Was leistet die Unfallversicherung eigentlich im Todesfall?


Für einen ausgedehnten Versicherungsschutz ist es für Versicherungsnehmer in der privaten Unfallversicherung möglich, eine Versicherungssumme einzuschließen, die im Fall des Todes an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Der zusätzliche Todesfallschutz macht nur einen sehr kleinen Anteil des Versicherungsbeitrags aus und sollte deshalb mitversichert werden. Mit dem Online-Vergleich für private Unfallversicherungen finden Sie einen optimalen Tarif für sich und Ihre Familie:

Voraussetzungen für die Todesfallleistung

Für den Leistungsanspruch der Todesfallleistung müssen bestimmte Bedingungen vorliegen. Erst dann zahlt die private Unfallversicherung die Deckungssumme aus. Zu den Voraussetzungen zählt:

  • Eintritt des Todes innerhalb eines Jahres nach dem Unfall
  • Unfall ist die Ursache für den Todesfall

Bestehende Krankheiten und Gebrechen können die Todesfallleistung mindern, sofern sie für das Unfallereignis ausschlaggebend waren und einen Anteil von mehr als 25 Prozent haben.

Höhe der Todesfallsumme

Aufgrund des Bausteinprinzips der Unfallversicherung ist es möglich, die Todesfallleistung in beliebiger Höhe festzulegen. Die meisten Anbieter ermöglichen eine Versicherungssumme zwischen 5.000,- und 100.000,- Euro. Je nachdem, in welchem Umfang Sie die hinterlassenen Familienangehörigen finanziell schützen möchten, können Sie die Todesfallsumme selbstständig festlegen. Oftmals ist es vielen versicherten Personen lediglich wichtig, dass die eigenen Beerdigungskosten gedeckt sind. In diesem Fall reicht meist eine Summe zwischen 5.000,- und 15.000,- Euro aus. Absicherungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können der Familie außerdem dabei helfen für eine gewisse Zeit ein finanzielles Polster zu haben. Dies ist zum Beispiel sinnvoll, wenn der Verstorbene das Haupteinkommen für die gesamte Familie verdient hat.

Anzeigepflicht im Todesfall

Ist der Versicherungsfall und somit der Tod eingetreten, müssen die Hinterbliebenen den Unfalltod unverzüglich der Versicherung anzeigen. Möchten Sie sich an die Tarifbedingungen halten, muss die Meldung innerhalb einer Frist von 48 Stunden erfolgen. Verstoßen Sie gegen diese Meldepflicht, kann es zu einer Verminderung oder sogar zu dem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes kommen. Dabei ist es relevant, ob die Nichteinhaltung überhaupt zu vertreten und vorsätzlich oder grob fahrlässig war. Sofern Sie jedoch nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben oder die Außerachtlassung der Frist für den Unfall und die Höhe der Leistung nicht entscheidend war, besteht noch weiterhin der Versicherungsschutz.

Was wird bei einem Tod im Ausland erstattet?

Wenn eine versicherte Person im Ausland nach einem Schadensereignis verstirbt, bietet die private Unfallversicherung auch in diesem speziellen Fall weitere Leistungen an, die die normale Todesfallsumme überschreiten. So ist es möglich, dass die komplette Bestattung im Ausland stattfindet. Das Unfallversicherung arrangiert bei einem solchen Vorkommnis die Beerdigung außerhalb von Deutschland. Die andere Möglichkeit wäre, dass der Leichnam zum letzten Wohnsitz befördert wird. Die Überführungskosten trägt dann die Unfallversicherung. Teilweise ist es auch durchführbar, dass der Verstorbene an einen anderen gewünschten Ort in Deutschland überführt wird.

Updated on