Voraussetzungen der Ruheversicherung

Voraussetzungen

  • Abmeldung muss voraussichtlich länger als zwei Wochen dauern
  • Fahrzeug muss in einer Garage oder auf einem umzäunten Platz abgestellt werden
  • Ausgenommen: Mofas, Gabelstapler und Anhänger
  • Nutzung im Straßenverkehr nicht erlaubt

Leistungen über die Ruheversicherung

Das Fahrzeug ist mit der Ruheversicherung auch nach der Abmeldung noch versichert und umfasst in der Regel die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Der Schutz wird zusätzlich maximal mit einer Teilkaskoversicherung aufgestockt, wenn vorher eine Teilkasko bestanden hat. Außerdem können Sie den Versicherungsschutz gegen einen geringen Beitrag in eine beitragspflichtige Ruheversicherung umwandeln, sofern Ihr Vertrag vorher keine Kaskoversicherung enthalten hatte. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.

Wann endet die Ruheversicherung?

Automatisches Ende nach 18 Monaten

Der Vertrag für die Ruheversicherung endet automatisch nach 18 Monaten ab Beginn der Abmeldung. Nach besonderer Vereinbarung kann der Zeitraum verlängert werden. Melden Sie innerhalb der 18 Monate den Wagen wieder an, haben Sie die Pflicht, den Versicherungsschutz fortzuführen, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wurde.

Denken Sie daran, dass Sie eine Kfz-Versicherung immer nur unter bestimmten Umständen kündigen können. So zum Beispiel die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Gleiches gilt für die Ruheversicherung. Melden Sie Ihr Fahrzeug beispielsweise im Oktober ab und wollen es im nächsten Jahr wieder anmelden, muss die Kündigung bis zum 30.11. bei der Versicherung eingegangen sein. Nur so können Sie bei einer Wiederanmeldung einen anderen, beliebigen Anbieter auswählen.

Häufig gestellte Fragen zur Ruheversicherung

Die beitragsfreie Ruheversicherung umfasst Haftpflicht und ggf. Teilkasko. Für eine erweiterte beitragspflichtige Ruheversicherung mit zusätzlichem Kaskoschutz fällt ein geringer Beitrag an.

Nein, während der Ruheversicherung darf das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Es muss in einer Garage oder auf einem umzäunten Platz abgestellt werden.

Nach 18 Monaten endet die Ruheversicherung automatisch. Sie müssen dann für eine Wiederanmeldung einen neuen Versicherungsvertrag abschließen. Eine Verlängerung ist nur nach besonderer Vereinbarung möglich.