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Kündigung durch den Versicherer in der Kfz-Versicherung

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Wurde Ihre Kfz-Versicherung gekündigt? Grundsätzlich haben die Versicherer dazu das Recht, wenn zum Beispiel Beiträge nicht gezahlt wurden oder ein Schaden entstanden ist. In einem solchen Fall brauchen Sie dringend eine neue Sachversicherung, um eine Zwangsabmeldung durch das Ordnungsamt zu vermeiden. Finden Sie jetzt eine günstige Alternative in unserem Vergleich und beantragen Sie Ihre neue Kfz-Versicherung sofort online:

Ordentliches Kündigungsrecht

Eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ist identisch mit dem Kündigungsrecht der Kunden. Hierbei kann die Versicherung den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres mit einer einmonatigen Kündigungsfrist aufheben. Diese Form der Vertragsaufhebung kommt zum Beispiel vor, wenn Sie die Beiträge unregelmäßig zahlen oder eine negative Bonitätsauskunft vorliegt. Die Versicherer greifen jedoch öfters auf das außerordentliche Kündigungsrecht zurück, da hierbei die Beendigung auf eine aktuelle Situation bezogen ist.

Außerordentliches Kündigungsrecht

Neben der ordentlichen Kündigung haben Versicherungsunternehmen auch außerordentliche Kündigungsrechte.

Kündigung nach einem Versicherungsfall

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, prüft die Kfz-Versicherung die Schadenshöhe. Nach Überprüfung des Schadens teilt der Versicherer dann die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung dem Versicherungsnehmer mit. Ab dem Augenblick, wo die Benachrichtigung zugegangen ist, kann die Versicherung den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen. Die Aufhebung wird dann nach Ablauf von einem Monat wirksam.

Nichtzahlung des Folgebeitrags

Eine wichtige Pflicht des Kunden ist die Zahlung der Versicherungsbeiträge. Unterlassen Sie die Zahlung eines Beitrags, bewirken Sie damit einen Zahlungsrückstand. Die Autoversicherung schickt dann meist zeitnah eine Mahnung an den Kunden raus, woraufhin Sie als Versicherungsnehmer reagieren sollten, damit der Versicherungsschutz nicht gefährdet wird. Die Kfz-Versicherung räumt Ihnen zuerst eine zweiwöchige Frist ein, in der die Schuld beglichen werden kann. Es können zudem noch Verzugskosten oder Zinsen anfallen. Die Versicherung kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen, wenn Sie die Rückstände nicht innerhalb der Frist bezahlen. Zukünftige Schäden werden von der Autoversicherung dann nicht mehr erstattet. Sie dürfen jedoch die Rückstände innerhalb eines Monats bezahlen und dadurch den Versicherungsschutz für die Zukunft wieder aufleben lassen.

Verkauf oder Zwangsversteigerung

Haben Sie ein Auto an einen Dritten verkauft, müssen Sie dies der Kfz-Versicherung unverzüglich mitteilen. Normalerweise geht der Versicherungsschutz bei einem Autokauf automatisch auf den Käufer über, sofern der aktuelle Halter das Auto nicht vorher abmeldet. Der Versicherer kann dem Erwerber innerhalb eines Monats kündigen, wenn das Risikoprofil nicht versicherbar ist. Zum Beispiel aufgrund der Bonität. Nach Ablauf einer einmonatigen Kündigungsfrist wird die Vertragsaufhebung wirksam.

Änderungen am Fahrzeug

Risikorelevante Veränderungen, die Sie am Fahrzeug durchführen, müssen Sie dem Versicherer anzeigen. Dazu zählen zum Beispiel Änderungen der Motorleistung, des Hubraums oder auch optische Anpassungen. Nachdem Ihre Autoversicherung von der Veränderung erfahren hat, kann Sie den Vertrag theoretisch sofort kündigen. Hiervon machen die Versicherer allerdings vorwiegend keinen Gebrauch, sofern die Änderung kein allgemeines Ausschlusskriterium ist. Oft werden in einem solchen Fall eher die Beiträge erhöht.

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