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Fahrzeugwechsel Versicherung – Was muss beachtet werden?

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Schild mit Auto, nachdenkender Mann und Verträge zur Fahrzeugwechsel Versicherung

Der Fahrzeugwechsel ist stets mit einer Änderung der Kfz-Versicherung verbunden. Sie möchten wissen, wie der Versicherungswechsel abläuft, ob man die alte Sachversicherung behalten oder eine Neue beantragen muss? Versicherungscheck hat die Antwort auf all Ihre Fragen.

🚗 Was muss beim Fahrzeugwechsel getan werden?

Bei einem Fahrzeugwechsel müssen eine Reihe von Schritten eingehalten werden. Zuerst muss eine Kfz-Versicherung für das neue Auto abgeschlossen werden. Dies tut man am besten, bevor man den Kaufvertrag für das neue Auto unterschreibt. Anschließend muss das alte Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet und das neue Auto angemeldet werden. Diese beiden Schritte können in der Regel am selben Tag vorgenommen werden.

🚗 Wie kann man ein neues Auto versichern?

Auch beim Fahrzeugwechsel muss das neue Auto stets neu versichert werden. Die alte Versicherung kann nämlich nicht einfach auf das neue Auto übertragen werden. Der/die Versicherte kann entscheiden, ob er/sie bei dem gleichen Versicherungsunternehmen bleiben oder ob er/sie sich an einen anderen Versicherer wenden möchte.

Für die Unterzeichnung des neuen Vertrags werden die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und der Vertrag der bisherigen Kfz-Versicherung benötigt. Diese werden beim (neuen) Versicherer eingereicht, damit dieser den neuen Vertrag ausstellen kann.

🚗 Kann man das neue Auto versichern, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist?

Das neue Auto kann bereits versichert werden, wenn das alte noch nicht abgemeldet ist. Allerdings wird erst bei der Abmeldung des alten Autos auch die Kfz-Versicherung des alten Autos gekündigt. Hierfür schickt die zuständige Zulassungsstelle die entsprechenden Dokumente an das jeweilige Versicherungsunternehmen.

🚗 Kann man beim Fahrzeugwechsel die Versicherung kündigen?

Personen, die mit ihrer Kfz-Versicherung nicht zufrieden sind, können beim Fahrzeugwechsel die Versicherung kündigen und sich an ein anderes Versicherungsunternehmen wenden. Wichtig ist nur, dass das neue Auto stets versichert sein muss. Es ist also nicht möglich, ganz auf die Kfz-Versicherung zu verzichten.

Kfz-Versicherung: Wie läuft der Fahrzeugwechsel ab?

Beim Autokauf ist eine Kfz-Versicherung Pflicht. Ohne eine solche Versicherung wird das Auto nicht zugelassen und darf somit nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Erstwagen oder einen Fahrzeugwechsel handelt. Beim Erstwagen genügt es allerdings, eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen, beim Fahrzeugwechsel ist der Prozess etwas aufwendiger:

  • Schritt 1: Unterzeichnung des Kaufvertrages und Übernahme des neuen Fahrzeugs
  • Schritt 2.1: Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung für das neue Fahrzeug oder
  • Schritt 2.2: Übernahme der alten Kfz-Versicherung für das neue Fahrzeug
  • Schritt 3: Abmeldung des alten Fahrzeugs bei der zuständigen Kfz-Behörde
  • Schritt 4: Anmeldung des neuen Fahrzeuges bei der zuständigen Kfz-Behörde
1

Auto kaufen

2

Kfz-Versicherung abschließen bzw. alte Kfz-Versicherung übertragen

3

Abmeldung des alten Fahrzeugs

4

Anmeldung des neuen Fahrzeugs

Die Abmeldung des alten und die Anmeldung des neuen Fahrzeuges sollten im besten Fall am gleichen Termin bei der zuständigen Kfz-Behörde erfolgen. Bedenken Sie stets, dass Sie ohne Kfz-Versicherung das Fahrzeug nicht anmelden können und ohne Anmeldung des Fahrzeuges nicht auf den öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Neue oder alte Kfz-Versicherung beim Fahrzeugwechsel?

