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Um die deutsche Kfz-Versicherungspflicht zu erfüllen, können Sie den notwendigen Versicherungsschutz nur bei einer in Deutschland zugelassenen Kfz-Versicherung abschließen. Erfahren Sie hier mehr über die gesetzlichen Vorgaben, den Annahmezwang für Versicherer, der Befreiung von der Versicherungspflicht und welche Strafen bei einem Verstoß drohen. Sofern Sie Ihre Versicherungspflicht erfüllen möchten und eine gute Sachversicherung finden.
Fahren Sie ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen, besteht immer das Risiko, einem anderen Verkehrsteilnehmer einen Schaden zuzufügen. Sind Sie nur für einen kurzen Augenblick unaufmerksam, kann dies in heiklen Situationen zu einem Unfall führen. Die Reparaturkosten für solche Schäden ist meist sehr teuer. Um den Unfallverursacher und den Geschädigten vor finanziellen Einbußen zu schützen, besteht daher in Deutschland die gesetzliche Pflicht eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Das ist im "Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter" geregelt. Halter müssen dabei bestimmte Mindestversicherungssummen pro Schadensfall erfüllen, die allerdings von jeder deutschen Kfz-Versicherung gewährleistet wird:
Reparaturkosten für das eigene Auto sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht mitversichert. Dafür kommt allenfalls die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung auf.
Mit einer Kaskoversicherung sind Schäden abgedeckt, die am eigenen Kraftfahrzeug entstehen. Die Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen leisten nur, wenn bestimmte Gefahren eine Beschädigung am eigenen Fahrzeug hervorbringen. Dadurch, dass lediglich persönliche Schäden durch die Kaskoversicherungen versichert sind, besteht auch keine gesetzliche Pflicht für diese Versicherungsart. Selbst bei einem Totalschaden am eigenen Auto wären die finanziellen Einbußen auf den Fahrzeugwert begrenzt. Im Gegensatz zu Haftpflichtschäden, bei denen die Schadenssumme im schlimmsten Fall mehrere Millionen Euro betragen kann. Daher liegt es im Ermessen des Eigentümers, ob er eine Kaskoversicherung abschließt oder das Risiko selber trägt.
Wenn Sie im öffentlichen Raum ein versicherungspflichtiges Fahrzeug nutzen oder den Gebrauch gestatten, aber nicht die notwendige Haftpflichtversicherung besitzen, können Sie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Bei einer vorsätzlichen Fahrzeugnutzung kann der Gesetzgeber das Fahrzeug sogar einziehen lassen, wenn es zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils noch in Ihrem Eigentum ist. Bei einer fahrlässigen Benutzung kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen verhängen.
Die Kfz-Versicherungspflicht besteht nur, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug öffentlich nutzen. Wenn Sie über einen längeren Zeitraum nicht mehr im Straßenverkehr fahren möchten, können Sie es abmelden und auf einem Privatgrundstück parken. Da Sie den öffentlichen Raum in diesem Fall nicht mehr befahren, besteht auch keine Versicherungspflicht mehr. Fahren dürfen Sie dann aber nur noch auf privaten Grundstücken. Die Nutzung auf öffentlichen Wegen ist dann untersagt. Eine Versicherungsbefreiung kann ansonsten für bestimmte, im Gesetz festgelegte Verkehrsmittel gelten. Solche Fahrzeuge und Anhänger unterliegen keiner Versicherungspflicht und dürfen ohne Versicherungsnachweis zugelassen werden:
Da Sie laut Gesetz mindestens eine Haftpflichtdeckung haben müssen, müssen auch alle deutschen Kfz-Versicherungen jedem Halter den Haftpflichtschutz gewähren. Dieser Annahmezwang in der Haftpflichtversicherung wird Kontrahierungszwang genannt. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt allerdings der Annahmezwang für die Kfz-Versicherung. In diesen Fällen muss die Versicherung Ihren Antrag dann nicht annehmen:
Sofern keiner der genannten Gründe auf Sie zutrifft, haben Sie größtmögliche Wahlfreiheit. Alternativ bleiben Ihnen aber auch noch viele gute andere Kfz-Versicherungen, bei denen Sie sich versichern können.
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