Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Für Immobilienbesitzer besteht keine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung zu haben. Allerdings ist die Absicherung der Immobilie sehr zu empfehlen. Bei einem Totalschaden des Gebäudes müssten Sie ohne die Hausversicherung nämlich alleine für den gesamten Schaden aufkommen. Das kann dann mehrere hunderttausend Euro kosten. Häufig verlangen auch die Banken den Nachweis einer Gebäudeversicherung, wenn Sie ein Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen. Bei Neubauten muss zudem eine Feuerrohbauversicherung vorhanden sein. In vielen Fällen gewährleisten Banken nur damit den Immobilienkredit.
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In der Gebäudeversicherung ist nicht nur das gewünschte Wohngebäude versichert, sondern generell auch folgende Bestandteile des Gebäudes und des Grundstücks:
- Carports
- Gartenhäuser
- Gartenbeleuchtung
- Gartenumzäunung
- Gehwege inklusive Beleuchtung
- Auf dem Dach angebrachte Solaranlagen
Versicherte Gefahren
Die Sachversicherung erstattet die Reparatur- und Wiederaufbaukosten, wenn durch die folgenden Gefahren ein Schaden an dem versicherten Gebäude, den Grundstücks- oder Gebäudebestandteilen entsteht:
- Brand
- Blitzschlag
- Überspannung durch Blitz
- Explosion
- Verpuffung
- Implosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs
- Fahrzeuganprall
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
Schutz über die Elementarversicherung
Es gibt Gefahren, die in dem Grundschutz der Gebäudeversicherung nicht vorhanden sind. Ein Teil der Gefahren können Sie allerdings mit dem Elementarschutz in die Wohngebäudeversicherung einschließen:
- Überschwemmung
- Rückstau
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Erstattungen von der Gebäudeversicherung
In der Wohngebäudeversicherung sind grundsätzlich erstmal die Schäden am Gebäude und deren Bestandteile abgesichert. Nach einem Versicherungsfall kommen auf den Eigentümer jedoch meist noch weitere finanzielle Belastungen zu, die direkt mit dem Schaden verbunden sind. Welche Aufwendungen Sie von der Wohngebäudeversicherung erstattet bekommen, hängt von Ihrem Versicherungstarif ab. Sie können sich über die Gebäudeversicherung häufig die folgenden Auslagen erstatten lassen:
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Abtransport von beschädigten Bäumen
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Mehrkosten aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften
- Kosten zur Schadensermittlung
- Sachverständigenkosten
- Wasseraustritt nach einem Versicherungsfall
- Entfernung von Graffitischäden
- Vandalismus und Einbruchschäden
- Dekontamination von Erdreich
- Aufräumkosten inklusive Abtransport rückständiger Gebäudeteile
- Kosten, die durch die Sicherung zurückgebliebener Sachen entstehen
- Mietausfälle
Die versicherten Aufwendungen sind teilweise auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder auf eine jährliche Höchstleistung begrenzt. Sofern eine Begrenzung vorhanden ist, sind die Deckungssummen in einem guten Versicherungscheck ersichtlich.
Welche Leistungsunterschiede gibt es?
Bei besseren Wohngebäudetarifen können Sie folgende Gefahren mitversichern, ohne dass Ihre jährlichen Versicherungskosten stark steigen müssen:
- Sengschäden
- Rauchschäden
- Schäden an Photovoltaikanlagen
- Schäden, die durch einen Einbruch oder Einbruchversuch entstanden sind
- Kosten zur Beseitigung von Rohrverstopfungen
- Graffitischäden
- Sachverständigenkosten
Mit unserem Versicherungsvergleich checken Sie diese und andere Leistungen, damit Sie so den bestmöglichen Tarif finden.
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Nicht versichert in der Wohngebäudeversicherung sind Schäden, die aufgrund folgender Ereignisse entstehen:
- Krieg oder kriegsähnliche Zustände
- Innere Unruhen (teilweise versichert)
- Schäden durch Kernenergie, nukleare oder radioaktive Strahlung
Anzeigepflicht bei Gefahrerhöhungen
Haben Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen, müssen Sie auch während der Vertragslaufzeit darauf achten, dass Sie bestimmte Umstände der Versicherung anzeigen. Kommt es bei Änderungen am Wohngebäude zu einer Gefahrerhöhung, müssen Sie diesen Umstand der Versicherung mitteilen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Eigenschaften ändern, die bei einem Versicherungscheck und im Antrag abgefragt werden. Eine erhöhte Gefahr kann zum Beispiel in den folgenden Fällen vorliegen:
- Gebäude oder Anbauten werden nicht mehr genutzt
- Realisierung von Baumaßnahmen
- Aufnahme oder Änderung eines Gewerbebetriebs
- Wohngebäude fällt unter Denkmalschutz
Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht, hat der Versicherer das Recht den Vertrag zu kündigen. Bei vorsätzlichen Verhalten kann es sogar passieren, dass die Wohngebäudeversicherung Leistungen verweigert, wenn der Versicherungsfall aufgrund der Gefahrerhöhung eingetreten ist. Aus diesem Grund sollten Sie schon vor sämtlichen Änderungen oder Umbaumaßnahmen die Gebäudeversicherung darüber in Kenntnis setzen. Sollte es zu einer Beitragserhöhung von über 10 Prozent kommen, haben Sie schließlich ein Sonderkündigungsrecht und können die Versicherung wechseln.