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Risikozuschläge für die private Krankenversicherung

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Um in einer privaten Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sollten Sie in der Regel einen guten Gesundheitszustand aufweisen können. Jede private Krankenversicherung prüft mit der Abfrage von Gesundheitsfragen die Aufnahmemöglichkeiten eines Interessenten, bevor ein Antrag angenommen wird. Sofern Krankheiten vorliegen, beurteilt jede Gesundheitsversicherung das Risiko der Annahme individuell und kann unter anderem einen Risikozuschlag festlegen. Krankheiten oder Beschwerden, die während der Vertragslaufzeit auftauchen, sind jedoch von einem Beitragsaufschlag nicht betroffen. Da die private Krankenversicherung aufgrund der hohen Kosten im Gesundheitswesen ein großes Wagnis bei einer auftretenden Krankheit absichert, ist es im Interesse der Versichertengemeinschaft, dass möglichst zuträgliche Kunden in die Versicherung aufgenommen werden. Dadurch können die Kosten eingeschränkt und die Versicherungsbeiträge besser kalkuliert werden. Bei einer Vielzahl von gesundheitlichen Einschränkungen ist es für die meisten Interessenten nicht mehr möglich in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Wann gibt es einen Risikozuschlag?

Jede private Krankenversicherung bewertet das Risiko von Krankheiten anders. Für bereits bestehende Krankheiten erheben private Krankenversicherungen daher oft einen Risikozuschlag, damit sich die Interessenten versichern können. Wenn jemand zum Beispiel Kreislaufbeschwerden, Übergewicht, Neurodermitis, Bluthochdruck oder Allergien wie Heuschnupfen hat, wird im Normalfall ein geringer Risikozuschlag erhoben. Die Höhe des Beitragszuschlags ist von der Dauer und der Häufigkeit der Beschwerden abhängig. Bei besonders starken Kreislaufbeschwerden mit Durchblutungsstörungen kann es auch vorkommen, dass die Versicherung den Antrag ablehnt, da ansonsten der Zuschlag zu hoch oder das Risiko nicht mehr tragbar wäre. Bei besonders schweren Erkrankungen, wie Krebs, Herzmuskelschäden oder Diabetes reicht ein erhöhter Beitrag oft nicht mehr aus. In solchen Fälle ist eine Versicherbarkeit nicht mehr möglich. Der Versicherungsantrag wird dann je nach Schwere der Erkrankung abgelehnt. Der Risikozuschlag wird in vielen Fällen nicht nur für die Krankenversicherung, sondern auch für die Pflegeversicherung, ein Krankentagegeld oder eine sonstige Zusatzversicherung erhoben. Meistens ist hierbei der Aufschlag jedoch wesentlich geringer als für die private Krankenversicherung.

Wie hoch sind der Zuschläge?

Die Höhe des Zuschlags ist immer von dem individuellen Erkrankungen abhängig. Die private Krankenversicherung schaut dabei auf die potentiellen Arztkosten, die bei einer Fortsetzung oder Verschlechterung der Krankheit auftreten können. Anhand einer Risikovorabanfrage bei unternehmensinternen Abteilungen können Sie bereits vor der Antragstellung prüfen, wie hoch der Risikozuschlag sein wird. Die Risikovorprüfung ist für die Krankenversicherungen nicht verbindlich. Dennoch wird sich an die gemachte Zusage in der Regel gehalten.

Kann der Risikozuschlag aufgehoben werden?

Sollte sich während der Vertragslaufzeit herausstellen, dass Beschwerden oder Erkrankungen vollständig geheilt sind, kann der Versicherungsnehmer eine Aufhebung des erhöhten Beitrag beantragen. Dafür ist dann ein Gesundheitscheck bei einem Arzt notwendig. Der Arzt füllt dann einen von der privaten Krankenversicherung vorgefertigten Fragebogen aus und schickt ihn an die Versicherung. Daraufhin prüft dann die Risikoprüfung, inwieweit der Risikozuschlag entfernt werden kann.

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