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Mit einer Rentenversicherung sichern Sie sich ein Einkommen im Alter. Doch was genau ist eine Rentenversicherung? Welchen Unterschied gibt es zwischen der gesetzlichen und der privaten Vorsorgeversicherung? Bei Versicherungscheck erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Altersvorsorge richtig zu planen.
Eine Rentenversicherung ist eine Vorsorgeversicherung, die versicherten Personen im Alter ein konstantes Einkommen garantiert. Erwerbstätige zahlen monatlich einen bestimmten Beitrag in die Versicherung ein und erhalten mit Eintritt in das Rentenalter monatlich eine bestimmte Geldsumme. Wie hoch diese Geldsumme ist, hängt von der Rentenversicherung und den monatlichen Beiträgen ab.
Grundsätzlich wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Rentenversicherung unterschieden. Die gesetzliche Versicherung wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgezahlt. Die private Versicherung von dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und der Versicherungsart. Beispiele für private Rentenversicherungen sind:
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine der fünf Sozialversicherungen in Deutschland und somit für den Großteil der Menschen Pflicht. Versicherungspflichtig Beschäftigte, d.h. Personen, die ein monatliches Gehalt von über 450 € haben, müssen also monatliche Beiträge zahlen. Ausgenommen hiervon sind Beamte und Beamtinnen, Selbstständige und Personen, deren Jahresgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (Stand 2023: 66.600 €).
Welche Rentenversicherung ist für mich zuständig? Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Diese fasst insgesamt 16 Rentenkassen zusammen, die entweder regionsübergreifend oder bundesweit zuständig sind. Welche Rentenversicherung für Sie persönlich zuständig ist, hängt demnach von der Region ab, in der Sie leben. Mehr darüber, welche Rentenkasse zuständig ist, erfahren Sie auf der Website der Deutsche Rentenversicherung.
Personen, die Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind, haben bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Welche Voraussetzungen das sind, hängt von der jeweiligen Rente ab. Grundsätzlich gilt, dass eine bestimmte Wartezeit von mindestens 5 Jahren erfüllt werden muss, d.h. die Person muss für einen bestimmten Mindestzeitraum gesetzlich rentenversichert worden sein.
Rentenart | Definition | Weitere Voraussetzungen |
---|---|---|
Altersrente | Einkommen im Alter | Wartezeit von mindestens 5 Jahre; Rentenalter erreicht |
Hinterbliebenenrente | Einkommen im Falle des Todes des/der Ehe- bzw. Lebenspartners/in | Wartezeit von mindestens 5 Jahre; keine neue Heirat nach Tod des/der Partners/in |
Erwerbsunfähigkeitsrente | Einkommen im Falle von Erwerbsunfähigkeit | Wartezeit von mindestens 5 Jahre; Person kann auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr tätig sein |
Die Höhe der gesetzlichen Rente ist von den sogenannten Rentenpunkten abhängig. Diese sammeln Versicherte im Laufe ihrer Berufskarriere automatisch an. Es gilt: Je mehr Rentenpunkte eine Person hat, desto höher ist auch die Höhe der Rente.
Wie viele Rentenpunkte ein/e Versicherte/r hat, hängt von der Höhe des Gehaltes und dem Durchschnittsgehalt in Deutschland ab. Es gilt folgende Formel: eigenes Bruttojahresgehalt/ Durchschnittsgehalt in Deutschland = Rentenpunkte:
Jeder Rentenpunkt hat einen bestimmten Wert, der jährlich neu berechnet wird. Aktuell beträgt der Wert eines Rentenpunktes 36,02 € in den alten Bundesländern und 35,52 € in den neuen Bundesländern. Man rechnet also: Anzahl der Rentenpunkte x 36,02 € bzw. 35,52 €. Eine Frau aus Niedersachsen mit insgesamt 40 Rentenpunkten erhält demnach eine gesetzliche Rente von 1.440,80 € (40 Rentenpunkte x 36,02 €).
Maximal Rente der gesetzlichen Rentenversicherung Die Anzahl der Rentenpunkte und somit die Höhe der Rente sind zwar vom Gehalt abhängig, dennoch gibt es eine Grenze bis zu der das Gehalt eines Versicherten berücksichtigt wird. Man spricht hier von der Beitragsbemessungsgrenze, die für das Jahr 2023 bei 87.600 € liegt.
Personen, die gesetzlich rentenversichert sind und die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf ihre Rente stellen. Hierfür müssen sie die folgenden Schritte erfüllen:
Für viele Menschen reicht der Betrag, der sich aus der gesetzlichen Rentenversicherung ergibt, nicht zum Leben aus. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Personen dazu, eine private Rentenversicherung abzuschließen. Auch Personen, die nicht pflichtversichert sind, z.B. Selbstständige, investieren in der Regel in eine private Absicherung.
Wie eine solche private Rentenversicherung aussieht, hängt von der Art der Versicherung ab. Grundsätzlich ist das System der privaten Rentenversicherung ähnlich aufgebaut wie das gesetzliche. Der Unterschied ist, dass der Versicherte in der Regel frei entscheiden kann, wie viel Geld er einzahlt und wie hoch die Rente letztendlich sein wird. Auch hier gilt: Je höher die monatliche Einzahlung ist, desto höher ist auch die später ausgezahlte Rente.
Bei der Riester Rente handelt es sich um eine staatlich geförderte private Rentenversicherung. Personen mit einer Riester-Rente verpflichtet sich dafür monatlich, einen bestimmten Teil ihres Gehaltes zurückzulegen und erhalten hierfür im Gegenzug eine staatliche Förderung:
Der Mindestbetrag für die Riester-Rente liegt bei vier Prozent des Jahreseinkommens der versicherten Person. Der Höchstbetrag bei 2.100 €.
Die Auszahlung der Riester-Rente beginnt grundsätzlich bei Eintritt ins gesetzliche Rentenalter. Ab diesem Zeitpunkt erhält der/die Versicherte entweder
Die Basisrente ist eine private Rentenversicherung, bei der Versicherte einen Vorsorgevertrag abschließen und im Alter eine monatliche Rente erhalten. Diese Rente lohnt sich besonders für Selbstständige, da die jährlich eingezahlten Sparbeiträge steuerlich abgesetzt werden können.
Um die Basisrente steuerlich abzusetzen, müssen Versicherte die Beiträge in der Einkommenssteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand in der Zeile 8 eintragen. Jährlich können somit maximal 20.000 € steuerlich abgesetzt werden. Allerdings muss die im Anschluss ausgezahlte Rente anteilsmäßig versteuert werden. Da Rentner und Rentnerinnen jedoch meist geringere Steuern zahlen, überwiegen meist die Steuerersparnisse in der Ansparphase.
Im Gegensatz zur Riester-Rente kann die Basisrente ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Versicherte können nur in Ausnahmefällen eine Einmalzahlung erhalten. Dies ist der Fall, wenn die angesparten Beiträge nicht hoch genug sind.
Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden automatisch vom Gehalt abgezogen. Das bedeutet, dass, solange eine Person versicherungspflichtig beschäftigt ist, die Versicherungsbeiträge stets und ohne das Zutun der jeweiligen Person bezahlt werden.
Da es sich bei der privaten Rentenversicherung um eine freiwillige Versicherung handelt, gelten hier andere Regeln. Welche Regeln das sind, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Bei der Riester-Rente entfällt beispielsweise der Anspruch auf die staatliche Förderung. Die Person erhält demnach einen Teil des angesparten Geldes zurück, jedoch nicht den gesamten Beitrag.
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