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Leistungen für gesetzliche und private Krankenversicherung

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Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind von dem Bundesgesundheitsministerium in dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Jede gesetzliche Krankenkasse muss sich an diese Vorgaben halten und mindestens diese gesetzlichen Leistungen in dem Versicherungsschutz bieten können. Darüber hinaus können Krankenkassen jedoch noch weitere Zusatzleistungen erbringen. Private Krankenversicherungen (PKV) sind bei der Leistungserbringung wesentlich flexibler. Sie können Leistungen frei in ihren Versicherungsbedingungen festhalten und den Versicherungsumfang entsprechend verbessern.

Welche Leistungen erbringt die GKV?

Der § 11 SGB V ist die Grundlage für den Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Demnach haben Versicherte nach den gesetzlichen Richtlinien einen Anspruch auf Leistungen, wenn folgende Fälle vorliegen:

  • Schwangerschaft und Mutterschaft (§§ 24c bis 24i)
  • Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung sowie zur Empfängnisverhütung, bei Sterilisation und bei Schwangerschaftsabbruch (§§ 20 bis 24b)
  • Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten (§§ 25 und 26)
  • Behandlung einer Krankheit (§§ 27 bis 52)
  • Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches

Daneben haben Krankenversicherte auch einen Anspruch auf medizinische Rehabilitation, sowie Leistungen im Rahmen einer Behinderung oder Pflegebedürftigkeit.

Beispiele zur Leistungserbringung

Das Sozialgesetzbuch gewährleistet grob den Leistungsanspruch der Versicherten. Darunter fallen zum Beispiel die folgenden Leistungen:

  • Ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen
  • Arzneimittel
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel
  • Früherkennung und Vorsorgeuntersuchungen
  • Häusliche Krankenpflege
  • Haushaltshilfe
  • Rehabilitation
  • Palliativversorgung schwerstkranker Menschen
  • Krankentagegeld
  • Zahnersatz
  • Psychotherapie
  • Soziotherapie
  • Ambulante Fahrtkosten
  • Künstliche Befruchtung
  • Leistungen rund um eine Schwangerschaft
  • Mutterschaftsgeld

Die genauen Regelungen einzelner Leistungen können in weiteren rechtlichen Richtlinien beschrieben sein. So sind zum Beispiel erstattungsfähige Hilfsmittel im "Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes" aufgelistet. Daneben gibt es bei vielen Krankenkassen besondere Leistungen, die zusätzlich zu dem grundlegenden Versicherungsschutz geboten werden. Oft gibt es Bonuszahlungen, wenn bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder Fitnessmaßnahmen in Anspruch genommen werden. Eine solche Beitragsrückerstattung wird meist über verschiedene Bonusprogramme geboten.

Hochwertige Leistungen der PKV

In der Regel bieten die privaten Krankenversicherung mindestens denselben Versicherungsschutz wie die gesetzliche Krankenversicherung. Oft sind jedoch die Materialien höherwertiger oder die Bedingungen für die ärztliche Abrechnung besser. Häufige Kriterien für die PKV sind zum Beispiel diese Leistungen:

  • Chefarztbehandlung
  • Einbettzimmer / Zweibettzimmer
  • Beitragsrückerstattungen
  • Höhere Arzthonorare
  • Sehhilfen
  • Umfangreiche Arzneimittelversorgung
  • Hochwertige Zahnfüllungen ohne Zuzahlung
  • Hohe Erstattung für Zahnersatz
  • Kurleistungen
  • Heilpraktikerleistungen gemäß Hufelandverzeichnis

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