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Ihr Experte für Versicherungen
Ratgeber zum Thema Versicherungen in Deutschland
In unseren Ratgebern beantworten wir alle wichtigen Fragen zum Thema Versicherungen in Deutschland. Hier finden Sie Erklärungen zu Begrifflichkeiten und zu den verschiedenen Versicherungsarten.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Versicherungsarten und Versicherungsunterarten. Da kann es schwierig sein, den Überblick zu behalten: Welche Versicherungen sind sinnvoll? Wie kündigt man eine Versicherung? Und wie findet man einen passenden Versicherungsmakler? Versicherungscheck hat alle wichtigen Informationen für Sie zusammengetragen.
Welche Versicherungen sind sinnvoll?
In Deutschland gibt es rund 30 verschiedene Versicherungsarten, die wiederum in mehrere Unterarten unterteilt sind. Zu den wichtigsten Versicherungsarten gehören die fünf Sozialversicherungen:
Die Krankenversicherung übernimmt Kosten im Gesundheitsbereich. Muss der/die Versicherte zum Arzt oder gar ins Krankenhaus, so zahlt diese Versicherung die entstehenden Kosten.
Die Pflegeversicherung kümmert sich um die finanzielle Absicherung von pflegebedürftigen Personen. Ist eine Person aufgrund einer Behinderung und des Alters pflegebedürftig, so hat sie Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Unfallversicherung springt ein, wenn eine Person auf der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall hat. In solch einem Fall erhält die versicherte Person eine bestimmte Geldsumme, die für anfallende Gesundheitskosten oder als Gehaltsausgleich eingesetzt werden kann.
Die Arbeitslosenversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Arbeitslosengeld I aus. Dieses dient als Gehaltsausgleich im Jahr nach der Arbeitslosigkeit. Zudem unterstützt die Versicherung den/die Versicherte bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.
Die Rentenversicherung zahlt an Personen, die das Rentenalter erreicht haben, eine sogenannte Altersrente aus. Auch in anderen Situationen zahlt die Versicherung bestimmte Renten aus, z.B. die Hinterbliebenenrente und Erwerbsunfähigkeitsrente.
Hinweis! Die Sozialversicherungen sind für sozialpflichtig Beschäftigte Pflicht. Der Betrag für die Versicherungen wird in der Regel direkt vom Gehalt abgezogen. Nur wenige Personengruppen, wie z.B. Beamte/innen und Selbstständige sind nicht sozialpflichtig beschäftigt. Sie können bzw. müssen sich privat versichern lassen.
Neben den Sozialpflichtversicherungen gibt es eine Reihe von anderen Versicherungen, die zwar nicht Pflicht sind, aber dafür strengstens empfohlen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Haftpflichtversicherung. Beschädigt der/die Versicherte fremdes Eigentum, so übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten dafür. Dies kann die betroffene Person in einigen Situationen vor einem finanziellen Ruin schützen.
Viele Versicherungsratgeber empfehlen zudem eine Wohngebäude- sowie eine Hausratversicherung. Die Gebäudeversicherung lohnt sich vor allem für Eigentümer/innen. Kommt es zum Schaden am Haus oder an der Wohnung, so übernimmt die Versicherung in der Regel die Kosten hierfür.
Die Hausratversicherung lohnt sich sowohl für Eigentümer/innen als auch für Mieter/innen, die wertvolle Gegenstände bzw. Möbel besitzen. Werden diese durch beispielsweise einen Brand beschädigt oder gar zerstört, so erhalten sie von der Versicherung den Wert der Gegenstände zurückerstattet.
Wie kann man seine Versicherung kündigen?
Versicherungsverträge laufen in der Regel nicht einfach aus. Stattdessen verlängern sie sich automatisch und müssen bei Bedarf gekündigt werden. Welchen Kündigungsvoraussetzungen gelten, hängt von der jeweiligen Versicherung bzw. vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Dennoch lassen sich gewisse Grundregeln bei der Kündigung einer Versicherung beobachten:
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Vertrages.
Die Kündigung muss per Einschreiben und vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Versicherung eingegangen sein. Es ist also nicht der Poststempel ausschlaggebend.
Wird die Versicherung nicht gekündigt, so verlängert sie sich meist automatisch um ein weiteres Jahr.
Wann kann man eine Versicherung kündigen? Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate vor Ablauf des Vertrags. Bei einigen Versicherungen gelten jedoch andere Regeln. Die Kfz-Versicherung kann beispielsweise jährlich einen Monat vor Ablauf des Vertrags gekündigt werden. Die private Krankenversicherung kann zu jedem Zeitpunkt unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Frist gekündigt werden.
Andere Versicherungen, wie die Basisrentenversicherung, können gar nicht gekündigt werden. Versicherte können sich hier nicht den Rückkaufswert auszahlen lassen. Stattdessen geht die Versicherung in eine beitragsfreie Versicherung über.
Bei der Kündigung einer Versicherung wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Es handelt sich um eine ordentliche Kündigung, wenn der Vertrag fristgerecht zu seinem Ablauf gekündigt wird. In solchen Fällen ist der/die Versicherungsnehmer/in dem Versicherungsunternehmen keine Erklärung schuldig und der Versicherungsschutz wird nach Ablauf des Vertrages aufgehoben.
Anders verhält es sich bei einer außerordentlichen Kündigung. Diese ist nur in ganz bestimmten Fällen zulässig. Und zwar, wenn es eine Beitragserhöhung gab oder ein Schadensfall eingetreten ist. In solch einem Fall, hat der/die Versicherungsnehmer/in einen Monat nach Eintritt des Ereignisses Zeit, eine Kündigung einzureichen. Wichtig ist, dass hier der Grund für die Kündigung angegeben wird.
Änderung der Versicherungsbedingungen Eine Versicherung kann die Bedingungen ändern, wenn der Grund dafür explizit in den Vertragsbedingungen festgehalten wurde. Beispielsweise kann der Umfang des Versicherungsschutzes oder die Bedingungen zur Beitragserhöhung geändert werden. Der/die Versicherungsnehmer/in hat hier das Recht die Versicherung innerhalb eines Monats nach Eingang des jeweiligen Informationsschreiben zu kündigen.
Ist ein Versicherungsmakler sinnvoll?
Ein/e Versicherungsmakler/inist eine Person, die Privatpersonen und Gewerben Versicherungen vermittelt. In der Regel stellt der/die Versicherungsmakler/in dem/der Versicherungsnehmer/in mehrere Produkte von verschiedenen Versicherungsunternehmen. Der/die Kund/in kann, basierend auf den Informationen des/der Makler/in, die Versicherung frei wählen.
Ob ein/e Versicherungsmakler/in sinnvoll ist, ist von der/dem Kund/in und seinem/ihrem Wissen abhängig. Für Personen, die kaum bzw. keine Erfahrungen mit Versicherungen und Versicherungsunternehmen haben, kann ein/eine solche/r Vermittler/in durchaus sinnvoll sein. Auf diese Weise geht man sicher, dass nicht nur die notwendigen Leistungen versichert sind, sondern auch, dass es sich um einen angemessenen Versicherungstarif handelt.
Wer bezahlt den Versicherungsmakler? Der/die Versicherungsmakler/in wird nicht von dem/der Kund/in bezahlt. Stattdessen erhält er/sie eine Provision von dem Versicherungsunternehmen, dessen Versicherung vermittelt wird. Die Provisionssätze sind in der Regel bei allen Versicherungsunternehmen gleich hoch. Auf diese Weise soll die Neutralität des/der Makler/in weitestgehend garantiert werden.
Wichtig ist, dass der/die Versicherungsmakler/in unabhängig und neutral ist. Nur so kann garantiert werden, dass die Versicherungsangebote im Sinne des/der Kunde/in ausgewählt wurden. Bei der Wahl des/der Makler/in sollte darauf geachtet werden, dass die Person beispielsweise nicht finanziell an einem Versicherungsunternehmen beteiligt ist. Zudem gilt: Je mehr Erfahrung die Person hat, desto mehr Informationen hat sie in der Regel.
Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsberater? Auch der/die Versicherungsberater/inist für die Vermittlung von Versicherungen zuständig. Im Gegensatz zum/zur Versicherungsmakler/in erhält der/die Berater/in ein Honorar vom/von der Kund/in. Dies bietet einen größeren Anreiz für Neutralität und Unabhängigkeit.
Was ist die Versicherungssteuer?
Versicherungsnehmer/innen müssen auf die Prämie bestimmter Versicherungen eine sogenannte Versicherungssteuer zahlen. Hierfür sind jedoch nicht die Kund/innen verantwortlich, sondern das Versicherungsunternehmen. Konkret bedeutet das, dass die Steuer direkt von der Prämie erhoben wird und der Versicherer sie an den Staat weiterleitet.
Die Höhe der Versicherungssteuer wird im Versicherungssteuergesetz bestimmt und ist von der jeweiligen Versicherung abhängig. Für die Kfz-Versicherung liegt die Steuer bei 19 Prozent, für die Hausratversicherung (mit Feuer) bei 16,15 Prozent und für die alleinige Feuerversicherung bei 13,2 Prozent. Auf andere Versicherung fällt gar keine Steuer an. Beispiele hierfür sind die Kranken- und die Rentenversicherung.
Sie interessieren sich für das Thema Versicherung und Steuer? Dann lesen Sie unseren Artikel zum Thema dieKrankenversicherung in der Steuererklärung und erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
Welche Einlösungsklauseln gibt es im Versicherungswesen?
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