Kfz-Wiederzulassung nach einer Außerbetriebsetzung
Wo holen Sie sich am besten den elektronischen Versicherungsnachweis für die Kfz-Wiederzulassung? Den Nachweis benötigen Sie nämlich, wenn Sie Ihr Kfz wieder zulassen möchten. Allerdings gibt es dafür bestimmte Vertragsregeln, die Sie unbedingt beachten müssen. Ansonsten wird Ihre neue Versicherung auf Wunsch der alten Kfz-Versicherung wieder gekündigt.
Ältere Rechte der bisherigen Versicherung
Bei einer geplanten erneuten Pkw-Nutzung müssen Sie das Auto für die öffentlichen Straßen wieder offiziell anmelden. In diesem Fall spricht die Zulassungsbehörde von einer Wiederanmeldung des Fahrzeugs. Wenn Sie das Auto wieder zulassen möchten, wird grundsätzlich die bisherige Autoversicherung erneut wirksam, sofern Sie die Versicherung über die Wiederzulassung informieren und die dann ausgehändigte eVB-Nummer nutzen. Unterlassen Sie die Mitteilung an die bisherige Autoversicherung, haben Sie auch die Möglichkeit einen neuen Versicherungstarif bei einem günstigeren Anbieter zu beantragen, vorausgesetzt Sie haben im Zuge der Abmeldung die Versicherung ordentlich gekündigt.
Dürfen Sie die Kfz-Versicherung wechseln?
Der Versicherungsvertrag für ein Kraftfahrzeug hat immer eine Laufzeit von einem Jahr und muss grundsätzlich gekündigt werden, wenn das Vertragsverhältnis nicht mehr aufrecht gehalten werden soll. Daher kann die vorausgegangene Versicherung auf eine Fortführung des Vertrages bei einer Wiederzulassung bestehen. In solchen Sachlagen sollten Sie frühzeitig die Autoversicherung kündigen, wodurch das Vertragsverhältnis zum Ende des Kalenderjahres automatisch endet. Melden Sie also das Auto mit den Kfz-Kennzeichen ab, erlischt nicht auch automatisch die Versicherungsvertrag. Der Vertrag wird dabei eher in eine beitragsfreie Kfz-Versicherung umgewandelt. Aus diesem Grund ist es dann im kommenden Jahr nur möglich, den Versicherungsanbieter zu wechseln, wenn vor der Wiederanmeldung eine Kündigung bei der alten Versicherung erfolgt ist. Eine Ausnahme gibt es jedoch, wenn die Abmeldung länger als 18 Monate her ist. Erfolgt erst nach diesem Zeitabschnitt die Wiederanmeldung, können Sie problemlos den Anbieter und den Tarif wechseln, ohne dass es einer Kündigung der alten Kfz-Versicherung bedarf.
Wie erfolgt die Kfz-Wiederzulassung?
Möchten Sie nach einer Außerbetriebsetzung Ihr Fahrzeug wieder fahren, müssen Sie eine erneute Anmeldung durchführen. Der Ablauf hierbei ist ähnlich wie bei einer komplett neuen Zulassung. Wichtig ist lediglich, dass vor der Anmeldung mindestens der Schutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung gegeben ist. Den Haftpflichtschutz erhalten Sie, wie gewohnt, über die elektronische Versicherungsbestätigung der beantragten Versicherungsgesellschaft. Diese Versicherungsbestätigung können Sie online über unseren Versicherungsgvergleich oder vor Ort bei dem jeweiligen Anbieter einholen. Mit der ausgehändigten eVB-Nummer und den weiteren Unterlagen für die Autoanmeldung gehen Sie dann zu der Zulassungsbehörde, um das Kfz amtlich anzumelden. Das Kfz-Kennzeichen aus der vergangenen Saison kann wieder problemlos genutzt werden und sollte ebenfalls mitgenommen werden, um die Aktualität des Kennzeichens mit der TÜV-Plakette zu erneuern. Die eVB-Nummer kann schon speziell auf das Kennzeichen ausgestellt werden. Sie können aber auch einfach eine online ausgehändigte Blanko-eVB verwenden. Die Zulassungsstelle prüft dann die Gültigkeit der elektronischen Versicherungsbestätigung und erkennt das Auto für den öffentlichen Straßenverkehr an. Der versicherte Pkw kann dann noch am selben Tag gefahren werden, sofern der vereinbarte Versicherungsbeginn schon begonnen hat.