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Private Krankenversicherung für Beamte

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Beamte sind immer von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Beamte und Beamtenanwärter haben so die Möglichkeit zwischen dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Da Beamte eine Kostenerstattung über die Beihilfe bekommen, müssen sie über die Gesundheitsversicherung nur einen Teil der Krankheitskosten abdecken.

Anspruch für Beamte auf Beihilfe

Für Beamte gibt es eine gesetzliche Grundabsicherung, die von dem sogenannten Beihilfeträger geleistet wird. Diese Absicherung nennt sich Beihilfe und ist in jedem Bundesland je nach Familiensituation unterschiedlich. Der Beihilfesatz liegt zwischen 50 und 80 Prozent. Wie hoch Ihr eigener Beihilfesatz ist, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Beihilfeträger. Die Beihilfesätze des Bundes sehen zum Beispiel folgendermaßen aus:

  • Alleinstehende Beamte: 50%
  • Beamter mit zwei oder mehr Kindern: 70%
  • Ehepartner des Beamten: 70%
  • Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen: 80%
  • Pensionäre: 70%

Der Ehegatte und die Kinder eines Beamten sind auch beihilfeberechtigt. Damit aber Ehegatten einen Anspruch auf Beihilfe haben, dürfen sie kein eigenes Einkommen haben, das die gesetzliche Höchstgrenze von 20.000,- Euro im Jahr überschreitet.

Restkostentarif von der PKV

Die nicht gedeckten Restkosten der Beihilfe müssen Sie mit einer Krankenversicherung absichern. In der privaten Krankenversicherung gibt es spezielle Restkostentarife, die die notwendige Versicherungslücke genau schließen. Mit einem solchen Tarif sichern Sie die Krankheitskosten je nach Beihilfesatz entsprechend zwischen 20 und 50 Prozent ab. Aus diesem Grund sind die Versicherungsbeiträge der privaten Krankenversicherung im Vergleich zu der gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich günstiger. Die Höhe der Beiträge sind davon abhängig, ob jemand noch Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe oder bereits Beamte auf Lebenszeit ist. Zusätzlich ist das Eintrittsalter ausschlaggebend. Die monatlichen Kosten für einen 30-jährigen Beamten auf Widerruf liegen ungefähr zwischen 60,- und 80,- Euro. Gleichaltrige Beamte auf Lebenszeit bezahlen etwa 220,- bis 240,- Euro monatlich. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet solche Restkostentarife nicht an. Hier besteht nur die Möglichkeit den kompletten Versicherungsschutz zu wählen. Allerdings bekommen Sie im Krankheitsfall auch nur die Kosten erstattet, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Die gesetzliche Krankenversicherung kommt meist nur für Beamte in Frage, die sich aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in der privaten Krankenversicherung versichern können.

Leistungen der PKV

Die private Krankenversicherung versichert verschiedene Leistungen, die Sie individuell auswählen können. Je nach Versicherungsanbieter und Tarif können Sie zum Beispiel die folgenden Punkte mitversichern:

  • Einbettzimmer / Zweibettzimmer
  • Chefarztbehandlung / Honorarärzte
  • Abrechnung über der Gebührenordnung
  • Zahnersatz auch über 80%
  • Hochwertige Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Heilpraktiker und Naturheilverfahren
  • Brillen mit Gläser und Fassungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz im Ausland

Zusätzlich kann ein Beihilfeergänzungstarif in die private Krankenversicherung eingeschlossen. Hiervon werden übrig gebliebene Kosten gedeckt, die von dem Beihilfeträger nicht erstattet wurden.

Anwartschaftsversicherung für Beamtenanwärter

Zu Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung ist Beamtenanwärtern unbedingt eine Anwartschaftsversicherung zu empfehlen. Beamtenanwärter können einen sogenannten kleinen oder großen Anwartschaftstarif abschließen. Mit einer Anwartschaft ist es möglich, das derzeitige Eintrittsalter und den Gesundheitszustand einzufrieren. Mit der Anwartschaftsversicherung dürfen Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung für Beamte auf Lebenszeit wechseln, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Normalerweise müssten Sie dann für zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten nämlich einen Risikozuschlag bezahlen. Ebenso nimmt die PKV für die Berechnung des Versicherungsbeitrags Ihr damals eingefrorenes Eintrittsalter, womit Ihre Tarifkosten wesentlich günstiger sind. Beispiel zur Anwartschaftsversicherung: Während der Dauer des Anwartschaftstarifs ereignet sich ein Sportunfall. Der Student trägt eine Meniskusverletzung davon. Erfolgt dann der Eintritt in den Beamtenstatus, muss die Verletzung bei der Umstellung auf einen Beamtentarif berücksichtigt werden. Ohne Anwartschaftsversicherung kann sich dadurch der Beitrag für die private Krankenversicherung um etwa 20,- bis 40,- Euro pro Monat erhöhen. Mit der Anwartschaftsversicherung bleibt es allerdings bei dem normalen Versicherungsbeitrag ohne Berücksichtigung der Sportverletzung.

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