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Wann dürfen Sie die Kfz-Versicherung vorzeitig kündigen?

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Nachdem Sie sich ein Auto gekauft und es für die öffentlichen Straßen zugelassen haben, kann es aufgrund plötzlich eintretender persönlicher oder auch finanzieller Umstände passieren, dass Sie die Kfz-Versicherung frühzeitig wieder auflösen möchten. Gründe für eine gewollte, vorzeitige Kündigung sind oft auf die allgemeine Unzufriedenheit, Leistungseinschränkungen oder Mangel am Service zurückzuführen. Wenn Sie schon mal länger als zehn Minuten in der Warteschleife vom Telefonservice gewartet haben, kann das die eigenen Nerven als Kunde schon sehr strapazieren. Sofern Sie den Versicherungstarif vorzeitig kündigen, bekommen Sie für zu viel gezahlte Beiträge Ihr Geld zurück. Der Vertrag wird zu dem Kündigungstermin einfach anteilig abgerechnet. Die Beitragsabrechnung erfolgt also tagesaktuell.

Wann können Sie vorzeitig kündigen?

Eine Aufhebung eines Kfz-Versicherungsvertrags ist normalerweise immer erst zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Zusätzlich müssen Sie noch die einmonatige Kündigungsfrist einhalten, damit die Vertragsaufhebung überhaupt wirksam ist. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen Sie die Sachversicherung vorher kündigen dürfen.

Aufhebung bei Außerbetriebsetzung

Die Auflösung des Versicherungsvertrags ist beispielsweise möglich, wenn Sie das Kraftfahrzeug nicht mehr nutzen und bei der Zulassungsbehörde abmelden. Da das Fahrzeug zukünftig nicht gebraucht wird, muss auch die Versicherung nicht weiter fortgeführt werden. Mit dem Tag der Kfz-Abmeldung erlischt dann der Versicherungsschutz oder geht gegebenenfalls in eine Ruheversicherung über. Sofern Sie dasselbe Fahrzeug innerhalb von 18 Monaten wieder anmelden, müssen Sie den Vertrag fortführen, wenn die normalen Kündigungsfristen nicht genutzt wurden.

Kündigung nach einer Beitragserhöhung

Alternativ können Sie vorzeitig kündigen, wenn eine Beitragserhöhung bei Ihnen eingegangen ist. Zumeist erfolgen Änderungen am Beitrag zum Ende eines Kalenderjahres. Nach Erhalt der Beitragserhöhung dürfen Sie innerhalb von 4 Wochen die Kündigung an die Versicherung schicken.

Zum Jahresende werden viele Autos in eine neue Typ- und Regionalklasse eingeteilt. Dies kann dann Auswirkungen auf die Preise haben. Die Beitragsanpassungen können aber auch innerhalb des Jahres erfolgen. Denn oftmals spielt dann auch der Schadenverlauf des Versicherungskonzerns eine wichtige Rolle.

Änderung der Vertragsgrundlagen

Wenn Ihre Kfz-Versicherung die Vertragsgrundlagen ändert, dann haben Sie auch ein Kündigungsrecht. Dazu gehören quasi alle Merkmale, die für die Beitragsberechnung ausschlaggebend sind. Änderungen der Vertragsbestimmungen sind auch ein Kündigungsgrund. Nachdem Sie eine entsprechende Mitteilung erhalten haben, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat zum Tag des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

Tarifwechsel nach einem Unfall

Die dritte Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung besteht im Rahmen eines eingetretenen Schadens. Nach einem Schadensfall haben Sie das Recht den Tarif innerhalb von 4 Wochen aufzuheben und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.

Nähere Informationen zu den Aufhebungs- und Wechselmöglichkeiten finden Sie auch unter dem Thema Sonderkündigungsrecht.

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