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Wie sinnvoll ist der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung?

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Im Normalfall wird jeder Versicherungsnehmer nach einem schuldhaft verursachten Unfall in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft, wodurch der Versicherungsbeitrag in der Kfz-Versicherung teurer werden kann. Mit dem Rabattschutz können Sie die aktuelle Schadenfreiheitsklasse beibehalten, auch wenn Sie selber Schuld an einem Unfall sind. Der derzeitige Schadenfreiheitsrabatt und der Preis für die Sachversicherung bleiben somit auf dem gegenwärtigen Stand. Häufig wird die Absicherung vor Vertragsabschluss zusätzlich mit eingeschlossen. Die Option können Sie zum Beispiel bei einem Online-Vergleich exklusiv für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung beantragen. Für die Teilkaskoversicherung ist der Rabattschutz nicht relevant, da hier kein Rabattsystem angewandt wird. In der Teilkasko ist eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklassen also gar nicht möglich.

Definition von Rabattschutz

Der Rabattschutz garantiert die Fortführung der aktuellen Schadenfreiheitsklassen bei der aktuellen Kfz-Versicherung, selbst wenn Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug schuldhaft ein Schaden verursacht haben und sich die Schadenfreiheitsklassen normalerweise verschlechtern müssten.

Wie funktioniert der Rabattschutz?

In der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung wirkt sich der Rabattschutz positiv auf den Erhalt der aktuellen Rabattklasse aus, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben. Den Rabattschutz können Sie wahlweise in die Kfz-Versicherung einschließen. Anders als bei dem Rabattretter, der bei manchen Tarifen automatisch mitversichert ist. Wird ein selbstverursachter Schaden bei der Versicherung angezeigt, erfolgt mit der Rabattsicherung keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Nach einem schuldhaft verursachten Unfall greift der Rabattschutz ein. Dadurch bleibt der Schadenfreiheitsrabatt für das aktuelle und das kommende Kalenderjahr konstant. Erst wenn Sie einen zweiten Unfall innerhalb eines Kalenderjahres verursachen, werden Sie um die entsprechenden Versicherungsklassen zurückgestuft. Der erste Schaden wird aber bei der Rückstufung nicht berücksichtigt. Das ist insofern gut, weil dadurch noch zumindest eine geringe Schadenfreiheitsklasse erhalten bleibt.

Gilt der Rabattschutz auch noch nach einem Versicherungswechsel?

Bei einem Versicherungswechsel ist die Übernahme der hohen, nicht zurückgestuften Schadenfreiheitsklassen leider nicht möglich. Wechseln Sie zu einer anderen Kfz-Versicherung, können Sie nur die realen Schadenfreiheitsklassen mit Berücksichtigung der verursachten Schäden übertragen. Der Einschluss des Rabattschutzes ist also nicht immer sinnvoll. Vor allem dann nicht, wenn der Rabattschutz hohe Kosten verursacht und Sie sich die Option offen halten möchten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Oft kann sich der Wechsel zu einem anderen Versicherungsanbieter nämlich lohnen, selbst wenn Sie die zurückgestuften, schlechteren Schadenfreiheitsklassen nutzen.

Ab welcher Schadenfreiheitsklasse ist der Rabattschutz möglich?

Welche Schadenfreiheitsklasse Sie für den Einschluss des Rabattschutzes mindestens haben müssen, hängt von der Versicherung ab. Manche Autoversicherungen gewähren die Absicherung bereits ab einer Schadenfreiheitsklasse 4. Andere wiederum erst ab einer Schadenfreiheitsklasse 10 oder sogar noch höher. Wenn Sie einen Online-Vergleichsrechner nutzen und eine Kfz-Versicherung abschließen möchten, wird Ihre angegebene Schadenfreiheitsklasse für die Berechnung des Rabattschutzes meist bereits automatisch berücksichtigt. Erfüllt Ihre SF-Klasse also die Mindesthöhe, werden die möglichen Tarife entsprechend angezeigt. Haben Sie bereits einen laufenden Vertrag, können Sie alternativ die genauen Voraussetzungen auch direkt bei Ihrer Versicherung in Erfahrung bringen und fragen, ob der Einschluss möglich ist.

Der Unterschied zum Rabattretter

Neben dem Rabattschutz gibt es auch den damit verwechselbaren Rabattretter. Der Rabattretter ist automatisch bei manchen Tarifen der Kfz-Versicherungen eingeschlossen. Je nach Tarif fallen Versicherungsnehmer nach einem verursachten Unfall zwar in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurück. Allerdings bleibt immer noch die Höhe des Rabatts erhalten. Der Beitrag der Kfz-Versicherung wird dadurch nicht erhöht. Ein wesentlicher Unterschied zu dem Rabattschutz ist, dass der Rabattretter für jüngere Fahrer eher weniger relevant, da junge Autofahrer noch meist über geringe Rabatteinstufungen verfügen und somit das benötigte Rabattniveau nicht erreicht haben.

Beispiel zum Rabattretter

Ist der Versicherungsnehmer zum Beispiel in der Schadenfreiheitsklasse 25, hat er einen Beitragssatz von 30%. Nach einem Unfall wird er in die Schadenfreiheitsklasse 22 eingestuft. Laut der SF-Tabelle bietet die Autoversicherung auch hier noch denselben Beitragssatz von 30%. Der eigentliche Schadenfreiheitsrabatt bleibt also gleich. Der Versicherungsbeitrag ändert sich nicht. Sofern ein weiterer Unfall im Laufe des Jahres von dem Versicherungsnehmer schuldhaft verursacht wird, erfolgt eine weitere Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse. Erst wenn die SF-Klassen noch schlechter werden, erhöht sich der Beitragssatz auf 45%. Dadurch wird der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer unfreiwillig teurer. Der Rabattretter kann also in diesem Fall normalerweise kein zweites Mal eingreifen und die Erhöhung der Versicherungspreise nicht verhindern. Der Rabattretter ist also kein besonderer Einschluss in der Autoversicherung. Er ist teilweise lediglich aufgrund der Konstellation des Rabattsystems automatisch vorhanden. Aufgrund der wörtlichen Ähnlichkeit der zwei Rabattsysteme sollten diese beiden Leistungsarten daher nicht miteinander verwechselt oder gar gleichgestellt werden.

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