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Vollkaskoversicherung - Kosten online vergleichen

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Die Vollkaskoversicherung ist in der Kfz-Versicherung ein hervorragender Versicherungsschutz, um das eigene Fahrzeug umfangreich abzusichern. Wenn Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen möchten, dann ist immer auch automatisch die Teilkaskoversicherung versichert. Eine Vollkaskoversicherung ist vor allem bei neuen und teuren Autos zu empfehlen. Denn so erstattet die Kfz-Versicherung die Reparaturkosten bei nahezu sämtlichen Unfällen. Bei Totalschäden von Neufahrzeugen kann mit der Neuwertentschädigung sogar der komplette Kaufpreis bezahlt werden. Vergleichen Sie jetzt die Preise von mehr als 50 Versicherungen und sparen Sie Geld:

Was ist über die Vollkaskoversicherung versichert?

Die Vollkaskoversicherung bietet ergänzend zu der Teilkasko- und Haftpflichtversicherung Leistungen, die insbesondere für neue Kraftfahrzeuge unverzichtbar sind. Eine Vollkaskoversicherung ist nur zusammen mit einer Teilkaskoversicherung abschließbar. Wenn Sie den Versicherungsschutz nur über eine Haftpflichtversicherung mit einer Vollkaskoversicherung wünschen, ist dies bei den deutschen Kfz-Versicherungen leider nicht möglich. Eine Vollkaskoversicherung kommt in den folgenden Fällen für eine Entschädigung auf. Mit dem Einschluss der Vollkasko wären nahezu alle möglichen Schadensursachen in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Zu dem Versicherungsumfang zählen dann diese Leistungen:

  • Alle Leistungen der Teilkaskoversicherung
  • Schäden am eigenen Auto durch selbst verursachte Unfälle
  • Schäden aufgrund von Vandalismus

Aufgrund der vollumfänglichen Deckung ist eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue und teure Autos zu empfehlen, damit Sie im Schadenfall nicht selbst auf den Kosten sitzen bleiben.

Welche Leistungen übernimmt eine gute Vollkaskoversicherung zusätzlich?

Schließen Sie eine Vollkaskoversicherung in den Versicherungsschutz mit ein, erweitern Sie damit den Umfang der Versicherung enorm. Bei erstklassigen Tarifen ist der Kaskoschutz grundsätzlich umfangreicher als bei Spartarifen. Sie versichern damit dann zum Beispiel auch Schäden, die im Rahmen eines Abschleppvorgangs entstehen können. Entsteht eine Beschädigung sowohl bei dem ziehenden als auch bei dem gezogenen Auto, kommt hierfür die Kfz-Versicherung auf. Die folgenden Leistungen können Sie also je nach Tarif und Anbieter mitversichern:

  • Schäden an der Batterie eines E-Autos
  • Schäden, die mit einem abzuschleppenden Auto passieren
  • Motorschadendeckung
  • Kosten für ein Mietfahrzeug
  • Verzicht auf Abzug Neu-für-Alt
  • Unfallmeldedienst
  • Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Ebenso kann ab einer gewissen Schadenfreiheitsklasse der Rabattschutz in die Kfz-Versicherung eingeschlossen werden. Dadurch verhindern Sie im Versicherungsfall eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Im folgenden Kalenderjahr bleibt dadurch der Schadensfreiheitsrabatt in der Vollkaskoversicherung erhalten.

Ausschlüsse in der Vollkaskoversicherung

In den meisten Kfz-Versicherungsbedingungen sind diese Leistungen generell nicht mitversichert:

  • Teilnahme an Autorennen
  • Erdbeben
  • Krieg und kriegsähnliche Ereignisse
  • Innere Unruhen
  • Kernenergie
  • Versicherungsschäden, die durch Vorsatz verursacht wurden
  • Trunkenheit und Bewusstseinsstörungen durch berauschende Mittel
  • Verschleißreparaturen

Wie können Sie die Kosten für die Vollkaskoversicherung senken?

Die genaue Berechnung der Versicherungsbeiträge können Sie mit dem Kfz-Versicherungsrechner durchführen. Die Versicherungsbeiträge der Vollkaskoversicherung sind im Vergleich zu der Teilkaskoversicherung wesentlich höher. Aus diesem Grund lohnt es sich, die Kosten der jeweiligen Versicherungstarife zu vergleichen. Zum einen können Sie eine höhere Selbstbeteiligung für die Vollkasko vereinbaren. Bei einem Schaden muss der Versicherungsnehmer bis zu der Selbstbeteiligung die Reparaturen selber bezahlen. Dies kann den Versicherungsbeitrag jedoch stark senken, so dass Sie bereits nach wenigen Jahren ohne Unfall, die Höhe der Selbstbeteiligung bereits eingespart haben.

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