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Zahlungsweise für die Kfz-Versicherung ändern und sparen

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Bei der Gestaltung der Versicherungsbeiträge haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungsweise zu bestimmen. Die Zahlungsweise definiert, in welchen Abschnitten der Beitrag fällig wird und zu bezahlen ist.

Welche Zahlweise ist möglich?

Die Zahlung der Kfz-Versicherung ist generell folgendermaßen möglich:

  • jährlich
  • halbjährlich
  • vierteljährlich
  • monatlich

Normalerweise gehen die Versicherungsunternehmen von einer jährlichen Zahlung aus. Aus diesem Grund können bei den anderen Zahlungsarten feste Zuschläge erhoben werden, da hier dann immer nur Teilzahlungen erfolgen. Zahlen Sie den jährlichen Beitrag im Voraus und es kommt im Laufe des Versicherungsjahres zu einer Beendigung des Vertrages, zum Beispiel aufgrund eines Totalschadens oder einer Abmeldung des Fahrzeugs, werden die zu viel gezahlten Beiträge anteilig auf das Konto des Versicherungsnehmers automatisch zurück überwiesen.

Welche Mindestrate muss vorhanden sein?

Entscheidet man sich für Teilzahlungen, kann der Versicherer verlangen, dass zu jeder Beitragsfälligkeit eine festgesetzte Mindestrate erfüllt sein muss. Je nach Bank müssen Sie für solche Zahlungsarten manchmal ein Lastschrifteinzugsverfahren gegenüber der Sachversicherung genehmigen. Für Versicherte, die nur ein Saisonkennzeichen haben, können Autoversicherungen entweder auf eine monatliche oder auf eine einmalige, jährliche Zahlung bestehen. Ähnlich verhält es sich bei der Versicherung von Ausfuhrkennzeichen. Wird ein Auto mit einem solchen Kennzeichen zugelassen, wird der Versicherungsbeitrag sofort mit einem Einmalbeitrag verlangt bzw. abgebucht. Die Anforderungen für die Mindestrate sind bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Für Teilzahlungen muss dabei oft mindestens ein Zahlbetrag zwischen 10,- und 15,- Euro fällig werden. Liegt der Zahlbetrag darunter, müssen Sie auf eine längerfristige Zahlung umstellen.

Wie hoch sind die Zuschläge?

Sofern Sie keine jährliche Zahlung für die Kfz-Versicherung vereinbart haben, wird ein Zuschlag auf den Versicherungsbeitrag gerechnet. Die Kosten werden für den Fahrzeughalter also etwas höher. Bei einer Ratenzahlung werden im Normalfall die folgenden Beitragszuschläge verlangt:

  • halbjährliche Zahlweise: 3 Prozent
  • vierteljährliche Zahlweise: 5 Prozent
  • monatliche Zahlweise: 5 Prozent

Ist es Ihnen möglich, die jährliche Zahlung zu vereinbaren und mit einem Mal aufzubringen, können Sie also bei dem Versicherungsbeitrag bis zu 5 Prozent einsparen. Unabhängig von dieser Regelung besteht noch die Möglichkeit, während der Versicherungslaufzeit, die Deckung kurzfristig zu verbessern. Für die Erhöhung des Schutzes wird dann entsprechend ein Mehrbeitrag fällig, der je nach Dauer und Umfang der Leistungen auf den Zahlungsrhythmus angerechnet werden muss.

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