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Rechte bei einer Beitragserhöhung in der Kfz-Versicherung

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Ein Kraftfahrzeug wird von Anfang an in bestimmte Fahrzeugklassen eingeteilt, die für die Beitragsberechnung der Kfz-Versicherung ausschlaggebend sind. Des Weiteren spielt auch der gewählte Tarif eine wichtige Rolle. Die Einteilung erfolgt unter anderem anhand der Vermerke im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Änderungen von Versicherungsbeiträgen sind in den meisten Fällen dann notwendig, wenn mehr oder weniger Schäden innerhalb einer Klasse eingetreten sind, als es von der Sachversicherung ursprünglich kalkuliert wurde. Finden Sie, dass Ihre Beiträge zu stark steigen? Mit einem Versicherungscheck prüfen Sie, welche anderen Versicherungen günstiger sind. Den besten Tarif davon können Sie dann direkt online abschließen:

Beitragserhöhung wegen der Regional- und Typklasse

Jedes Fahrzeug wird durch einen externen und somit unabhängigen Treuhänder in eine Regionalklasse und in eine Typklasse eingeteilt. Die Regionalklasse ist von dem Zulassungsbezirk abhängig. Die eingeteilte Typklasse ist von dem versicherten Fahrzeug abhängig. Grundlage für die Einteilung ist der gesamte Schadenverlauf aller angemeldeten Autos in Deutschland. Im Laufe der Vertragslaufzeit können sich daher diese Klassen bei einem Fahrzeug ändern. Eine Regionalklasse kann sich beispielsweise ändern, wenn innerhalb eines Zulassungsbezirks sehr viel mehr Unfälle verursacht wurden als im vorangegangenen Jahr. Der Treuhänder prüft dabei die Schadenverläufe und stuft die Gebiete gegebenenfalls in eine bessere oder schlechtere Regionalklasse ein. Die Zuordnung kann sich entsprechend positiv oder negativ auf den Versicherungsbeitrag auswirken. Ähnlich verhält es sich bei den Typklassen, wonach die genaue Klasse aufgrund der HSN- und TSN-Nummer bestimmt werden kann. Auch hier werden die Schadenverläufe von einem Treuhänder überprüft und verwertet. Bei einer Erhöhung der Unfallanzahl innerhalb der Fahrzeugtypen, kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer Beitragserhöhung kommen. Sollte eine Beitragserhöhung aus diesen möglichen Gründen von der Autoversicherung veranlasst werden, muss der Bescheid spätestens einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt bei dem Versicherungsnehmer eingegangen sein. Jeder Versicherungsnehmer hat dann die Möglichkeit, eine Kündigung zum Erhöhungstermin auszusprechen oder die Beitragsänderung hinzunehmen. Die Kündigungserklärung muss bei der Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats eingehen.

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk

Bei einem Umzug in eine andere Stadt, muss der Beitrag der Autoversicherung in der Regel geändert werden. Das Fahrzeug muss in einem anderen Bezirk zugelassen werden, wenn dort zukünftig der Erstwohnsitz ist. Eine solche Änderung ergibt sich allerdings nur dann, wenn der entsprechende Zulassungsbezirk einer anderen Regionalklasse zugeordnet ist. Die Regionalklasse ist für die Kalkulation der Beiträge ausschlaggebend. Ob die Beitragsanpassung gut oder schlecht ausfällt, ist von der Anzahl der verursachten Unfälle in dem jeweiligen Bezirk abhängig. Die Versicherungsbeiträge können sich bei einem Umzug also erhöhen oder auch verringern.

Erhöhung innerhalb eines Tarifs

Eine Beitragsänderung kann auch im Rahmen des eigenen Versicherungstarifs stattfinden. Hierbei werden dann lediglich die einzelnen Kosten und Erstattungen berücksichtigt, die von den Autofahrern des versicherten Tarifs in Anspruch genommen wurden. Bei weniger verursachten Unfällen wird der Beitrag für die versicherten Personen gesenkt. Sind jedoch höhere Belastungen entstanden als vermutet, kann im nächsten Versicherungsjahr eine Beitragserhöhung stattfinden. Daraufhin steht jedem Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat ab Erhalt der Beitragsanpassung. Einem Versicherungsunternehmen ist es daneben auch gestattet, die Struktur der Schadenfreiheitsklassen zu verändern, sofern der einer bestimmten SchadenfreiheitsklasseSchadenfreiheitsklassen könnten sich dadurch zum Beispiel verringern. Das Wechselrecht bei Tarifanpassungen ist dann auch in diesen Situationen möglich.

Eigenschaftsänderungen am Auto

Bei einem Kraftfahrzeug können eine Vielzahl von Eigenschaften, wie zum Beispiel Motorleistung, Außendesign oder auch das Fahrwerk verändert werden. Manche Änderungen erfordern einen Eintrag im Fahrzeugschein. Unabhängig davon, ob es einem Eintrag bedarf, müssen Sie Eigenschaftsänderungen der Kfz-Versicherung immer anzeigen. Das Versicherungsunternehmen wird dann festlegen, ob entweder eine Beitragsanpassung notwendig ist, der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben werden kann oder ob alles wie bisher bleibt. Der Autoversicherer hat ein Kündigungsrecht, wenn das Fahrzeug zum Beispiel nicht mehr den allgemeinen Annahmerichtlinien entspricht. Erst ab einer Beitragserhöhung von mehr als 10 Prozent hat der Versicherungsnehmer das Recht eine Kündigung innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirksamkeit auszusprechen und die Kfz-Versicherung zu wechseln.

Beitragsanpassung durch gesetzliche Änderungen

Aufgrund von gesetzlichen Richtlinien oder Verordnungen kann es passieren, dass Fahrzeugversicherungen hiervon direkt beeinflusst werden. So kann das Gesetz zum Beispiel festlegen, dass die Leistungen oder Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung erhöht werden müssen. Da sich hierdurch der Versicherungsumfang erweitert, kann die Versicherung eine Beitragserhöhung für die Haftpflichtversicherung veranlassen. Dadurch, dass es sich hierbei um eine Erhöhung handelt, die vom Gesetzgeber auferlegt wird, haben Sie als Versicherungsnehmer kein außerordentliches Kündigungsrecht und können die Kfz-Versicherung nur wechseln, wenn Sie die ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.

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