Autokauf Versicherung - Ablauf für Neu- und Gebrauchtwagen
Bereits vor dem Autokauf ist es wichtig sich mit dem Thema Kfz Versicherung auseinanderzusetzen. Der genaue Ablauf ist davon abhängig, ob Sie einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Auto kaufen. Bei Versicherungscheck erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Autokauf Versicherung wissen müssen - und das sowohl für den Neu- als auch für den Gebrauchtwagen.
Autokauf Versicherung: Was muss beachtet werden?
Beim Autokauf, benötigen Sie zeitgleich eine gültige Kfz-Versicherung. Je nachdem, ob Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, gibt es bzfl. Autokauf Versicherung unterschiedliche Verfahrensweisen. Bei einem Neuwagen ist der Ablauf relativ einfach. Da ein neues Auto noch keine Kfz Versicherung bestehende hat, muss der Fahrzeughalter einen neuen Versicherungstarif raussuchen und die Sachversicherung im besten Fall bereits vor dem Autokauf abschließen.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagen, der vor kurzem noch für den Straßenverkehr zugelassen war, ist meist eine bestehende Autoversicherung vorhanden. Sie als Käufer/in können dann entscheiden, ob Sie die Versicherung beim Autokauf übernehmen möchten oder einen anderen Versicherungsanbieter suchen und den Tarif wechseln.
Autokauf Versicherung Heimfahrt Damit ein Auto auf den deutschen Straßen fahren darf, muss es zugelassen sein. Damit das Auto zugelassen wird, muss eine Kfz Versicherung abgeschlossen worden sein. Unabhängig davon, ob der/die Käufer/in einen Neu- oder Gebrauchtwagen erwirbt, muss das Auto demnach zugelassen und versichert sein. Gibt es beim Autokauf noch keine Versicherung, muss für die Heimfahrt entweder ein Kurzzeitkennzeichen beantragt oder das Auto von einer Spedition zum Wohnort geliefert werden.
Neuwagenkauf: Wann sollte man eine Versicherung abschließen?
Beim Kauf eines Neuwagen besteht noch kein Versicherungsschutz. Der/die Käufer/in muss sich demnach schnellstmöglich um eine solche Kfz Versicherung kümmern. In Deutschland ist die Kfz Haftpflichtversicherung Pflicht. Der/die Käufer/in kann sich jedoch zusätzlich auch für eine Teil- bzw. Vollkaskoversicherung entscheiden. Gerade bei einem Neuwagen können diese sinnvoll sein, da so Schäden am eigenen Auto übernommen werden. Der/die Käufer/in kann hier frei zwischen den verschiedenen Versicherungsangeboten wählen.
Sie interessieren sich für das Thema Kfz Versicherung? Dann lesen Sie unseren Artikel zum Thema Versicherungspflicht.
Erst nachdem die Kfz Versicherung abgeschlossen wurde, kann der/die Autobesitzer/in das Fahrzeug bei Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Hier wird ein Nachweis über die Versicherung gefordert. Sind die Unterlagen vollständig, so wird das Auto zugelassen und der/die Besitzer/in kann damit auf den deutschen Straßen fahren.
Gebrauchtwagenkauf: Welche Möglichkeiten gibt es?
Bei dem Kauf eines Gebrauchtwagen gibt es zwei Möglichkeiten bezüglich der Kfz Versicherung: Entweder der/die Käufer/in übernimmt die Versicherung des ehemaligen Eigentümer/in oder er/sie entscheidet sich für einen neuen Versicherungsvertrag. In beiden Fällen muss die Versicherungssituation abgeklärt werden, bevor der/die neue Besitzer/in, das Auto zulassen und somit fahren kann.
Hinweis zur Probefahrt Bevor Sie ein Auto kaufen, sollten Sie auf jeden Fall vorab eine Probefahrt gemacht haben. Hier ist es vor allem bei Gebrauchswagen wichtig, sich über die Versicherungssituation zu informieren. Ist das Auto noch Kfz versichert? Wer kommt im Schadensfall auf? Der/die aktuelle Besitzer/in oder der/die Probefahrer/in?
Übernahme der bisherigen Versicherung
Sofern die Kfz-Versicherung nicht schon vorher von dem/der vorherigen Versicherungsnehmer/in gekündigt wurde, geht die Versicherung nach dem Autokauf automatisch auf den Käufer über. Daher sollten sich Verkäufer/in und Käufer/in genau absprechen, inwiefern mit dem laufenden Vertrag umgegangen werden soll.
