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Kostenlose Krankenversicherung für Familienangehörige

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In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es eine sogenannte Familienversicherung. Der Vorteil der Familienkrankenversicherung ist, dass es nur einen Beitragszahler gibt. Das heißt, dass nur eine Person aus der Familie bei einer gesetzlichen Krankenkasse voll versichert sein muss. Die restlichen Familienmitglieder können sich über den Hauptversicherten kostenlos mitversichern, sofern die notwendigen Voraussetzungen für die Gesundheitsversicherung gegeben sind und die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung (PKV), wo jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsbeitrag zahlen muss, kann die Familienversicherung in der GKV eine günstige Variante für den Gesundheitsschutz sein. Die PKV bietet eine kostenlose Mitversicherung der Familienangehörigen nämlich nicht an.

Wer kann sich kostenlos versichern?

Folgende Personen können sich über die Familienversicherung absichern:

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
  • Kinder, sowie Stief- und Pflegekinder
  • Enkelkinder, die bei dem versicherten Mitglied leben

Pflegekinder können nur mitversichert werden, wenn die Pflege nicht aus beruflichen Gründen ausgeübt wird.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

Damit Sie sich kostenlos familienversichern dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Die Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die oben genannten Personen können demnach unter folgenden Umständen bei dem vollversicherten Krankenkassenmitglied mitversichert werden:

  • Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt ist im Inland
  • Familienangehörige dürfen nicht selbst versicherungspflichtig oder freiwillig versichert sein (zum Beispiel durch eine Angestelltentätigkeit)
  • Hauptberuflich selbstständige Tätigkeit liegt nicht vor
  • Jährliche Gesamteinkommen darf die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten

Wie wird die Einkommensgrenze bemessen?

Das Gesamteinkommen für die Einkommensgrenze setzt sich aus verschiedenen Einnahmen zusammen. Dazu zählen Einkünfte aus einer beruflichen Beschäftigung, Zinsen aus Kapitalvermögen, Mieteinnahmen, Renten und Einnahmen aus Unterhaltszahlungen. Damit Familienangehörige in die Familienversicherung aufgenommen werden können, dürfen sie nicht über der Einkommensgrenze verdienen. Die Grenze liegt bei einem Siebtel der in § 18 SGB IV festgelegten Bezugsgröße. Die Bezugsgröße steht im Zusammenhang mit den durchschnittlichen gesetzlichen Rentenauszahlungen. Die Einkommensgrenze kann allerdings auch höher liegen. Dies wäre der Fall, wenn das Einkommen aus einem sogenannten Minijob kommt. Familienversicherte Mitglieder können demnach bis zu 450,- Euro pro Monat hinzuverdienen. Ob Sie als familienversichertes Mitglied über der Einkommensgrenze liegen, rechnen bei Bedarf die Krankenkassen aus. Bei der Berechnung werden angefallene Werbungskosten von den Einkünften entsprechend abgezogen.

Familienversicherung für Kinder

Kinder können in der GKV bis zum Ende des 18. Lebensjahres in der Familienversicherung mitversichert werden. Ausgenommen hiervon sind Kinder, die bereits vor der Vollendung des 18. Lebensjahres zum Beispiel aufgrund einer Ausbildung selbst versicherungspflichtig sind oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Die Familienversicherung kann über das 18. Lebensjahr ausgedehnt werden. So sind Kinder weiterhin familienversichert, wenn sie bis zum Ende des 23. Lebensjahres nicht erwerbstätig sind und somit noch kein eigenes Einkommen erzielen. Für Kinder, die sich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres noch in einem freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), in einer versicherungsfreien Schul- oder Berufsausbildung befinden, besteht immer noch die Option in der kostenfreien Familienkrankenversicherung versichert zu sein. Leisten Kinder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) ab, müssen sie sich um eine eigene Krankenversicherung kümmern. Der Beitrag wird in der Regel von der Dienststelle gezahlt, so dass der Krankenversicherungsschutz für das Kind auch weiterhin kostenlos bleibt. Mit der kostenlosen Kindermitversicherung sparen Sie noch sehr viel Geld. Zusätzlich können Sie oft Ihre monatlichen Versicherungsbeiträge senken, indem Sie die Krankenkasse wechseln

Wie können sich Studenten krankenversichern?

Wie etwas weiter oben kurz angedeutet, können auch Studenten bis zu einem bestimmten Lebensjahr in der Familienkrankenversicherung aufgenommen werden. Wer ein Studium macht, kann demnach bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert sein. Danach muss die Familienversicherung der GKV beendet werden. Die Studenten müssen sich dann alleine in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung absichern. Da ein Student in der sogenannten studentischen Krankenversicherung berücksichtigt wird, ist der Versicherungsbeitrag bei jeder gesetzlichen Krankenkasse gleich. Die Höhe des Versicherungsbeitrags ist gesetzlich festgelegt und wird in der Regel jedes Jahr von dem Bundesgesundheitsministerium nachgeprüft. Wer vor dem Beginn des Studium privat versichert war, wird auch erstmal in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Ist der Schutz über die Familienversicherung zum Beispiel aufgrund des Alters oder der Einkommensverteilung der Eltern nicht möglich, muss ein eigener Beitrag in der studentischen Krankenversicherung bezahlt werden. Alternativ können sich Privatversicherte von der gesetzlichen Versicherungspflicht innerhalb der ersten 3 Monate ab Studienbeginn befreien lassen. Damit bleiben die bisher privat versicherten Studenten weiterhin Mitglied in der privaten Krankenversicherung.

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