Da eine Kfz-Versicherung stets fahrzeuggebunden ist, muss beim Fahrzeugwechsel der bestehende Versicherungsvertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Die betroffene Person hat sowohl die Möglichkeit, bei seiner/ihrer Kfz-Versicherung zu bleiben als auch die Kfz-Versicherung zu wechseln. Bevor man eine Entscheidung trifft, lohnt es sich, die jeweiligen Vertragsangebote miteinander zu vergleichen.

Unabhängig von der getroffenen Entscheidung entsteht aufgrund der vorzeitigen Auflösung des alten Versicherungsvertrags im Normalfall eine Gutschrift durch die vorausgezahlten Beiträge:

  • Bleibt der/die Versicherte beim alten Anbieter, wird die Gutschrift auf den neuen Vertrag angerechnet.
  • Wechselt der/die Versicherte den Versicherungsanbieter, wird die Gutschrift aufgrund der vorzeitigen Auflösung des alten Vertrags per Überweisung zurückgezahlt.

Wie steht es um die Schadenfreiheitsklasse in einer neuen Versicherung? Die Übernahme der bisherigen Schadenfreiheitsklassen zu einem neuen Versicherungsanbieter ist bei einem Fahrzeugwechsel immer möglich.

Die neue Kfz-Versicherung kann vor dem Kauf des neuen Fahrzeuges abgeschlossen werden. Hierfür meldet sich der Versicherungsnehmer bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und reicht die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) und den Vertrag der bisherigen Kfz-Versicherung ein. Anschließend wird ein Vertrag aufgesetzt, den der/die Versicherungsnehmer/in unterzeichnet.

Sie interessieren sich für das Thema Kfz-Versicherung und möchten mehr über die verschiedenen Möglichkeiten erfahren? Dann lesen Sie unsere Artikel zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko.

Der alte Kfz-Vertrag muss in der Regel nicht explizit aufgehoben werden. Stattdessen wird das alte Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abgemeldet und die Zulassungsbehörde schickt automatisch eine Nachricht an die hinterlegte Versicherung. Daraufhin wird der Vertrag aufgelöst und abgerechnet. Der/die Versicherungsnehmer/in muss also nicht noch zusätzlich das Vertragsverhältnis kündigen.

Wie wird der Fahrzeugwechsel amtlich gemacht?

Die Abmeldung des alten Fahrzeugs und Anmeldung des neuen Autos kann innerhalb eines Tages erfolgen. Zuerst muss das bisherige Kraftfahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle oder im Internet abgemeldet werden. Hierfür werden das Kfz-Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) des alten Fahrzeuges benötigt, damit diese entwertet werden können.

Geldscheine und Müntzen

Die Kosten für die Autoabmeldung belaufen sich je nach Zulassungsbehörde zwischen 5 und 10 €. Fahrzeuge, die ab dem 1.Januar 2015 zugelassen wurden, können auch online abgemeldet werden. Hier sind die Kosten oft etwas geringer als in der Zulassungsbehörde. Für eine zusätzliche Gebühr in Höhe von ca. 3 € kann das alte Kennzeichen reserviert und für das neue Fahrzeug genutzt werden.

Hinweis! Sofern das abzumeldende Fahrzeug noch für den Weg zu der Anmeldestelle nutzen, ist es nach § 10 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erlaubt, dass Sie selbst dann noch mit dem Auto nach Hause fahren dürfen, wenn die Autokennzeichen bereits entwertet wurde.

Nach der Abmeldung kann sofort die Zulassung des neuen Fahrzeugs erfolgen. Dafür muss eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung von einer Versicherung angefordert und diese mit den anderen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Je nach Zulassungsstelle kostet die Anmeldung zwischen 11 und 30 €. Personen, die ein neues Kennzeichen brauchen, zahlen zusätzlich 20 € bzw. 32,80 € für ein Wunschkennzeichen.

Tipp zur Kfz-Steuer Durch den Fahrzeugwechsel kann es zu einer Erstattung bei der Kfz-Steuer kommen. Da die Steuer in der Regel für einen bestimmten Zeitabschnitt bezahlt wird, kann es aufgrund der vorzeitigen Abmeldung zu einer Rückzahlung kommen. Für den neuen Pkw kommt dann nach der Anmeldung ein gesonderter Steuerbescheid.

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