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Schadenfreiheitsklasse Rückstufung: Definition und Tipps

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Nachdenkender Mann und Schild mit Auto, das für Schadenfreiheitsklasse Rückstufung steht

Jedes Mitglied der Kfz-Versicherung ist einer Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Nach einem Unfall wird man in der Regel zurückgestuft. Versicherungscheck hat alle wichtigen Informationen zum Thema Schadenfreiheitsklasse Rückstufung zusammengetragen und hilft Ihnen dabei, eine solche Rückstufung zu vermeiden.

Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse Rückstufung?

Personen, die eine Kfz-Versicherung abschließen, werden automatisch einer Schadenfreiheitsklasse zugeordnet. Die jeweilige Schadenfreiheitsklasse entspricht den Jahren, in denen die Person unfallfrei gefahren ist. Sind es z.B. 10 Jahre, so kommt der/die Versicherte in die Schadenfreiheitsklasse 10. Verursacht die Person jedoch einen Unfall, so kommt es zur sogenannten Schadenfreiheitsklasse Rückstufung.

Wie viele Schadenfreiheitsklassen gibt es? Insgesamt gibt es 50 Schadenfreiheitsklassen, die jeweils mit einem sogenannten Schadenfreiheitsrabatt verknüpft sind. Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, desto höher ist auch der Rabatt. Personen, die beispielsweise seit 5 bis 8 Jahren unfallfrei gefahren sind, erhalten einen Rabatt von 45-50 % auf ihren Versicherungsbeitrag. Bei 26 bis 30 Jahren sind es bereits ca. 75 % Rabatt.

Die Schadenfreiheitsklasse Rückstufung gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadenfreiheitsklasse, da die Versicherung hier nur Schäden übernimmt, für die der/die Versicherte nicht verantwortlich ist, z.B. Schäden durch Hagel und/oder Sturm.

Wie viel wird man zurückgestuft?

Ein Jahr ohne Autounfall bedeutet in der Sachversicherung einen Schritt nach oben in der Tabelle der Schadenfreiheitsklasse. Kommt es allerdings zum Unfall, so verhält es sich weniger eindeutig. Grundsätzlich gilt: Personen, die im Kalenderjahr Unfallkosten verursachen, für die die Sachversicherung aufkommt, werden zurückgestuft. Um wie viel sie zurückgestuft werden, ist von zwei Elemente abhängig:

  1. Wie hoch ist die erreichte Schadenfreiheitsklasse?
  2. Wie sieht die Rückstufungstabelle der Versicherung aus?

Hinweis! In der Regel ähneln sich die Rückstufungstabellen der einzelnen Kfz-Versicherungen. Dennoch gibt es Unterschiede, so dass einem das Durchgehen des eigenen Vertrages nicht erspart bleibt. In der Vergangenheit hat sich hier gezeigt, dass vor allem günstige Kfz-Versicherungen ungünstige Rückstufungkonditionen haben. Der/die Versicherte sollte also vor Abschluss des Vertrages einen Blick auf die Rückstufungstabelle werfen.

Die Schadenfreiheitsklasse Rückstufung hat zur Konsequenz, dass die Kfz-Versicherung im darauffolgenden Jahr teurer wird. Verursacht eine Person innerhalb des Kalenderjahres einen weiteren Unfall, so ist die Schadenfreiheitsklasse Rückstufung noch höher als ursprünglich. Beim dritten Unfall fällt die Person automatisch in die sogenannte Malusklasse, die schlechteste Schadenfreiheitsklasse.

Rückstufungstabelle Beispiel HUK
Schadensfreiheitsklasse Rückstufung Haftpflicht Rückstufung Vollkasko
50 25 39
40 20 27
30 15 20
20 9 12
10 3 4
0 M M
Malus (M) M M

HUK, Stand 2022

Beispiel: Heinrich L. ist in der Schadenfreiheitsklasse 30 und erhält somit einen Schadenfreiheitsrabatt von ca. 75 %. Nun verursacht Heinrich L. einen Unfall, für den die Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen muss. Er wird demnach für das darauffolgende Jahr in die Schadenfreiheitsklasse 15 eingeordnet und hat nun nur noch einen Rabatt von ca. 55-60% auf die Versicherungsbeiträge.

Rückstufung zur Hauptfälligkeit Eine Schadenfreiheitsklasse Rückstufung erfolgt stets zur Hauptfälligkeit, d.h. zum Zeitpunkt an dem der Versicherungsvertrag sich jährt. Dies ist bei der Kfz-Versicherung in der Regel der 1. Januar. Verursacht ein/e Versicherte/r beispielsweise am 20.07.2023 einen Unfall, so gilt die Schadenfreiheitsklasse Rückstufung und somit die Erhöhung des Tarifs erst ab dem 01.01.2024.

Kann eine Schadenfreiheitsklasse Rückstufung vermieden werden?

