Was passiert bei einer Mahnung?
Wichtig: 14-Tage-Frist beachten
Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist erlischt automatisch der Versicherungsschutz. Sollte es danach zu einem Unfall kommen, können Sie keine Leistung mehr über den Tarif in Anspruch nehmen.
Die Kfz-Versicherung hat darüber hinaus noch die Möglichkeit, den Versicherungsvertrag sofort zu kündigen. Oftmals wird schon im Mahnungsschreiben auf den Eintritt der Kündigung hingewiesen, sobald die Frist abgelaufen. Um den Kfz-Versicherungsvertrag wieder aufleben zu lassen, haben Sie die Gelegenheit, rückständige Forderungen innerhalb eines Monats zu begleichen. Die volle Deckung tritt dann wieder in Kraft, wenn alle Beiträge inklusive Rücklastschrift- und Mahngebühren ausgeglichen wurden. Erfolgt die Zahlung nicht, bleibt die Kündigung wirksam. Mehr dazu finden Sie in unseren Ratgebern zur Kfz-Versicherung, zur Kfz-Abmeldung und zum Abzug Neu-für-Alt.
Nichtzahlung des Erstbeitrags
Nachdem Sie den Vertragsabschluss getätigt und eine Annahmebestätigung von der Versicherung bekommen haben, wird der erste Beitrag zum Tag des Versicherungsbeginns fällig. Der verbindliche Versicherungsbeginn ist im Versicherungsschein vermerkt. Der Erstbeitrag muss dann innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Entweder per Überweisung oder per Lastschrifteinzug.
Vorläufige Deckung beachten
Vorher besteht zwar schon die vorläufige Deckung über die eVB-Nummer. Sollte der Versicherungsbeginn aber bereits eingetreten sein und wird der Beitrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das gilt auch für den vorläufigen Versicherungsschutz.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie nicht selber Schuld an der verspäteten Beitragszahlung sind. Der Versicherer hat bei einer Verspätung außerdem das Recht, jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten. Sollte der Rücktritt in Kraft treten, darf die Autoversicherung eine angemessene Geschäftsgebühr für den Verwaltungsaufwand einfordern.
Welche Regeln gelten für Folgebeiträge?
Folgebeiträge müssen je nach Zahlungsweise zu den gegebenen Terminen bezahlt werden. Meist zum Anfang der Beitragsfälligkeit. Die Beitragszahlung kann entsprechend per Lastschriftverfahren oder Rechnung erfolgen. Bei Erhalt einer Rechnung ist der Zahlungstermin dort explizit vermerkt. Wenn Sie den Zahlungstermin nicht einhalten und der Beitrag in Verzug gerät, verschickt die Kfz-Versicherung meistens zuerst eine Mahnung. In dieser Mahnung wird auf die verspätete Beitragszahlung hingewiesen und eine Frist von 14 Tagen für die Begleichung der Rechnung eingeräumt. Sollten Sie diese Frist ignorieren, geht der Versicherungsschutz verloren.
Häufig gestellte Fragen zur Nichtzahlung der Kfz-Versicherung
Nach Ablauf der 14-tägigen Zahlungsfrist erlischt automatisch der Versicherungsschutz. Die Kfz-Versicherung kann den Vertrag sofort kündigen. Bei einem Unfall nach Fristablauf können Sie keine Leistung mehr in Anspruch nehmen.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, rückständige Forderungen innerhalb eines Monats zu begleichen. Die volle Deckung tritt dann wieder in Kraft, wenn alle Beiträge inklusive Rücklastschrift- und Mahngebühren ausgeglichen wurden.
Der Erstbeitrag muss innerhalb von 14 Tagen nach Versicherungsbeginn bezahlt werden. Bei Nichtzahlung haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, und der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten.