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Wer in Deutschland pflegebedürftig wird, hat in der Regel Anspruch auf die Leistungen der Pflegeversicherung. Welche Leistungen die Vorsorgeversicherung bietet, ob diese ausreichen und welche Zusatzversicherung es im Pflegebereich gibt, erfahren Sie bei Versicherungscheck.
Die Pflegeversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland. Jeder in der Bundesrepublik lebende Mensch ist dazu verpflichtet, eine solche Versicherung zu haben. Personen, die aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder im Alter hilfebedürftig werden, können die Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Angeboten wird die Pflegeversicherung von Krankenversicherungen. Tatsächlich ist jede deutsche Krankenversicherung dazu verpflichtet, ihren Kunden eine Pflegeversicherung bereitstellen zu können. Personen, die gesetzlich versichert sind, haben demnach eine gesetzliche Pflegeversicherung und privat Versicherte haben eine private Pflegeversicherung.
Rund 90 Prozent der deutschen Bevölkerung ist gesetzlich versichert. Demnach sind nur ca. 10 Prozent der Menschen in Deutschland bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung.
Personen, die versicherungspflichtig beschäftigt sind, haben in der Regel eine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann eine Person sich privat versichern lassen. Dies ist bei Beamten, Selbstständigen und Angestellten, die ein besonders hohes Jahresgehalt haben, der Fall.
Die Leistungen sowie der Antragsprozess ist bzw. läuft in beiden Fällen fast gleich ab. Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen gibt es jedoch im Bereich der Beiträge und des Abrechnungsprozesses:
Personen, die die Herausforderungen des Alltags nicht mehr alleine bewältigen können, haben die Möglichkeit einen Leistungsantrag bei ihrer Pflegeversicherung zu stellen. Wird dieser Antrag angenommen, so können Antragsteller/innen diese Leistungen in Anspruch nehmen. Doch welche Leistungen erbringt die Pflegeversicherung überhaupt?
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind finanzielle Leistungen, die für bestimmte pflegerische Tätigkeiten eingesetzt werden können. So soll der betroffenen Person die überwindung des Alltags vereinfacht werden:
Höhe der Leistungen Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung sind vom Pflegegrad der jeweiligen Person abhängig. Wie hoch der jeweilige Pflegegrad ist, hängt von der persönlichen Situation des Antragstellenden ab und wird von der Pflegeversicherung bestimmt. Mehr dazu erfahren Sie im nachfolgenden Kapitel.
Pflegeleistungen | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegegeld | / | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Verhinderungspflege | / | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € | 1.612 € |
Pflegesachleistungen | / | 724 € | 1.363 € | 1.693 € | 2.095 € |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Tages- und Nachtpflege | / € | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Kurzzeitpflege | / | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € | 1.774 € |
Vollstationäre Pflege | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Wohngruppenzuschuss | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € | 214 € |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € | bis zu 40 € |
Hausnotruf | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € | 25,50 € |
Wohnraumanpassung | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € | 4.000 € |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Die Leistungen der Pflegeversicherung gibt es im Versicherungsfall nicht automatisch. Stattdessen muss ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Dieser kann von jeder Person eingereicht werden, die sich hilfebedürftig fühlt und der Meinung ist, Anspruch auf die Leistungen zu haben.
Wo muss der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung eingereicht werden? Der Antrag auf die Leistungen muss bei der jeweiligen Pflegekasse (für gesetzlich Versicherte) bzw. dem jeweiligen Versicherungsunternehmen (für privat Versicherte) eingereicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die gleiche Anlaufstelle wie bei der Krankenversicherung. Hier können Sie einen informellen Antrag per Telefon oder E-Mail stellen und anschließend die jeweiligen Dokumente.
Nachdem der Antrag bei der jeweiligen Stelle eingegangen ist, wird ein Prüfverfahren eingeleitet. Hierfür kommt eine medizinische Fachkraft, entweder vom Medizinischen Dienst (für gesetzlich Versicherte) oder von Medicproof (für privat Versicherte) zum/zur Antragsteller/in nach Hause und überprüft die Pflegebedürftigkeit der Person. Der Bericht wird an die Versicherung weitergeleitet, die entscheidet, ob der Pflegegrad gewährt wird.
Tipp! Wird dem/der Antragsteller/in kein Pflegegrad gewährt bzw. nicht der gewünschte Pflegegrad gewährt, so hat die Person vier Wochen Zeit, um Widerspruch bei der entsprechenden Stelle einzureichen. Diese überprüft den Antrag daraufhin auf neue und informiert den/die Betroffene/n über das Ergebnis.
Eine Pflegezusatzversicherung ist eine private Versicherung, die im Pflegefall Kosten übernimmt, die von der Pflegeversicherung nicht übernommen wird. Denn sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegeversicherung zahlt im Pflegefall nicht alle anfallenden Kosten. Stattdessen muss die pflegebedürftige Person alle Kosten, die über dem Grenzwert liegen, selbst zahlen. Die Pflegezusatzversicherung gibt es insgesamt in drei Ausführungen:
Ob eine Pflegeversicherung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation des Antragstellers bzw. der Antragstellerin ab. Hierfür muss sich die Person die beiden folgenden Fragen stellen:
Um die erste Frage zu beantworten, muss die betroffene Person sich darüber bewusst sein, dass eine Pflegezusatzversicherung teuer sein kann, da über Jahre hinweg ein monatlicher Beitrag gezahlt wird. Wird die Versicherung vorzeitig gekündigt, so verliert der/der Versicherte seine Ansprüche und seine Rücklagen.
Bei der zweiten Frage geht es darum, ob die Pflegekosten nicht auch auf eine andere Weise finanziert werden können. Hier muss sich die jeweilige Person Gedanken um ihre aktuelle und zukünftige finanzielle Ausgangslage machen. Wie hoch sind die Rentenansprüche? Welches Vermögen kann eingesetzt werden? Gibt es ggf. Ein Erbe?
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