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Möchten Sie ein Auto oder eine anderes Kraftfahrzeug anmelden, müssen Sie immer einen elektronischen Versicherungsnachweis bei der Meldestelle vorlegen. Der Versicherungsnachweis wird eVB-Nummer genannt. Was brauchen Sie daneben auch noch unbedingt für die Autozulassung? Das und weitere Informationen zum Ablauf lesen Sie im Folgenden.
Sobald Sie sich ein neues Fahrzeug gekauft haben, möchten Sie es sicherlich auch möglichst schnell für den Straßenverkehr zulassen. Die Anmeldung erfolgt über die im Bezirk zuständige Kfz-Zulassungsbehörde. Damit die Zulassung einwandfrei vonstattengeht, müssen Sie allerdings diverse Unterlagen mitbringen. Bevor eine Fahrzeugzulassung überhaupt möglich ist, brauchen Sie einen gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Versicherung. Der Gesetzgeber sieht vor, dass hierfür mindestens eine Absicherung vor Haftpflichtansprüchen besteht. Die Deckung erfolgt in der Regel über die elektronische Versicherungsbestätigung. Die sogenannte eVB-Nummer, früher aber auch Deckungskarte oder Doppelkarte genannt. Im Normalfall besteht hierüber die Deckung über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Manche Sachversicherungen bieten jedoch auch schon für die Kfz-Zulassung den Schutz über die Teil- und Vollkaskoversicherung an.
Die folgenden Unterlagen sollten Sie für einen reibungslosen Ablauf zu der Kfz-Zulassungsbehörde mitnehmen:
Melden Sie das Auto von einer dritten Person an, benötigt die Zulassungsstelle immer eine unterschriebene Vollmacht des Fahrzeughalters. Nur bei Vorlage einer gültigen Vollmacht ist die Zulassung gewährleistet.
Machen Sie die Kfz-Anmeldung für eine Firma oder einen Verein, sollten Sie eine geschäftsführende Tätigkeit innehaben oder eine entsprechende Vollmacht vorlegen können. Wenn Sie Ihr Fahrzeug für ein Unternehmen anmelden möchten, sind noch zusätzlich die folgenden Unterlagen notwendig:
Bei der Fahrzeuganmeldung für einen Verein ist demzufolge auch ein Auszug aus dem Vereinsregister sinnvoll.
Darüber hinaus benötigen Sie Geld, um die Kosten für die Bearbeitung zahlen zu können. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ist immer von dem Zulassungsbezirk abhängig. In den meisten Fällen liegen die Kosten zwischen 11,60 und 27,- Euro. Wenn Sie zudem noch Autokennzeichen direkt vor Ort kaufen möchten, sollten Sie die Kosten von ungefähr 30,- Euro hierfür auch noch mit einplanen. Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fallen in Deutschland die folgenden Zulassungsgebühren an:
Bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens können sich die Zulassungskosten um 10,20 Euro erhöhen. Darüber hinaus können Ihnen noch Kosten für die Plaketten entstehen. Für jede HU-Plakette fallen noch Gebühren in Höhe von 0,50 Euro an. Für jede Stempelplakette ohne farbigen Landeswappen fallen 0,70 Euro und mit einem farbigen Landeswappen 1,20 Euro an.
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