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Kfz abmelden - Unterlagen, Kosten und Versicherungsschutz

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Für Fahrzeughalter ist die Kfz-Abmeldung ein Vorgang, der im Üblichen einfach zu handhaben ist. Die Kosten für die Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde sind überschaubar und liegen bei ungefähr 10,- Euro. Bei der Kfz-Versicherung sollten Sie jedoch ein paar wichtige Pflichten beachten, wenn Sie den Versicherungsschutz auch nach der Außerbetriebsetzung teilweise bewahren möchten.

Wie funktioniert die Fahrzeugabmeldung?

Um die Abmeldung vom öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen, ist es notwendig, dass Sie mit den entsprechenden Unterlagen des Fahrzeugs zu der örtlichen Zulassungsstelle gehen. Dabei sollten Sie die folgenden Unterlagen mit sich führen:

  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Kfz-Kennzeichen
  • Abmeldegebühren

Den erhaltenen Abmeldebescheid sollten Sie noch gegebenenfalls der Sachversicherung vorlegen, damit diese über die Abmeldung informiert ist, den Vorgang intern dokumentieren und den Vertrag beenden kann. Eine Mitteilung durch die Zulassungsbehörde erfolgt aber auch automatisch. Der Vertrag wird dann zum Abmeldetag abgerechnet. Fahren Sie ein Auto mit einem Saisonkennzeichen, wird das Fahrzeug zum Ende der versicherten Saison wieder pünktlich abgemeldet. Durch die Abmeldung müssen Sie zum einen weniger Kfz-Steuern aufbringen und zum anderen im Vergleich zu einer normalen Deckung, die über das gesamte Jahr läuft, einen geringeren Beitrag für die Kfz-Versicherung bezahlen. Der Versicherungsvertrag endet dann automatisch zum Ende des vereinbarten Monats.

Kosten für die Kfz-Abmeldung

Mit der behördlichen Bearbeitung sind immer Kosten verbunden. Der Fahrzeughalter oder der Bevollmächtigte sollte daher etwas Geld mitnehmen. Die Kosten für die Kfz-Abmeldung liegen auf Grundlage der deutschlandweiten Gebührenordnung zwischen 5,70 und 6,90 Euro. Dabei ist der genaue Preis von der Art der Außerbetriebsetzung abhängig:

  • innerhalb oder außerhalb des Zulassungsbezirks: 6,90 Euro
  • internetbasiert: 5,70 Euro

Deckung trotz Abmeldung?

Nachdem das Auto abgemeldet ist und dies der Kfz-Versicherung mitgeteilt wurde, bleibt die Deckung trotzdem erst mal bestehen, falls das Fahrzeug nicht anderweitig verwendet wird. Nach der Stilllegung geht der Versicherungsschutz dann in eine sogenannte Ruheversicherung über. Die grundlegende Versicherungsdeckung gilt dann solange bis die Frist der Leistung abgelaufen, das Fahrzeug irgendwann wieder angemeldet oder der Besitzer gewechselt wird. Mit der Deckung der Ruheversicherung sind keinerlei Kosten verbunden. Sofern während der Vertragslaufzeit mindestens eine Teilkaskoversicherung bestanden hat, bietet das Versicherungsunternehmen während der Stilllegung auch noch die Absicherung über die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung bis zu 18 Monaten. Danach erlischt die Deckung automatisch.

Pflichten für die Ruheversicherung

Wenn Sie ein Auto abgemeldet haben, müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen, damit der Versicherungsschutz über die beitragsfreie Ruheversicherung gegeben ist. Zu diesen Pflichten gehören die folgenden Handlungsgrundsätze:

  • Fahrzeug wird dauerhaft in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück geparkt
  • Nutzung des Kraftfahrzeugs ist außerhalb der Stellplätze nicht erlaubt

Verletzen Sie eine dieser Verpflichtungen, kann der Versicherungsschutz im Schadensfall gekürzt oder komplett verweigert werden. Für bestimmte Fahrten ist der Schutz im Rahmen einer Zulassung und Abmeldung jedoch immer noch gegeben.

Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen

Sofern ein Auto für den öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr angemeldet ist und die Fahrzeugplakette schon entfernt wurde, können bestimmte Fahrten trotzdem noch gemacht werden. Für welche Fälle der Versicherungsschutz noch besteht, ist in den Versicherungsbedingungen der Versicherer festgelegt. Dies gilt vor allem bei einer Fahrzeugstilllegung und der damit verbundenen Rückfahrt von der Zulassungsstelle. Dem Autofahrer ist es am selben Tag noch erlaubt, dass Kraftfahrzeug innerhalb des Zulassungsbezirks nach Hause zurückzubringen. Dasselbe gilt für Fahrten im Rahmen einer Wiederanmeldung. Wenn die zuständige Zulassungsbehörde ein ungestempeltes Kfz-Kennzeichen zugeteilt hat, sind zusätzlich noch die Fahrten zu einer Sicherheitsprüfung oder zu der Haupt- und Abgasuntersuchung erlaubt und versichert. Eine Ausnahme gibt es bei roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Verträge ist hier die Deckung für zusätzliche Fahrten nicht gegeben, wenn das Kennzeichen bereits abgelaufen ist.

Kfz abmelden und sofort wieder anmelden?

Hin und wieder kommen bei manchen Verkehrsteilnehmern die Frage auf, ob man das gleiche Kraftfahrzeug nach der Abmeldung gleich wieder anmelden kann, um die Versicherung zu wechseln. Laut den Kfz-Versicherungsbedingungen ist das nicht möglich. Die Vertragslaufzeit muss von dem Versicherungsnehmer erfüllt werden. Sind Sie jedoch komplett unzufrieden mit Ihrem aktuellen Versicherer, dann bleiben noch die Sonderfälle für die vorzeitige Vertragsauflösung. Ein Versicherungswechsel wäre demnach nur möglich, wenn sich der Halter des Fahrzeugs ändern würde oder der Versicherungsnehmer von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.

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