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In der Krankenversicherung freiwillig versichert

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In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es aufgrund des Berufsstatus sogenannte freiwillig Versicherte. Wie der Name schon sagt, sind diese Mitglieder aus freien Stücken in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Versicherte sind dann freiwillig versichert, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr pflichtversichert sind und demnach normalerweise auch in die private Gesundheitsversicherung (PKV) wechseln könnten. Der Begriff "freiwillig Versicherte" kommt daher, weil die Versicherten aus eigenem Antrieb bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben.

Wann ist eine freiwillige Versicherung sinnvoll?

Unter bestimmten Umständen macht es für Versicherte mehr Sinn freiwillig in der GKV versichert zu bleiben. Zum einen trifft dies oft auf Familien zu, die günstig in der Familienversicherung versichert sein können. Da in der privaten Krankenversicherung jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen muss, kann es hier zu höheren monatlichen Kosten kommen im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung. Zum anderen kann es auch für ältere Versicherte günstiger sein, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. In der privaten Krankenversicherung ist die Höhe des Versicherungsbeitrags unter anderem von dem Eintrittsalter abhängig. Je später Sie also der privaten Krankenversicherung beitreten, desto höher wird auch der Beitrag. Für junge freiwillig Versicherte macht daher der Wechsel in die private Krankenversicherung in der Regel mehr Sinn.

Wann sind Selbstständige freiwillig versichert?

In einer Selbstständigkeit haben Sie im Gesundheitswesen die freie Entscheidung, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Sobald die Selbstständigkeit beginnt, wählen Sie einfach zwischen der GKV und der PKV. Freiwillig versichert ist man dann, wenn sich Selbstständige für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Ebenso verhält es sich bei Freiberuflern, die auch frei über die Art der Krankenversicherung entscheiden können.

Freiwillig versicherte Angestellte ab einem Mindesteinkommen

Angestellte sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen ein Angestellter von der Versicherungspflicht befreit wird. Das wäre der Fall, wenn man ein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze, der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze, hat. Sobald Angestellte ein Jahr über dieser Grenze verdient haben, werden sie ein freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach haben sie mit Einhaltung der Kündigungsfrist die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Freiwillige Versicherung bei Studenten

Die gesetzliche Krankenversicherung schließt Studenten in den Versicherungsschutz über die Krankenversicherung der Eltern mit ein. Ab dem 25. Lebensjahr fallen Studenten in der Regel aus dem Krankenversicherungsschutz raus und müssen sich um eine eigene Absicherung kümmern. Dabei steht Ihnen offen, ob sie in die private oder die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Entscheiden Sie sich als Student für die gesetzliche Krankenversicherung, die sogenannte studentische Krankenversicherung, sind Sie dort Mitglied als freiwillig Versicherter.

Wenig freiwillig versicherte Beamte

Beamte bekommen über den jeweiligen Beihilfeträger die Krankheitskosten zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Die restlichen Kosten müssen über eine Krankenversicherung abgesichert werden. Hier besteht auch wiederum die freie Wahl zwischen der GKV und der PKV. Versicherten ist in der Regel zu raten, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Dort werden bestimmte Quotentarife angeboten, die den genauen prozentualen Anteil der Restkosten absichern. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet so etwas nicht an, so dass der komplette Beitrag gezahlt werden müsste. Daher ist die private Krankenversicherung in nahezu allen Fällen günstiger. Aus diesem Grund gibt es in der GKV sehr wenig freiwillig versicherte Beamte.

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