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Schadenfreiheitsklasse bei der Kfz-Versicherung erfragen

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Haben Sie als Autofahrer einen Tarif bei einer Kfz-Versicherung abgeschlossen, sind alle notwendigen Angaben, die in Verbindung mit der Schadenfreiheitsklasse stehen, bei der Versicherungsgesellschaft abgespeichert. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Versicherung wechseln und die Schadenfreiheitsrabatte übernehmen, können so die nötigen Auskünfte von der neuen Sachversicherung eingeholt oder von der bisherigen Versicherung übermittelt werden. Die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) werden nur in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung dokumentiert. Sofern ein Wechsel in einem dieser Bereiche vorgenommen wird, ist die Autoversicherung dazu verpflichtet, die entsprechende Auskunft zu dem Vertrag zu erteilen. In der Teilkaskoversicherung gibt es grundsätzlich keine Schadenfreiheitsrabatte.

Wie können Sie die Schadenfreiheitsklasse erfragen?

Die Auskunftspflicht ist im § 5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) festgelegt. Dort ist niedergeschrieben, dass der Versicherer bei einer Beendigung des Versicherungsvertrages eine hinreichende Bestätigung über die Dauer der Vertragslaufzeit, Einstufung der Schadenfreiheitsklasse und eventuelle Unfallschäden aushändigen muss. Die Versicherungsunternehmen schicken dann die Bestätigung üblicherweise direkt an die neue Versicherungsgesellschaft. Die Höhe der Schadenfreiheitsklassen dürfen Sie telefonisch oder schriftlich direkt bei Ihrer Versicherung erfragen.

Welche Auskunft wird erbracht?

Im Rahmen der Auskunftspflicht werden nur tatsächliche Schadenverläufe berücksichtigt. Konnte der Versicherungsnehmer in eine bessere Schadenfreiheitsklasse, zum Beispiel aufgrund einer Sondereinstufung bei Vertragsbeginn oder durch Eingreifen des Rabattschutzes während der Vertragslaufzeit eingeteilt werden, wird dies auf der Auskunft nicht gesondert mit aufgeführt. Die Kfz-Versicherung übermittelt die folgende Daten, wenn die Schadenfreiheitsrabatte an eine andere Versicherung übertragen oder von dem Versicherungsnehmer schriftlich angefordert werden:

  • Art und Verwendung des Fahrzeugs
  • Beginn und Ende des Versicherungsvertrages
  • Schadenverlauf des Autos
  • Einstufung der SF-Klasse
  • gegebenenfalls Unterbrechungen der Versicherungszeit
  • Auflösung von Rückstellungen für Schäden
  • vorherige Auskunftserteilungen

Rabattübertragung bei einem Versicherungswechsel

Für die Berechnung eines neuen Versicherungstarifs können Sie die bisherige Schadenfreiheitsklasse verwenden. Bei der Antragstellung geben Sie dann einfach die Versicherungsnummer der alten Versicherung an, damit die neue Versicherung die Rabattklasse dort anfragen kann. Nachdem die neue Autoversicherung die Bestätigung von der alten Versicherung erhalten hat, kann die passende Einstufung übernommen werden. Dadurch wird der Beitrag, der bei Antragstellung unter Angabe der korrekten SF-Klasse berechnet wurde, gewährleistet.

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