Gesetzliche Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt das sogenannte Solidaritätsprinzip. Demnach zahlt jeder einen prozentualen Beitrag vom monatlichen Einkommen ein. Anders als in der privaten Krankenversicherung bekommt jedes versicherte Mitglied im Grunde die gleichen Leistungen. Jeder Gesundheitsversicherung steht es aber offen, gewisse Zusatzleistungen anzubieten. Außerdem ist die Erhebung eines Zusatzbeitrags erlaubt. Wenn Sie also nicht zu viel für Ihre Krankenkasse bezahlen möchten, dann lohnt sich ein Krankenkassenvergleich.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Mindestumfang an Versicherungsleistungen. Jede Krankenkasse muss für diese gesetzlichen Mindestleistungen aufkommen. Der Leistungskatalog umfasst unter anderem die folgenden Leistungen:
- Arzneimittel
- Heil- und Hilfsmittel
- Psychotherapie
- Rehabilitation
- Krankentagegeld
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
- Vorsorgeuntersuchungen
- Palliativversorgung
- Künstliche Befruchtung
- Leistungen während einer Schwangerschaft
- Mutterschaftsgeld
- Ambulante Transportkosten
- Soziotherapie
- Zahnärztliche Leistungen
Daneben dürfen gesetzliche Krankenkassen ihre Leistungen erweitern. Als GKV-Versicherter können Sie so wählen, welche Leistungen für Sie persönlich am wichtigsten sind. Viele legen zum Beispiel Wert auf umfangreiche Behandlungen für Naturheilverfahren. Andere wiederum möchten bestimmte Gesundheitskurse und Reisen in Anspruch nehmen können. Ein Versicherungscheck kann Ihnen helfen, Ihren eigenen Favoriten zu finden.
Was wird nicht erstattet?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz für folgende Behandlungen:
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlungen
- Sehhilfen ab einem Alter von 18 Jahren
- Kieferorthopädie ab einem Alter von 18 Jahren
- Heilpraktiker
- Abrechnung über Honorarärzte
Zusatzleistungen per Versicherungscheck einschließen
Neben den Standardleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie zusätzliche Leistungen einschließen. Teilweise sind diese speziellen Leistungen bereits bei Ihrer Krankenkasse versichert oder über eine private Krankenzusatzversicherung einschließbar:
- Sehhilfen
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- Ein- und Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Erhöhung der Erstattung für Zahnersatz
- Erstattung für Implantate und Inlays
- Leistungen für professionelle Zahnreinigungen
- Pflegetagegeld
- Übernahme der Praxisgebühr
- Krankentagegeld für Selbstständige
- Freie Krankenhauswahl
- Erstattung über der Gebührenordnung für Ärzte
Welche Wahltarife gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Neben den üblichen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es noch Wahltarife, die deutsche Krankenkassen anbieten müssen. Wahltarife können Sie zusätzlich abschließen, sofern die entsprechenden Zusatzleistungen gewünscht sind.
Wahltarif: Hausarztmodell
Wenn Sie sich gegenüber Ihrer Krankenkasse verpflichten, immer erst zu einem Hausarzt statt zu einem Facharzt zu gehen, dann können Sie von Bonifikationen profitieren oder von Zuzahlungen befreit werden.
Wahltarif: Besondere Behandlungsprogramme
Wenn Sie an besonderen Behandlungsprogrammen, zum Beispiel im Rahmen einer Studie, teilnehmen möchten, können Sie Prämienzahlungen oder Vergünstigungen erlangen.
Wahltarif: Krankentagegeld
Ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung können Sie auch in der GKV ein Krankentagegeld abschließen. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie in der Regel ab dem 43. Krankheitstag das Krankengeld. Mit einem Wahltarif haben Sie nun die Möglichkeit die Zahlung zu einem früheren Zeitpunkt zu erhalten. Der Versicherungsschutz kann je nach Vereinbarung bereits nach einer Woche greifen. Freiberufler und Selbstständige können das Krankentagegeld beziehen, um das Einkommen abzusichern oder den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Wie vermeiden Sie hohe Zusatzbeiträge?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einen einheitlichen Beitragssatz, der von jedem Mitglied getragen werden muss. Laut gesetzlichen Richtlinien ist es in der GKV allerdings gestattet, einen Zusatzbeitrag zu erheben, den Sie dann zusätzlich zum normalen Beitrag zahlen müssen. Die Höhe des Zusatzbeitrags unterscheidet sich bei den Krankenkassen. Mit unserem Versicherungscheck können Sie die Zusatzbeiträge vergleichen und sich so eine günstige Krankenversicherung aussuchen.
Auszahlung von Geldprämien
Krankenversicherungen dürfen außerdem Geldprämien an die Versicherten auszahlen. Solche Prämien sind unabhängig von einem Bonusprogramm. Prämienzahlungen kommen meist dann vor, wenn die Mitglieder besonders wenig Behandlungskosten in Anspruch genommen haben. Für die Krankenkasse entstehen so weniger Kosten und die Überschüsse können in Geldprämien ausgezahlt werden.
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