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Vorläufige Deckungszusage bei Versicherungen

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Wenn Sie einen Antrag bei einer Versicherungsgesellschaft stellen, möchten Sie möglichst ab diesem Zeitpunkt abgesichert sein. Sollte bis zur Antragsannahme nämlich etwas passieren und dann kein vorläufiger Versicherungsschutz bestehen, wäre das ziemlich ärgerlich. Aufgrund der Bearbeitungszeit der Anträge kann es nämlich zu Verzögerungen kommen bis der Vertrag letztendlich zustande kommt und die volle Absicherung wirksam wird. Die Versicherungsunternehmen bieten daher eine vorläufige Deckung an. Sie ist vor allem bei der Kfz-Versicherung wichtig, da im Straßenverkehr auch andere Personen geschädigt werden können. Die Deckungszusage kommt aber auch bei Lebensversicherungen, Krankenversicherungen, Sachversicherungen und Gewerbeversicherungen zum Einsatz. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Wann beginnt der vorläufige Versicherungsschutz?

Die vorläufige Deckung tritt in Kraft, sobald der unterschriebene Versicherungsantrag bei dem jeweiligen Unternehmen eingegangen ist. Für diesen Schutz fallen für den Versicherungsnehmer keine zusätzlichen Kosten. Man muss allerdings verschiedene Dinge beachten, damit die Absicherung im Versicherungsfall gültig ist.

Kfz-Versicherung

In der Kfz-Versicherung wird direkt bei der Antragstellung eine Versicherungsbestätigung ausgehändigt. Sie können sich die Bestätigung per SMS und E-Mail zuschicken lassen. In den meisten Fällen erfolgt die Mitteilung der eVB-Nummer sofort online nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Nach der Zulassung bei dem Straßenverkehrsamt tritt auch direkt der Versicherungsschutz in Kraft. Je nachdem welchen Versicherungsumfang und Anbieter der Halter ausgewählt hat, erbringt die Versicherung bei einem Unfall dann die folgenden Leistungen:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung

Zusätzlich können Sie noch Leistungen über den Autoschutzbrief mitversichern. Dieser Schutz gilt jedoch oft nur für gewöhnliche Personenkraftwagen, Campingfahrzeuge, Lkw's und Leichtkrafträder. Sofern sich jemand zuerst nur die eVB-Nummer besorgt, ohne einen Versicherungsantrag zu stellen, muss der Antrag nach der Kfz-Anmeldung unbedingt noch aufgenommen und bei der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Oft wird die vorläufige Deckungszusage für eine Dauer von 2 bis 3 Monaten gewährleistet. Sollte innerhalb dieser Frist immer noch kein Antrag eingegangen sein, kündigt die Versicherung den Schutz. Dies kann dann zu einer behördlichen Zwangsabmeldung des Fahrzeugs führen.

Lebensversicherung

Für den vorläufigen Schutz in der Lebensversicherung ist keine separate Bestätigung erforderlich. Hier beginnt die Deckung zu laufen, sobald der Antrag bei der Versicherung eingegangen ist. Die Absicherung ist dabei meist jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden. So müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Lastschriftverfahren wurde vereinbart oder der erste Beitrag wurde schon gezahlt
  • Versicherungsbeginn soll innerhalb von 2 Monaten starten
  • Antrag hat keine tariflichen Abweichungen
  • Alter der versicherten Person liegt unter 70 Jahre

Sollte die vorläufige Deckung in der Lebensversicherung zum Tragen kommen, wird die beantragte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn Sie zusätzlich eine Unfallversicherung mit einschließen, werden hier auch noch zusätzliche Leistungen erbracht.

Private Krankenversicherung

In der Krankenversicherung kommt der vorläufige Versicherungsschutz hauptsächlich bei neugeborenen oder adoptierten Kindern zum Tragen. Wird ein Kind geboren, besteht ab der Geburt sofort Versicherungsschutz. Ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten. Folgende Voraussetzungen müssen dabei zutreffen:

  • Ein Elternteil ist seit mindestens 3 Monaten dort krankenversichert
  • Anmeldung zur Versicherung erfolgt innerhalb von 2 Monaten ab Geburt
  • Versicherungsbeginn ist rückwirkend zum Geburtstag
  • Versicherungsschutz darf nicht höher sein als von dem Elternteil

Für adoptierte Kinder gilt prinzipiell dasselbe, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Anders als bei einem neugeborenen Baby darf bei einer Adoption ein Risikozuschlag bis zur einfachen Beitragshöhe vereinbart werden.

Wann endet die vorläufige Deckung?

Sowohl in der Kfz-, Sach-, Kranken- als auch in der Lebensversicherung endet die vorläufige Deckung zu bestimmten Terminen. Die genauen Regelungen sind in § 52 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt. Das Ende der vorläufigen Deckungszusage tritt demnach ein, wenn der Versicherungsantrag angenommen oder abgelehnt wurde. Weitere Gründe liegen vor, wenn der Versicherungsnehmer selber den Antrag widerrufen oder der Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherungsunternehmen begonnen hat. Die Versicherungsgesellschaft hat zudem die Möglichkeit, die Deckungszusage aufzuheben, wenn der Beitrag durch das Lastschriftverfahren nicht abgebucht werden konnte und der Fehler bei dem Versicherungsnehmer lag. Ein Verschulden durch den Versicherungsnehmer liegt zum Beispiel vor, wenn nicht genug Geld auf dem Konto war.

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