Personen, die trotz eines Unfallschadens eine Schadenfreiheitsklasse Rückstufung vermeiden möchten, haben drei Möglichlichkeiten:

  1. der Schadenrückkauf
  2. der Rabattschutz
  3. der Rabattretter

Möglichkeit 1: Schadenrückkauf

Die am weitesten verbreitete Möglichkeit, die Schadenfreiheitsklasse Rückstufung zu vermeiden, ist der sogenannte Schadenrückkauf. Hier entscheidet sich der/die Versicherte dafür, den Unfallschaden selbst zu bezahlen und die Kfz-Versicherungsleistungen nicht in Anspruch zu nehmen.

blaues Auto, das für Schadenfreiheitsklasse Rückstufung steht

Versicherte können sich dazu entscheiden, den Schaden direkt selbst zu zahlen oder ihn vorerst von der Versicherung übernehmen zu lassen und anschließend zurückzuerstatten. Die Frist für den Schadenrückkauf beträgt in der Regel sechs Monate. Einige Versicherungsunternehmen gewähren ihren Kund/innen auch die Möglichkeit, den Betrag bis zum Jahresende zurückzuzahlen.

Lohnt sich der Schadenrückkauf? Ob sich der Schadenrückkauf lohnt, hängt von der Höhe der Unfallkosten ab. Besonders bei kleineren Beträgen unter 500 € empfiehlt es sich in der Regel, die Kosten selbst zu begleichen. Denn eine Schadenfreiheitsklasse Rückstufung hat nicht nur für das Folgejahr finanzielle Konsequenzen, sondern für den gesamten Versicherungsverlauf. Oft können Versicherte direkt bei der Versicherung nachfragen, ob sich der Rückkauf in dem konkreten Fall lohnt.

Möglichkeit 2: Rabattschutz

Die zweite Möglichkeit zur Vermeidung der Schadenfreiheitsklasse Rückstufung ist der sogenannte Rabattschutz. Hierbei handelt es sich um eine Versicherungsklausel, die vor Unterzeichnung des Vertrages eingefügt werden muss. Diese Klausel sieht vor, dass die Versicherung zwar jegliche Unfallkosten deckt, aber keine Schadenfreiheitsklasse Rückstufung vornimmt.

Verträge blau und weiß über die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse

Selbstverständlich sind Verträge mit solch einer Klausel teurer als andere Verträge. Zudem muss der/die Versicherungsnehmer/in bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt ein solches Angebot unterbreitet zu bekommen:

  • Der/ die Versicherungsnehmer/in muss ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, z.B. 23 Jahre
  • Der/die Versicherungsnehmer/in muss sich in einer Mindestklasse des Schadenfreiheitssystems befinden, z.B. Schadenfreiheitsklasse 5

Wichtig! Der Rabattschutz ist nur in der Versicherung gültig, in der der Versicherungsvertrag unterzeichnet wurde. Bei einem Versicherungswechsel ist der Rabattschutz nicht mehr gültig. Zudem darf das neue Versicherungsunternehmen die Schadenfreiheitsklasse neu berechnen und dabei Unfallschäden berücksichtigen, die von der vorherigen Versicherung bezahlt wurden und keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse hatten.

Möglichkeit 3: Der Rabattretter

Im Gegensatz zum Rabattschutz, wird der/die Versicherungsnehmer/in im Falle eines Unfalls beim Rabattretter zurückgestuft. Allerdings nur soweit, dass der prozentuale Beitragssatz gleich bleibt. Befindet sich der/die Versicherungsnehmer/in beispielsweise in der Schadenfreiheitsklasse 50, kann er höchstens in die Schadenfreiheitsklasse 46 zurückgestuft werden. Der Rabatt liegt in beiden Fällen bei ca. 83%.

Konkret handelt es sich bei dem Rabattretter um eine Art Joker, die der/dem Versicherungsnehmer/in ermöglicht, einen Unfall zu haben, ohne dass dies Konsequenzen auf den Schadenfreiheitsrabatt hat.

Rabattretter nur in hohen Schadenfreiheitsklassen. Den Rabattretter gibt es nur für Verträge in den hohen Schadenfreiheitsklassen. Grund dafür ist, dass sich in diesem Bereich die Klasse zurücksetzen lässt, ohne dass dies einen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt hat. Personen, die einen solchen Rabattretter in ihrem Vertrag haben, sollten ausschließlich die Versicherung wechseln, wenn ihnen ein besonders vorteilhafter Rabattschutz geboten wird.

Wechselrecht nach einem Unfall

Nach jedem Versicherungsfall bzw. Schadenfreiheitsklasse Rückstufung haben Versicherungsnehmer/innen ein Kündigungsrecht. Diese Kündigung muss innerhalb eines Monats bei der Kfz-Versicherung eingehen, nachdem eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:

  • Verhandlungen über die Entschädigung sind beendet
  • Leistungspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung wurde anerkannt
  • Leistungspflicht in der Kfz-Haftpflichtversicherung wurde zu Unrecht abgelehnt
  • Kfz-Versicherung ordnet in der Haftpflichtversicherung an, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen

Den Zeitpunkt der Kündigung können Versicherte festlegen. Die Vertragsaufhebung kann sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden. Spätestens jedoch zum Ablauf des Versicherungsjahres.

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