gilt der Schutz "von dem Ereignis an, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat". In einem Erbfall also dann, wenn der Tod eingetreten ist.

Beispiele für Erbstreitigkeiten

Es gibt mehrere Situationen, in denen die Erben eine Rechtsschutzversicherung gebrauchen können. Das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kann unter anderem in den folgenden Fällen nützlich sein:

  • Streit der Erben untereinander über die genaue Aufteilung des Vermögens
  • Kreditgeber des Verstorbenen verlangt unklare Forderungen
  • Einholung von Informationen zu der gesetzlichen Erbrangfolge
  • Auskünfte zu Erbansprüche bei Immobilien

Inanspruchnahme von Mediationsverfahren

Unter einem Mediationsverfahren verstehen Versicherer die außergerichtliche Einigung zwischen den streitenden Parteien. Das Ziel dabei ist, dass zusammen mit einem Schlichter, dem sogenannten Mediator, eine Lösung der Auseinandersetzung gefunden wird, ohne dass die Erbberechtigten vor Gericht treten müssen. Dadurch können erhebliche Gerichtsgebühren gespart werden. Dieses Verfahren kann vor allem im Erbrecht wichtig sein und ist bei guten Versicherungstarifen im Beratungs-Rechtsschutz inklusive. Der Mediator kann dabei selbstständig und unabhängig vom Einfluss der Versicherungsgesellschaft ausgesucht werden. Das Mediationsverfahren wird üblicherweise von der gesamten Erbengemeinschaft finanziell getragen. Je nachdem wie viele Parteien an der Erbstreitigkeit beteiligt sind, so werden die Kosten entsprechend gleichmäßig aufgeteilt. Die Rechtsschutzversicherung erstattet den Teil des Entgelts, der von dem Versicherungsnehmer normalerweise bezahlt werden muss.

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