Welche Leistungen erbringt die GKV?

Der § 11 SGB V ist die Grundlage für den Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach haben Versicherte nach den gesetzlichen Richtlinien einen Anspruch auf Leistungen, wenn folgende Fälle vorliegen: Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Krankenversicherung im Ausland, zur Familienversicherung und zur Krankenversicherung für Fußballprofis.

  • Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i);
  • Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b);
  • Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten (§§ 25 und 26);
  • Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52);
  • Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches.

Daneben haben Krankenversicherte auch einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, sowie Leistungen im Rahmen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Beispiele zur Leistungserbringung

Das Sozialgesetzbuch gewährleistet grob den Leistungsanspruch der Versicherten. Darunter fallen zum Beispiel die folgenden Leistungen:

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
Bereich Leistungen
Behandlung Ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen
Medikamente Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel
Vorsorge Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen
Pflege Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe, Rehabilitation
Zahnmedizin Zahnersatz (mit Festzuschuss)
Psyche Psychotherapie, Soziotherapie
Sonstiges Krankentagegeld, Palliativversorgung, ambulante Fahrtkosten, künstliche Befruchtung, Mutterschaftsgeld

Die genauen Regelungen einzelner Leistungen können in weiteren rechtlichen Richtlinien beschrieben sein. So sind zum Beispiel erstattungsfähige Hilfsmittel im "Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes" aufgelistet.

Daneben bieten viele Krankenkassen besondere Leistungen über den Grundschutz hinaus. Oft gibt es Bonuszahlungen, wenn bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Fitnessmaßnahmen in Anspruch genommen werden — diese Beitragsrückerstattung wird meist über verschiedene Bonusprogramme geboten.

Hochwertige Leistungen der PKV

In der Regel bieten die privaten Krankenversicherung mindestens denselben Versicherungsschutz wie die gesetzliche Krankenversicherung. Oft sind jedoch die Materialien höherwertiger oder die Bedingungen für die ärztliche Abrechnung besser.

Stationärer Bereich

Krankenhaus & Klinik
  • Chefarztbehandlung
  • Einbettzimmer / Zweibettzimmer
  • Kurleistungen

Ambulanter Bereich

Arztpraxis & Therapie
  • Höhere Arzthonorare (bessere Behandlung)
  • Heilpraktikerleistungen (Hufelandverzeichnis)
  • Sehhilfen und umfangreiche Arzneimittelversorgung
  • Beitragsrückerstattungen

Zahnmedizin in der PKV: Private Krankenversicherungen bieten häufig hochwertige Zahnfüllungen ohne Zuzahlung sowie eine hohe Erstattung für Zahnersatz — weit über den Festzuschuss der GKV hinaus.

Häufig gestellte Fragen zu den Leistungen der Krankenversicherung

Die Grundleistungen sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch, da sie im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben sind. Allerdings können Krankenkassen darüber hinaus Zusatzleistungen anbieten, wie zum Beispiel besondere Bonusprogramme, Zuschüsse für Vorsorgeuntersuchungen oder erweiterte Fitnessangebote.

Ja. In der privaten Krankenversicherung können Sie den Leistungsumfang individuell wählen. Sie entscheiden selbst, ob Sie zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer oder Heilpraktikerleistungen in Ihren Tarif einschließen möchten. Je umfangreicher die Leistungen, desto höher ist in der Regel der monatliche Beitrag.

Wenn Sie in einem Versicherungsjahr keine oder nur wenige Leistungen in Anspruch nehmen, erstatten viele private Krankenversicherungen einen Teil Ihres Jahresbeitrags zurück. Dies ist ein finanzieller Anreiz, nur im wirklichen Bedarfsfall den Versicherungsschutz zu nutzen.

Typische Leistungen, die nicht oder nur eingeschränkt von der GKV übernommen werden, sind zum Beispiel Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus, Heilpraktikerbehandlungen, hochwertige Zahnfüllungen ohne Zuzahlung und umfangreiche Sehhilfen. Für diese Bereiche kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein.

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