Höhe und steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungssteuer

Gelbes Versicherungssymbol

In Deutschland gibt es eine Versicherungssteuer, die aber nur in manchen Versicherungssparten gezahlt werden muss. Nahezu immer weisen die Versicherungen in einem Tarifangebot den Bruttobeitrag der Versicherung aus. Die Versicherungssteuer ist somit bereits inklusive. Da die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, wird der Bruttobetrag auch bei gewerblichen Versicherungen ausgewiesen. Die Versicherungssteuer wird immer auf den Nettobeitrag gerechnet. Hat man auf den Nettobeitrag die Versicherungssteuer hinzugerechnet, nennt man das den Bruttobeitrag. Der Bruttobeitrag muss dann von dem Versicherungsnehmer an das jeweilige Versicherungsunternehmen gezahlt werden. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.


Welche Versicherungen sind steuerfrei?

Ob eine Versicherungssteuer für die Versicherung anfällt, hängt von dem jeweiligen Versicherungsbereich ab. Für die folgenden Sparten muss keine Steuer erhoben werden:

  • Krankenversicherung
  • Lebensversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung

Diese Versicherungen nennen sich auch Personenversicherung, da sie das gesundheitliche Risiko einer Person absichern. Die private Unfallversicherung gehört zwar auch in diesen Bereich, allerdings gibt es hierfür eine Ausnahme, da eine Steuer in der Unfallversicherung gezahlt werden muss.

Höhe der Versicherungssteuer

Die Versicherungssteuer wird oft lediglich für Sachversicherungen erhoben. Die genaue Höhe der Versicherungssteuer wird bei einem Versicherungsangebot selten ersichtlich. Vielen Personen, die einen Vergleich von Versicherungen durchführen, ist es dabei letztendlich nur wichtig, welcher Versicherungsbeitrag am Ende gezahlt werden muss. Wie der Versicherungsbeitrag zustande kommt oder berechnet wurde, ist für viele Interessenten nicht relevant. Wie hoch nun die Steuer genau ist, hängt von dem Versicherungstyp ab. Der allgemeine Steuersatz liegt bei 19 Prozent. In der Praxis werden folgende Höhen bei der Versicherungssteuer fällig:

  • Feuerversicherung: 13,2%
  • Haftpflichtversicherung: 19%
  • Hausratversicherung: 16,15%
  • Hausratversicherung ohne Feuerschutz: 19%
  • Kfz-Versicherung: 19%
  • Rechtsschutzversicherung: 19%
  • Unfallversicherung: 19%
  • Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr: 3,8%
  • Wohngebäudeversicherung: 16,34%
  • Wohngebäudeversicherung ohne Feuerschutz: 19%

Die Versicherungssteuer wird mit dem Beitrag für den gesamten Zahlungsabschnitt gezahlt. Wenn nun die Versicherung vorzeitig beendet wird, wodurch ein Teil der Versicherungsbeiträge von der Versicherungsgesellschaft zurückgezahlt werden muss, werden auch die gezahlten Steuern anteilsmäßig erstattet.

Absetzbarkeit der Steuer

Wie bereits etwas weiter oben erwähnt, ist die Versicherungssteuer nicht als Vorsteuer absetzbar. Die Vorsteuer bekommen Unternehmen oder Selbstständige nur zurück, wenn es sich dabei um Umsatzsteuer handelt. Der Bruttobeitrag für Gewerbeversicherungen kann allerdings von Unternehmen als Kostenaufwand gebucht werden, womit der Gewinn und somit die Steuerlast verringert wird. Privatpersonen können die Bruttobeiträge bei der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Die Beiträge werden dann also mit der Versicherungssteuer entsprechend steuerlich berücksichtigt.

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