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Beitragserhöhung PKV - Wie kann man darauf reagieren?

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Eine Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung (PKV) ist immer ein Ärgernis. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung waren die Beiträge noch recht günstig. Doch nach und nach erhöhen sich die Beiträge. Solange bis die Versicherungsnehmer letztendlich nach Alternativen suchen. Erfahren Sie hier mehr über Ihre Rechte, die möglichen Alternativen und ob ein Vertragswechsel sinnvoll ist!

Darf die PKV Ihre Beiträge erhöhen?

Ja, private Krankenversicherungen haben das Recht, die Beiträge zu erhöhen. Es ist darüber hinaus auch erlaubt, die Beitragserhöhung auf Risikozuschläge anzuwenden. Das ist gesetzlich nach § 203 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Die Voraussetzung für eine Anpassung ist allerdings, dass ein unabhängiger Treuhänder die Berechnungsgrundlagen überprüft und der Beitragserhöhung zugestimmt hat. Wesentliche Gründe für die Erhöhung der Beiträge sind höhere Kosten für die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten. Muss eine private Gesundheitsversicherung mehr für die Krankheitskosten ihrer versicherten Personen aufbringen als ursprünglich kalkuliert wurde, so müssen diese Kosten gedeckt werden. Ebenso erhöhen gesteigerte Lebenserwartungen der Versicherten die Ausgaben der Versicherung.

Ihre Rechte bei einer Beitragserhöhung

Sobald Sie die schriftliche Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten haben, dürfen Sie den Vertrag innerhalb einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung wird dann zum geplanten Erhöhungszeitpunkt wirksam. Wenn Sie dann zu einer anderen privaten Krankenversicherung wechseln, können Sie Ihre Alterungsrückstellungen in Höhe des angesammelten Übertragungswertes auf den neuen Vertrag übertragen. Das gilt allerdings nur für Verträge mit einem Versicherungsbeginn nach dem 31.12.2008.

Was sollten Sie bei einem Wechsel beachten?

Wenn Sie Ihre private Krankenversicherung kündigen und nach der Beitragserhöhung wechseln möchten, sollten Sie ein paar wichtige Details berücksichtigen. Wir erklären Ihnen die entsprechenden Einzelheiten.

Alterungsrückstellungen

Hat Ihr jetziger Vertrag vor dem 01.01.2009 begonnen, können Sie die Alterungsrückstellungen nicht auf den neuen Versicherer übertragen. Die gesetzlichen Zuschläge in Höhe von 10% der bisher gezahlten Beiträge verbleiben also bei Ihrer alten Krankenversicherung. Der Sinn und Zweck eines Wechsels sollte bei sehr alten Verträgen also gut überlegt werden.

Neues Eintrittsalter

Bei der Berechnung eines neuen PKV-Tarifs wird immer Ihr aktuelles Alter berücksichtigt. Ältere Menschen zahlen bei Abschluss eines neues Tarifs grundsätzlich mehr als jüngere Menschen. Das muss aber nicht unbedingt ein Nachteil sein. Sind Sie aktuell zum Beispiel in einem Alttarif mit vielen kranken Personen, können sich die Beiträge auch in den kommenden Jahren noch stark erhöhen. Ein Neutarif kann dann sinnvoll und günstiger sein.

Beitragsentlastungstarife

Haben Sie einen Beitragsentlastungstarif in Ihrem aktuellen Vertrag? Dann müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass die dafür gezahlten Beiträge bei einem Wechsel verloren gehen. Ihre neue private Krankenversicherung kann das angesparte Geld im Normalfall nicht berücksichtigen, da die eingezahlten Beiträge bei Ihrem alten Versicherer verbleiben.

Gesundheitsfragen

Bei dem Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung werden immer wieder Gesundheitsfragen notwendig. Zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen können den Wechsel also schwieriger machen. Erfahrene Versicherungsmakler helfen aber, den richtigen Anbieter zu finden. Unter Rücksichtnahme der individuellen Vorerkrankungen werden bestimmte Versicherer bereits vorab aussortiert. Bei in Frage kommenden Krankenversicherungen wird in Absprache mit den Kunden eine Risikovorprüfung gemacht, um mögliche Risikozuschläge in Erfahrung zu bringen.

Alternativen zur kompletten Kündigung

Sind bei Ihnen die Umstände für einen Versicherungswechsel eher problematisch? Die Beiträge sind aber mittlerweile doch sehr hoch? Dann können Sie neben der Kündigung auch andere Maßnahmen ergreifen. Mit den folgenden Änderungen können Sie Ihren Beitrag senken.

Kündigung einzelner Tarifbausteine

Sie haben das Recht einzelne Tarifbausteine zu beenden oder die Leistungen zu verringern. Dazu zählen zum Beispiel folgende Bestandteile der PKV:

  • Beitragsentlastungstarif
  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtagegeld
  • Pflegezusatzversicherung

Erhöhung der Selbstbeteiligung

Mit einer höheren Selbstbeteiligung müssen Sie Ihre Krankheitskosten bis zu diesem festgesetzten Betrag selber bezahlen. Die Kosten für den Versicherer werden dadurch weniger. Aufgrund dieser Einsparungen wird Ihr Versicherungsbeitrag günstiger. Diese Erhöhung des Selbstbehalts kann sich lohnen. Selbst dann noch, wenn Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung aufgrund von Krankheiten jedes Jahr voll ausschöpfen müssen.

Wechsel von Premium- zu Basisleistungen

Zu den Premiumtarifen zählen zum Beispiel Tarife mit Chefarztbehandlung und Zwei- oder Einbettzimmer. Wenn Sie aktuell in einem solchen Tarif sind, können Sie sich überlegen, ob Sie auf diese Leistungen auch im Notfall verzichten können. Dann können Sie intern in einen weniger umfangreichen Tarif wechseln. Bei schwerwiegenden Unfällen oder enormer Verschlechterung des Gesundheitszustandes wären Sie aber gegebenenfalls dankbar, die Leistungen noch zu haben. Ein allzu schnelle und unüberlegte Entscheidung sollte also nicht getroffen werden.

Umstellung mitversicherter Personen

Häufig werden Familienmitglieder in derselben privaten Krankenversicherung mitversichert. Das kann sinnvoll sein, ist aber nicht unbedingt nötig. Um Beiträge zu sparen, können Sie Ihre Familie alternativ auch woanders versichern. Manche Krankenversicherungen sind zum Beispiel für Kinder etwas günstiger als andere. Damit sich Kinder alleine bei einer anderen PKV versichern können, müssen aber teilweise Voraussetzungen, wie die Erreichung eines bestimmten Lebensjahres, vorliegen. Zusätzlich kann geprüft werden, ob sich der mitversicherte Lebenspartner in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern kann. Eventuell auch mit den Kindern. Das ist von dem Berufsstatus und dem Einkommen abhängig.

Ist ein PKV-Wechsel ratsam?

Ob ein Wechsel zu empfehlen ist, hängt immer von Ihren persönlichen Umständen ab. Pauschal für alle PKV-Versicherten kann man das nicht sagen. Zu berücksichtigen wären zum Beispiel folgende Aspekte:

  • Wie lange sind Sie bereits versichert?
  • Wie hoch ist der aktuelle Beitrag?
  • Wie alt sind Sie?
  • Welche beruflichen Perspektiven haben Sie?
  • Besteht ein Beitragsentlastungstarif?
  • Wie ist Ihr Gesundheitszustand?

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