Möchte der/die Erwerber/in des Fahrzeugs den bestehenden Versicherungsschutz übernehmen, darf die Versicherungsgesellschaft einen neuen Versicherungsbeitrag kalkulieren. Berücksichtigt werden dabei die vertragsrelevanten Informationen, wie zum Beispiel Schadenfreiheitsklasse, jährliche Kilometerleistung oder die personenbezogenen Merkmale. Der Versicherungsbeitrag für den/die Käufer/in gilt dann ab dem Tag des Kaufs.
Die alte Versicherung zu übernehmen, ist eher eine unübliche Vorgehensweise. Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens kümmern sich die Käufer im Normalfall selber um die Autoversicherung, da sie so mit einem Versicherungsvergleich das für sie beste Preis-Leistungsverhältnis finden können.
Wie wechseln Sie einfach die Versicherung?
Wenn Sie ein Auto kaufen, können Sie der Übernahme der bisherigen Autoversicherung widersprechen. Damit kündigen Sie den kompletten Vertrag und dürfen die Versicherung wechseln. Die Gründe für eine Kündigung sind nicht relevant und müssen daher nicht gegenüber der Versicherungsgesellschaft erklärt werden. Oftmals möchten Personen beim Autokauf nämlich eine Versicherung mit einem eigenen, passenden Tarif woanders beanspruchen.
Die Kündigung muss innerhalb von einem Monat nach dem Autokauf bei dem Versicherer eingegangen sein. Erfährt der/die Käufer/in erst später von dem Bestehen einer Versicherung, beginnt die Frist ab diesem Zeitpunkt zu laufen. Die Kündigung können Sie sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres wirksam werden lassen. Noch einfacher geht es, wenn Sie als Käufer/in einfach das Fahrzeug auf Ihren Namen bei der Zulassungsstelle anmelden. Eine separate Kündigung ist dann nicht mehr notwendig.
Vorher müssen Sie selbst eine neue Kfz-Versicherung abschließen. Nach dem Abschluss erhalten Sie die benötigte eVB-Nummer. Mit der Einlösung Ihrer eVB-Nummer wird sowohl Ihre Versicherung als auch die Versicherung vom Vorbesitzer automatisch von der Zulassungsbehörde informiert. Ihre Versicherung beginnt dann ab dem Zulassungstag. Der bisherige Versicherungsvertrag des alten Fahrzeughalters wird durch die Ummeldung unwirksam und läuft automatisch zum Tag der Abmeldung aus.
Was ist die eVB-Nummer? Die eVB-Nummer ist die sogenannte elektrische Versicherungsbestätigung. Konkret handelt es sich, um einen siebenstelligen Code, der den Versicherungsschutz bestätigt. Die Nummer kann bei der Kfz Versicherung beantragt werden und beschleunigt somit die Zulassung des Fahrzeuges.
Gebrauchtautokauf bei der Versicherung anzeigen
Die Regelungen zu der Anzeigepflicht beim Verkauf/Kauf eines Gebrauchtwagens sind im § 97 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG) festgelegt. Grundsätzlich muss einer der Parteien nach dem Autokauf den Übergang des Fahrzeugs unverzüglich dem Versicherer anzeigen, damit dieser eventuell ein neues, individuelles Angebot machen kann. Der Versicherer hat dabei auch das Recht, die Deckung im Kaskobereich abzulehnen. Die Anzeige kann allerdings auch mit der Abmeldung oder Ummeldung des Autos erfolgen.
Der/die Verkäufer/in sollte aufgrund versicherungsrechtlicher Regelungen, den Verkauf zeitnah der Versicherung melden, sofern das Auto noch zugelassen ist. Einen Nachweis über den Fahrzeugverkauf liefern Sie am besten mit einem Kaufvertrag.
Unterlässt der/die Verkäufer/in oder Erwerber/in die Anzeige bei dem Versicherungsunternehmen, kann es eine Leistung im Schadensfall verweigern, wenn mehr als 1 Monat vergangen ist, nachdem die Benachrichtigung hätte eingehen müssen. Von der vollständigen Leistungsfreiheit kann allerdings noch abgesehen werden, wenn zum Beispiel die ausgebliebene Bekanntgabe nicht selber zu verantworten war.
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