Kündigungsfrist für die Krankenversicherung

Die Kündigungsfristen sind davon abhängig, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Es gibt nämlich wesentliche Unterschiede bei den beiden Systemen.

Kündigung in der GKV

2 Monate zum Monatsende
  • Kündigungsfrist: 2 Monate zum Ende eines jeden Monats
  • Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten erforderlich
  • Wahltarife: bis zu 3 Jahre Laufzeit möglich

Kündigung in der PKV

3 Monate zum Versicherungsjahresende
  • Kündigungsfrist: 3 Monate
  • Meist zum Ende des Kalenderjahres (30. September)
  • Tarifabhängig: unterjährig oder zum Jahresende

Die Mindestvertragslaufzeit in der GKV müssen Sie jedoch nicht erfüllen, wenn Ihr Zusatzbeitrag erhöht wird, Sie in die private Krankenversicherung oder beitragsfreie Familienversicherung wechseln.

Genauer hinschauen müssen Sie allerdings bei sogenannten Wahltarifen. Viele gesetzliche Krankenversicherungen locken mit Zusatzleistungen, um Mitglieder an die Krankenkasse zu binden. Mit einem Wahltarif haben Sie eine längere Vertragslaufzeit von bis zu drei Jahren.

Die Kündigung eines Wahltarifs ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich. Schicken Sie die Kündigung nicht rechtzeitig ab, verlängert sich der Wahltarif um ein weiteres Jahr. Oft dürfen Sie den Wahltarif auch vorher kündigen — etwa bei chronischer Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder einer Beitragserhöhung.

Um sicher zu gehen, können Sie die Regelungen in Ihren Versicherungsbedingungen nachlesen oder bei Ihrem PKV-Anbieter nachfragen. Die meisten privaten Krankenversicherung ermöglichen jedoch die Kündigung zum Ende des Kalenderjahres. In solchen Fällen müssen Sie das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 30. September an die Versicherung schicken, um die Krankenversicherung wechseln zu können.

So ist der optimale Ablauf der Kündigung

Möchten Sie Ihre Krankenversicherung kündigen, dann halten Sie sich am besten an die folgenden Schritte:

Ablauf der Kündigung in 3 Schritten

1
Neue Krankenversicherung beantragen

Stellen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrer gewünschten neuen Krankenversicherung.

2
Kündigung mit Versicherungsbestätigung einreichen

Bei Antragsannahme die Kündigung mit der neuen Versicherungsbestätigung an die alte Versicherung schicken.

3
Kündigungsbestätigung weiterleiten

Kündigungsbestätigung mit Nachweis der Vorversicherungszeit an die neue Krankenversicherung schicken.

Wichtig: Die Kündigung ohne bestehenden neuen Versicherungsschutz ist in Deutschland nicht mehr möglich. Sie müssen immer eine Versicherungsbestätigung der neuen Krankenversicherung vorlegen. Bei einem Wechsel von GKV zu GKV tauschen sich die Krankenkassen untereinander aus — Sie müssen die Nachweise nicht selbst erbringen.

Vor allem in der privaten Krankenversicherung sollten Sie darauf achten, dass Sie erst bei der neuen PKV sicher angenommen wurden. Erst dann sollten Sie die alte PKV kündigen — denn private Krankenversicherungen haben das Recht, den Versicherungsschutz abzulehnen.

Bekommen Sie eine Ablehnung, kann es sein, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen, falls die Kündigung der alten Krankenversicherung nicht mehr zurückgenommen werden kann. Bei einem Wechsel von GKV zu GKV ist das weniger problematisch, da die gesetzliche Krankenversicherung immer einem Annahmezwang unterliegt.

Kündigung bei Beitragserhöhungen

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, dass Sie die Mindestvertragslaufzeit und die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht einhalten müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Beiträge erhöht werden.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Kriterium GKV (Zusatzbeitrag) PKV (Beitragserhöhung)
Auslöser Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags Mitteilung über Beitragserhöhung
Frist zur Kündigung 4 Wochen nach Mitteilung 8 Wochen nach Mitteilung
Mindestlaufzeit Entfällt Entfällt
Wirksamkeit Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung Zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung

Gesetzlichen Krankenkassen ist es möglich einen Zusatzbeitrag von den Versicherten zu verlangen. Sobald eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhebt, hat jeder die Möglichkeit die Versicherung sofort zu kündigen. Dabei erfolgt in den meisten Fällen ein Wechsel zu einer Krankenkasse, die keinen zusätzlichen Beitrag von den Mitgliedern verlangt.

Haben Sie in der privaten Krankenversicherung die Mitteilung erhalten, dass Ihre Beiträge erhöht werden? Dann steht Ihnen natürlich auch das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bevor Sie den Versicherungsvertrag allerdings voreilig kündigen, sollten Sie sich über die Folgen informiert haben und bereits bei einer anderen Krankenversicherung angenommen worden sein.

Gründe für eine vorzeitige Kündigung

Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse ist immer möglich, wenn sich der Berufsstatus des Mitglieds ändert. Dies ist sehr häufig der Fall, wenn sich jemand selbstständig macht: Wer in die Selbstständigkeit geht, kann innerhalb von 14 Tagen rückwirkend aus der GKV austreten und in die private Krankenversicherung wechseln.

Ähnlich ist es bei einem Übertritt in eine Beamtentätigkeit. Beamte, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe haben — wie Personen, die ihren Berufsstatus ändern — ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beginn der Tätigkeit.

Kinder und Studenten, die nicht mehr länger in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert werden können, haben auch die Gelegenheit die Krankenversicherung zu wechseln. Dabei muss nur eine Abmeldung von der alten Krankenversicherung erfolgen. Dafür gibt es ein extra Formular, das bei der Krankenkasse eingereicht werden muss.

Häufig gestellte Fragen zur Kündigung der Krankenversicherung

Nein. Seit der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht in Deutschland ist eine Kündigung ohne gleichzeitigen Nachweis einer neuen Krankenversicherung nicht mehr möglich. Sie müssen immer eine Versicherungsbestätigung der neuen Krankenversicherung vorlegen, damit die alte Versicherung Sie aus dem Vertrag entlassen kann.

Verpassen Sie die Kündigungsfrist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch. In der GKV können Sie dann erst zum nächstmöglichen Termin unter Einhaltung der 2-Monats-Frist kündigen. Bei Wahltarifen in der GKV verlängert sich der Tarif um ein weiteres Jahr. In der PKV müssen Sie bis zum nächsten Kündigungstermin (meist Ende des folgenden Kalenderjahres) warten.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei: Erhöhung des Zusatzbeitrags (4 Wochen Frist), Wechsel in die Selbstständigkeit (14 Tage rückwirkend), Beginn einer Beamtentätigkeit, sowie beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beitragsfreie Familienversicherung. In diesen Fällen muss die Mindestvertragslaufzeit nicht eingehalten werden.

Nein. Bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen tauschen sich die Krankenkassen untereinander aus und schicken sich die erforderlichen Nachweise gegenseitig zu. Sie müssen sich nur bei der neuen Krankenkasse anmelden und die alte kündigen.

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